5.1       Mitteilungen

 

Mitteilungen lagen nicht vor

 

 

5.2       Anfragen

 

Herr Kemna spricht die rechtliche Verkehrssituation des „shared space“ in Kamen-Heeren an, da diese seiner Auffassung nach fraglich sei. Er fragt nach, ob es möglich sei, hier mit Hilfe von Hinweisschildern darüber aufzuklären.

 

Herr Liedtke verweist auf den § 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordere. Ferner habe sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Erfahrungen aus anderen Städten würden zeigen, dass sich diese Einrichtungen bewährt hät­ten, es jedoch etwas Zeit benötige, bis sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellten. Eine ab­schließende Beurteilung sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

 

 

Herr Mork spricht die Problematik bzgl. der Afferder Straße, die sich aus der Sperrung der Dortmunder Straße und der damit verbundenen Nutzung als Umleitungsstrecke ergibt, an. Durch die hohen, festen Aufbauten der LKW, an denen die Kronen hängen blieben, würden die Schäden an den Bäumen immer mehr zunehmen. Auch seien die gefahrenen Geschwindigkei­ten ein Problem. Es sei die Frage an Straßen NRW zu richten, ob der LKW-Verkehr über den Afferder Weg umgeleitet werden müsse. Zumindest durch die Absenkung der Geschwindigkeit seien einige Schäden vermeidbar.

 

Herr Brüggemann sagt an dieser Stelle die Kontaktaufnahme zum Kreis Unna zu, da es sich bei der Afferder Straße um eine Kreisstraße handele.

 

Zum Zeitpunkt befragt, gibt Herr Liedtke an, dass die Sanierung in der zweiten Jahreshälfte erfolgen solle.

 

Herr Brüggemann bringt in diesem Zusammenhang die problematische Situation bzgl. des Schulbusverkehres an der Kreuzung Afferder Weg/ Dortmunder Straße/ Dortmunder Allee zur Sprache. Eine diesbzgl. Rückfrage habe ergeben, dass eine andere Ampelschaltung nicht um­setzbar sei.

 

Hinweis der Verwaltung:

Im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Unna und mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kreises Unna wurde gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke der Afferder Straße und des Afferder Weges bis zur Kreuzung mit der Dortmunder Alle/ Dortmunder Straße auf 50 km/h angeordnet.

 

Um den reibungslosen Ablauf des Schulbusverkehrs zu gewährleisten, wurden seitens der VKU die Abfahrtszeiten der Busse mit dem neuen Fahrplan zum 26.05. um ein paar Minuten vorver­legt.

 

Nachdem keine weiteren Anfragen gestellt werden, bedankt sich Frau Müller und schließt die Stizung.