Herr Eckardt erklärte einleitend, dass mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine nachhaltige Veränderung der Schullandschaft einhergehe, wobei eine landesrechtliche Umsetzung für 2011 zu erwarten sei.

Herr Rieger informierte anschließend anhand einer Präsentation (Anlage 1) über die Eckpunkte der UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion in Schule sowie über die Struktur und Orga­nisation der sonderpädagogischen Förderung in Kamen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) sei nach Ratifizierung seit März 2009 geltendes Bundesrecht und ziele ab auf Teilhabe, Selbstbestimmung und unein­geschränkte Gleichstellung. Eine Umsetzung im Bereich der Bildung durch Landesrecht werde derzeit vorbereitet. Bis zum Ende des Schuljahres 2011/12 werde durch eine Arbeitsgruppe ein Landesinklusionsplan erarbeitet, so dass die Umsetzung eine neue Dynamik entwickeln werde.
Im Gegensatz zur Integration, die eine Assimilation von Schülerinnen und Schülern mit Behinde­rungen an bestehende Schulstrukturen bedeutet, werden durch eine Inklusion die Schulstruktu­ren an die Bedarfe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung angepasst.
Konsequenzen für die Entwicklung des Schulsystems seien insbesondere die Weiterentwicklung der integrativen Formen schulischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderun­gen einerseits, aber auch die Entwicklung der Schulen aller Schulformen hin zu inklusiven und damit heterogenen Systemen. Es finde ein Paradigmenwechsel in der Form statt, dass die all­gemeine Schule für alle Schüler/innen verantwortlich sei und die Sonderpädagogik nur noch subsidiär wirke. Die Berücksichtigung des Elternwillens bei der Wahl des Förderortes, also För­derschule oder allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung, stehe hierbei an oberster Stelle. Eine administrative Entscheidung der Schulaufsicht gegen den Elternwillen sei nur noch in be­gründeten Ausnahmefällen möglich.
Anschließend ging Herr Rieger auf die Situation der sonderpädagogischen Förderung in der Stadt Kamen ein. Hierbei wies er auch auf die zentrale Stellung der Käthe-Kollwitz-Schule in der sonderpädagogischen Förderung im Rahmen des Pilotprojektes eines Kompetenzzentrums hin.

 

Herr Klanke bat um Mitteilung, welche Unterstützungsleistungen durch die Schulaufsicht ge­währleistet würden.

 

Frau Scharrenbach ergänzte die Fragestellung dahin, mit welchen personellen Ressourcen die Inklusion in den Schulen abgebildet werde und ob die Stellenanteile gewährleistet seien.

 

Herr Rieger antwortete, dass die Schulaufsicht den betroffenen Schulen beratend sowie mit Fortbildungsangeboten zur Seite stehe und den Prozess der Erstellung regionaler Inklusions­pläne intensiv begleite. Die Versorgung mit Stellenanteilen sei gewährleistet, wobei er auf die drei additiven Stellenschlüssel hinwies, die sich zusammensetzen aus dem Stellenschlüssel des allgemeinen Schulsystems, dem Stellenschlüssel der sonderpädagogischen Förderung sowie den zusätzlichen Mehrbedarfsstellen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schaumann, ob der Elternwille auch dann vorrangig sei, wenn für eine Beschulung bauliche Veränderungen erforderlich seien, diese jedoch durch den Schulträger aufgrund der Haushaltssituation nicht durchgeführt werden könnten, erklärte Herr Rieger, dass der Elternwille nur einen Anspruch auf wohnortnahe Beschulung begründe. Wenn diese in einer Kommune nicht möglich sei, sei die Schulaufsicht in Abstimmung mit den Schulträgern gehalten, eine Beschulung z.B. in einer Nachbarkommune zu ermöglichen, wobei es keine Vorgabe über die Zumutbarkeit der Entfernung gebe. Als Obergrenze sei hier die Entfernung zur Förderschule anzusehen.

 

Herr Bucek fragte, ob eine stärkere Nachfrage seitens der Eltern für einen gemeinsamen Unter­richt erkennbar sei.

 

Es seien, so Herr Rieger, zwei gegenläufige Tendenzen zu verzeichnen. Einerseits würden El­tern, deren Kinder jetzt an einer Förderschule unterrichtet würden, einen Wechsel an eine all­gemeinbildende Schule begrüßen, andererseits möchten Eltern je nach Behinderung des Kindes spezielle Einrichtungen beibehalten. Ziel müsse es daher sei, beide Systeme zu bedienen, um dem Wahlrecht der Eltern nachkommen zu können.

 

Herr Güldenhaupt berichtete, dass in den vergangenen Jahren die Einrichtung integrativer Lerngruppen an Schulen der Sekundarstufe I in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen erfolgt sei, wobei regelmäßig aus Kamen 2 – 3 Kinder betroffen waren. An der Hauptschule seien derzeit 3 Gruppen mit zusammen rd. 15 Kindern eingerichtet. Für das Schuljahr 2011/12 seien 9 Kinder zu erwarten, die aufgrund des Förderbedarfs zieldifferent zu unterrichten seien, so dass voraussichtlich zwei Gruppen zu bilden seien.

Anlässlich einer Gesprächsrunde beim Kreis Unna sei von der Schulaufsicht der Bezirksregie­rung Arnsberg deutlich gemacht worden, dass ohne Ausnahme alle Schulformen der Sekundar­stufe I bei der Einrichtung integrativer Lerngruppen gefordert seien. Die Verwaltung habe hierzu bereits Gespräche mit den Schulleitungen geführt. Er zeigte sich dankbar dafür, dass sich die Hauptschule nochmals bereit erklärt habe, eine integrative Lerngruppe einzurichten. Darüber hinaus habe sich die Verwaltung entschieden, dass eine zweite integrative Lerngruppe dann an der Fridtjof Nansen Realschule eingerichtet werden sollte. Von einer Einrichtung an der Ge­samtschule sei aufgrund der bereits hohen Anzahl von Abweisungen in der diesjährigen Anmel­derunde abgesehen worden und eine Einrichtung am Städt. Gymnasium erfordere aufgrund der hohen Anforderungen intensivere Vorbereitungen.

Diese Entscheidung sei der Schulaufsicht beim Kreis Unna, den zuständigen Schuldezernaten bei der Bezirksregierung sowie den Schulleitern mitgeteilt worden.

Herr Güldenhaupt wies darauf hin, dass über die Einrichtung integrativer Lerngruppen gem. § 20 Abs. 8 Schulgesetz die Schulaufsicht entscheide und der Schulträger dieser Entscheidung zu­stimme. Eine Entscheidung der Schulaufsicht sei bis Ende März 2011 zu erwarten.

 

Frau Scharrenbach bat um Mitteilung, wie sich die Situation an der Käthe-Kollwitz-Schule als Kompetenzzentrum aktuell darstelle und ob ein lokaler Arbeitskreis zur Inklusion gebildet wer­den soll.

 

Herr Güldenhaupt antwortete, dass eine erste Zusammenkunft der Beteiligten bereits geplant sei.

 

Herr Rieger teilte mit, dass die Käthe-Kollwitz-Schule im Rahmen des Pilotprojektes, das zu­nächst bis zum 31.07.2013 befristet sei, durch die Schulaufsicht begleitet werde.

 

Herr Kampmann ergänzte, dass die Gespräche zur Bildung einer Arbeitsgruppe zum Thema Inklusion bereits laufen würden. Hinsichtlich der Weiterentwicklung als Kompetenzzentrum ver­wies er auf einen von der Schule zum 10.02.2011 erarbeiteten Bericht, den er den Ausschuss­mitgliedern zur Verfügung stellen könne (Anlage 2). Zur personellen Ausstattung erklärte Herr Kampmann, dass die Stellenbesetzung zum nächsten Schuljahr komfortabel sei.