Sitzung: 10.03.2011 Schul- und Sportausschuss
Herr Sparbrod
wies zu Beginn seines durch eine Präsentation (Anlage 3) unterstützen Vortrages
darauf hin, dass die bundesgesetzlichen Grundlagen für das Bildungs- und
Teilhabepaket noch nicht veröffentlicht und die landesrechtlichen Bestimmungen
zu Regelung der Zuständigkeiten noch nicht verabschiedet seien. Im
Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat seien durch Ergänzungen
weitere Zielgruppen aufgenommen und zusätzliche Leistungen vereinbart worden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in
einkommensschwachen Familien gliedere sich in die vier Hauptbereiche
Lernförderung, Schulbasispaket, Zuschuss Mittagessen sowie Kultur, Sport und
Mitmachen. Die Hilfe würde grundsätzlich nur dann als Geldleistung ausgezahlt,
wo dieses gesetzlich ausdrücklich geregelt sei. Die Leistungen würden nach
einer Bewilligung durch die zuständigen Stellen mit dem Anbieter abgerechnet,
die Ausgabe von Gutscheinen sei nicht vorgesehen.
Ein Sonderbedarf für eine außerschulische Lernförderung könne auf Antrag
gewährt werden, wenn nur dadurch wesentliche Lernziele, insbesondere die
Versetzung in die nächste Klasse, erreicht werden kann. Voraussetzung sei, dass
die Schule den Bedarf bestätige und keine vergleichbaren schulischen Angebote
bestehen.
Durch das Schulbasispaket sei eine Übernahme tatsächlicher Aufwendungen für
mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge möglich. Dieses gelte auch für
Kinder in Kindertagesstätten. Das Schulbasispaket beinhalte weiterhin für den
persönlichen Schulbedarf einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 €,
wobei nunmehr festgelegt sei, dass hiervon 70,00 € zu Schuljahresbeginn und
30,00 € zum Schulhalbjahr gewährt werden.
Der Zuschuss für das Mittagessen decke
Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung, die in schulischer Verantwortung
angeboten werde, ab, wobei ein Eigenanteil von 1,00 € verbleibe. Diese Regelung
gelte auch für Kinder in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege.
Im Leistungsbereich Kultur, Sport und Mitmachen werde für
Leistungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr ein Bedarf in Höhe von 10,00 € pro
Monat zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben anerkannt. Diese könnten
für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
Unterricht in künstlerischen Fächern, vergleichbare angeleitete Aktivitäten der
kulturellen Bildung oder für die Teilnahme an Freizeiten in Anspruch genommen
werden.
Im Rahmen des Bildungspaketes könne in Ausnahmefällen auch ein Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten
gewährt werden.
Hinsichtlich der Zuständigkeiten sei nach dem derzeitigen
Stand vorgesehen, so Herr Sparbrod, dass Kreise und kreisfreie Städte Aufgaben-
und Kostenträger für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes würden
und ihnen damit die Richtlinienkompetenz und Organisation zufalle. Die
Aufgabenwahrnehmung für Kinder und Jugendliche im SGB II-Bezug erfolge im Jobcenter
und im SGB XII-Bezug in den örtlichen Sozialämtern. Die Zuständigkeiten für
Familien mit Kindern im Wohngeldbezug bzw. im Bezug eines Kinderzuschlages
seien noch unklar, da hier die landesrechtlichen Regelungen noch getroffen
werden müssen
Anschließend ging Herr Sparbrod auf die Anzahl der potentiell betroffenen
Kinder und Jugendlichen für den Kreis Unna ein, die zusammen bei ca. 22.500
Kindern und Jugendlichen liege.
In der weiteren Vorbereitung werde der Kreis Unna die schnellstmögliche
Bereitstellung der notwendigen Antragsvordrucke vorbereiten. Hierzu werde auch
eine Internetpräsentation auf der Homepage des Kreises Unna mit
Antragsvordrucken zeitnah eingerichtet. Eine Antragsannahme in den Jobcentern
und Rathäusern solle auch ohne endgültige Zuständigkeitsregelung bereits schon
jetzt erfolgen.
In der abschließenden Betrachtung der Finanzierung wies Herr Sparbrod darauf hin, dass die Mehrbelastungen einschließlich aller Verwaltungskosten im Zeitraum 2011 bis 2013 durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von aktuell 24,3 % auf 35,8 % ausgeglichen werde. Ab 2014 werde der Anteil wieder auf 33 % abgesenkt. Darin enthalten seien aber auch die Finanzierung des Warmwasseranteils von bisher 6,47 € pro Person sowie für die nächsten 3 Jahre die Stärkung der Schulsozialarbeit und die Mittagsverpflegung von Schulkindern in Horten. Der kommunale Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten des Jobcenters werde von 12,6 % auf 15,2 % erhöht.
Nach einer ersten Proberechnung werde der Kreis Unna aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rd. 8 Mio. € erhalten.
Davon abzuziehen seien rd. 3 Mio. € aus der Finanzierung des Warmwasseranteils. Es bleibe nach seiner Ansicht abzuwarten, ob die restlichen Mittel in Höhe von rd. 5 Mio. € in der Umsetzung auskömmlich seinen.
Der sehr informative Bericht zeige nach Auffassung von Herrn Klanke, dass noch viel zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes organisiert werden müsse. Es sei gut, dass der Kreis Unna bestrebt sei, die Antragsformulare kurzfristig bereitzustellen.
Herr Bucek bat um Auskunft, ob Anträge sofort gestellt werden könnten. Er gehe davon aus, so Herr Sparbrod, dass das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten werde, insoweit sei eine sofortige Antragstellung möglich. Die ersten Anträge würden bereits vorliegen.
Frau Möller wies auf die Kollision zum bestehenden Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ hin, dass daher zum Ende des Schuljahres auslaufen werde.
Auf Nachfrage von Herrn Bartosch über den Weg einer Abstimmung mit den Sportvereinen als Anbieter informierte Herr Sparbrod darüber, dass hierzu bereits für Mitte März ein Gespräch mit dem KreisSportBund Unna e.V. vereinbart worden sei.