Beschluss:

 

Die Verwaltung wird, vorbehaltlich der Verabschiedung des Lärmaktionsplans durch den Rat der Stadt Kamen, beauftragt, die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn­situation der Anwohner der Lünener Straße umzusetzen.

Im Einzelnen handelt es sich um

 

1.      die Einrichtung von Querungshilfen auf der Lünener Straße in Höhe der Straßen „Zum Streb“ und „Lüner Höhe“

2.      die Anordnung eines beidseitigen Schutzstreifens auf der Lünener Straße zur Verbesse­rung der Sicherheit des Radverkehrs.

3.      die Anordnung einer Temporeduzierung auf 30 km/h in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr.

4.      die Anregung eines Verkehrslenkungskonzeptes für LKW

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 


Frau Müller schlägt auf Grund des sachlich engen Zusammenhanges eine gemeinsame Bera­tung und Beschlussfassung der Tagesordnungspunkte 2 (Verkehrssituation Unnaer Straße) und 3 (Verkehrssituation Lünener Straße) vor. Der Vorschlag wird von den Mitgliedern des Straßen­verkehrsausschusses einstimmig angenommen. Die Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beschlussfassung hier vorbehaltlich der Verabschiedung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen erfolgt. Eine Umsetzung der Maßnahmen könne erst erfolgen, sobald der Lärmak­tionsplan in Kraft getreten sei.

 

Herr Brüggemann weist unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlagen darauf hin, dass es sich bei der Lünener Straße um eine Bundesstraße, bei der Unnaer Straße um eine Gemeindestraße handele. Bezüglich der Umsetzung der anzuordnenden Maßnahmen auf der Lünener Straße sei die Verwaltung daher abhängig von der positiven Mitwirkung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, während auf der Unnaer Straße die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kamen die allei­nige Anordnungsbefugnis inne habe.

Auf der Lünener Straße seien neben der Temporeduzierung nachts auf 30 km/h die Schutz­streifen und die Querungshilfen zu nennen.

 

Zur Beschlussvorlage Unnaer Straße führt Herr Brüggemann aus, dass dort ebenfalls Schutz­streifen angelegt und eine Temporeduzierung auf 30 km/h, allerdings ohne zeitliche Begrenzung angeordnet werden soll.

 

Verweisend auf die Anlagen der Beschlussvorlage hebt Herr Brüggemann die nachts gefahre­nen Geschwindigkeiten, teils bis 100 km/h, auf der Unnaer Straße hervor. Tagsüber liege die moderate Geschwindigkeit dort bei 50 km/h bzw. darunter. Er erinnert daran, dass früher bereits die Geschwindigkeit hier auf 30 km/h reduziert, wegen der fehlenden Akzeptanz jedoch wieder aufgehoben worden sei. Nunmehr sei durch die Lärmaktionsplanung eine neue Voraussetzung für die Einführung einer entsprechenden Temporeduzierung geschaffen worden. Die ange­strebten Maßnahmen sollen ebenfalls erst nach der Beratung und Beschlussfassung des Lärm­aktionsplanes durch den Rat der Stadt Kamen umgesetzt werden.

 

Für beide Bereiche gelte, dass mindestens mittelfristig ein Verkehrslenkungskonzept für LKW umzusetzen sei. Wesentliches Element sei hier u. a. ein modernes Navigationssystem, an dem bereits auf Ruhrgebietsebene gearbeitet werde.

 

Herr Kasperidus lobt die Verwaltung bzgl. der intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik sowie der geschickten Kombination der Maßnahmen zur Zielerreichung nach dem Lärmaktions­plan. Er sei sich der Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Lünener Straße im Hinblick auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW bewusst.

 

 

Herr Mork begrüßt die Inhalte beider Beschlussvorlagen. Man könne hier den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit seinen eigenen Waffen schlagen, insbesondere da Untersuchungen den Rückgang des Lärmgeschehens durch Temporeduzierung belegen würden. Der Schutz der Bürger sei hier in den Vordergrund zu stellen.

 

 

Herr Kemna äußert sich positiv hinsichtlich der Ausführung der Verwaltung zu den Beschluss­vorlagen. Die Beschlussvorlage Lünener Straße beinhalte viele Bestrebungen im Sinne der Be­troffenen. Er sei zuversichtlich, dass dies auch für die Unnaer Straße erreicht werde. Herr Kemna bemängelt in diesem Zusammenhang das Fehlen eines Gesamtkonzeptes für sämtli­che verkehrlichen Maßnahmen und führt als Beispiel die Frage an, ob ein Kreisverkehr an der Kreu­zung Heerener Straße/ Dortmunder Allee/ Unnaer Straße nicht zur Folge habe, dass auch an der Kreuzung Heerener Straße/ Henry-Everling-Straße ein Kreisverkehr gebaut werden müsse. Trotz des fehlenden Gesamtkonzeptes habe er jedoch keine Schwierigkeiten, der Ein­leitung der in den Beschlussvorlagen genannten Maßnahmen zuzustimmen.

 

Hierzu erläutert Herr Brüggemann, dass im Planungs- und Umweltausschuss bereits die not­wendige Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Dortmunder Allee//Unnaer Straße/Heerener Straße vorgetragen worden sei. Die Kosten hierfür beliefen sich dem Verneh­men nach auf ca. 120.000 Euro und die Verwaltung stehe derzeit mit dem Landesbetrieb bzgl. des Vorliegens der Voraussetzungen für den Bau eines Kreisverkehrs einschließlich einer Um­schichtung der für die Erneuerung der Lichtsignalanlage eingeplanten Finanzmittel in Kontakt.

 

Herr Grosch zeigt sich zufrieden, dass für die Unnaer Straße die Temporeduzierung auf 30 km/h zurückgewonnen werden könne; er habe lange dafür gestritten. Die auf der Unnaer Straße gefahrenen Geschwindigkeiten empfinde er erschreckend und verkehrsgefährdend. Er begrüße daher sowohl die Maßnahmen als auch die Entwicklung.