Herr Sparbrod wies zu Beginn seines durch eine Präsentation (Anlage 3) unterstützen Vortra­ges darauf hin, dass die bundesgesetzlichen Grundlagen für das Bildungs- und Teilhabepaket noch nicht veröffentlicht und die landesrechtlichen Bestimmungen zu Regelung der Zuständig­keiten noch nicht verabschiedet seien. Im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bun­desrat seien durch Ergänzungen weitere Zielgruppen aufgenommen und zusätzliche Leistungen vereinbart worden.


Das Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in einkommens­schwachen Familien gliedere sich in die vier Hauptbereiche Lernförderung, Schulbasispaket, Zuschuss Mittagessen sowie Kultur, Sport und Mitmachen. Die Hilfe würde grundsätzlich nur dann als Geldleistung ausgezahlt, wo dieses gesetzlich ausdrücklich geregelt sei. Die Leistun­gen würden nach einer Bewilligung durch die zuständigen Stellen mit dem Anbieter abgerech­net, die Ausgabe von Gutscheinen sei nicht vorgesehen.
Ein Sonderbedarf für eine außerschulische Lernförderung könne auf Antrag gewährt werden, wenn nur dadurch wesentliche Lernziele, insbesondere die Versetzung in die nächste Klasse, erreicht werden kann. Voraussetzung sei, dass die Schule den Bedarf bestätige und keine ver­gleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Durch das Schulbasispaket sei eine Übernahme tatsächlicher Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge möglich. Dieses gelte auch für Kinder in Kindertagesstätten. Das Schulbasispaket beinhalte weiterhin für den persönlichen Schulbedarf einen jährlichen Pau­schalbetrag in Höhe von 100,00 €, wobei nunmehr festgelegt sei, dass hiervon 70,00 € zu Schuljahresbeginn und 30,00 € zum Schulhalbjahr gewährt werden.

Der Zuschuss für das Mittagessen decke Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung, die in schulischer Verantwortung angeboten werde, ab, wobei ein Eigenanteil von 1,00 € verbleibe. Diese Regelung gelte auch für Kinder in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege.
Im Leistungsbereich Kultur, Sport und Mitmachen werde für Leistungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr ein Bedarf in Höhe von 10,00 € pro Monat zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben anerkannt. Diese könnten für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kul­turellen Bildung oder für die Teilnahme an Freizeiten in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Bildungspaketes könne in Ausnahmefällen auch ein Zuschuss zu den Schüler­beförderungskosten gewährt werden.

 

Hinsichtlich der Zuständigkeiten sei nach dem derzeitigen Stand vorgesehen, so Herr Sparbrod, dass Kreise und kreisfreie Städte Aufgaben- und Kostenträger für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes würden und ihnen damit die Richtlinienkompetenz und Organisation zu­falle. Die Aufgabenwahrnehmung für Kinder und Jugendliche im SGB II-Bezug erfolge im Job­center und im SGB XII-Bezug in den örtlichen Sozialämtern. Die Zuständigkeiten für Familien mit Kindern im Wohngeldbezug bzw. im Bezug eines Kinderzuschlages seien noch unklar, da hier die landesrechtlichen Regelungen noch getroffen werden müssen

Anschließend ging Herr Sparbrod auf die Anzahl der potentiell betroffenen Kinder und Jugendli­chen für den Kreis Unna ein, die zusammen bei ca. 22.500 Kindern und Jugendlichen liege.

In der weiteren Vorbereitung werde der Kreis Unna die schnellstmögliche Bereitstellung der not­wendigen Antragsvordrucke vorbereiten. Hierzu werde auch eine Internetpräsentation auf der Homepage des Kreises Unna mit Antragsvordrucken zeitnah eingerichtet. Eine Antragsannahme in den Jobcentern und Rathäusern solle auch ohne endgültige Zuständigkeitsregelung bereits schon jetzt erfolgen.

 

In der abschließenden Betrachtung der Finanzierung wies Herr Sparbrod darauf hin, dass die Mehrbelastungen einschließlich aller Verwaltungskosten im Zeitraum 2011 bis 2013 durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von aktuell 24,3 % auf 35,8 % ausgeglichen werde. Ab 2014 werde der Anteil wieder auf 33 % abgesenkt. Darin enthalten seien aber auch die Finanzierung des Warmwasseranteils von bisher 6,47 € pro Person sowie für die nächsten 3 Jahre die Stärkung der Schulsozialarbeit und die Mittagsverpflegung von Schulkindern in Horten. Der kommunale Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten des Jobcenters werde von 12,6 % auf 15,2 % erhöht.

Nach einer ersten Proberechnung werde der Kreis Unna aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rd. 8 Mio. € erhalten.

Davon abzuziehen seien rd. 3 Mio. € aus der Finanzierung des Warmwas­seranteils. Es bleibe nach seiner Ansicht abzuwarten, ob die restlichen Mittel in Höhe von rd. 5 Mio. € in der Umsetzung auskömmlich seinen.

 

Der sehr informative Bericht zeige nach Auffassung von Herrn Klanke, dass noch viel zur Um­setzung des Bildungs- und Teilhabepaketes organisiert werden müsse. Es sei gut, dass der Kreis Unna bestrebt sei, die Antragsformulare kurzfristig bereitzustellen.

 

Herr Bucek bat um Auskunft, ob Anträge sofort gestellt werden könnten. Er gehe davon aus, so Herr Sparbrod, dass das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten werde, insoweit sei eine sofortige Antragstellung möglich. Die ersten Anträge würden be­reits vorliegen.

 

Frau Möller wies auf die Kollision zum bestehenden Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahl­zeit“ hin, dass daher zum Ende des Schuljahres auslaufen werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bartosch über den Weg einer Abstimmung mit den Sportvereinen als Anbieter informierte Herr Sparbrod darüber, dass hierzu bereits für Mitte März ein Gespräch mit dem KreisSportBund Unna e.V. vereinbart worden sei.