Der Kämmerer, Herr Mösgen, referierte anhand einer Powerpointpräsentation (siehe Anlage) zum Tagesordnungspunkt. Zu Beginn ging er, mit der Zielsetzung die noch offenen Fragen zur Haushaltssituation zu klären, auf den Sachstand zum Jahresabschluss 2010 ein.

Es sei erfreulich, dass die Erträge der Gewerbesteuer höher als erwartet ausgefallen seien. Das sei aber nicht strukturell bedingt. Der Vergleich zu den Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2008 zeige deutliche Mindereinnah­men.

Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen sei auf Zuweisungen aus dem Soforthilfeprogramm des Landes zurückzuführen.

Das Verfassungsgerichtsurteil zur Entlastung der Kommunen beim Wohngeld sei ausschlag­ge­bend für die Einsparungen bei der Kreisumlage.

Mit einer weiteren Folie stellte er die tatsächliche Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gegenüber dem Plan 2010 dar. Die Entwicklung führte er auf Ein­sparungen vornehmlich bei den Energiekosten und Zurückhaltung bei Aufwendungen im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke zurück.

Die im Vergleich zur Planung höher ausfallenden übrigen Transferaufwendungen, ohne Be­rück­sich­tigung der Kreisumlage, erklärte der Kämmerer mit gestiegenen Kosten im Bereich der Jugendhilfe. Lediglich bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei ein geringerer Auf­wand zu verzeichnen.

Anhand von zwei Übersichten stellte er die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge sowie der ordentlichen Aufwendungen dar. Zum Stand der Kassenkredite hob Herr Mösgen hervor, dass dank der Haushaltsdisziplin seit 5 Monaten keine neuen Kassenkredite hätten aufgenom­men werden müssen. Er sei hoffnungsvoll, dass die prognostizierten Zahlen am Ende des Jah­res unterschritten würden.

Zusammenfassend bleibe festzuhalten, dass das geplante Jahresergebnis von
-23.452.936 Euro um 6.729.032,12 Euro unterschritten worden sei. Im Ergebnis verbleibe wei­ter­hin ein nicht unerheblicher Fehlbetrag in Höhe von rund 16,723 Mio. Euro.

Es sei zu befürchten, dass sich diese bedingt „positive“ Entwicklung im Jahr 2011 nicht fortsetzen lasse.

Mit Blick auf den Jahresabschluss 2010 und die geleisteten Beiträge zur Haushalts­konsoli­dierung dankte er den Verwaltungsmitar­beitern für die geleistete Arbeit.

 

Zum aktuellen Sachstand erläuterte Herr Mösgen, dass der Produktplan für 2011 bislang noch nicht durch den Kreis Unna genehmigt worden sei.

Die für 2011 geplante Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes werde sich bezogen auf den Soziallastenanteil positiv für Kamen auswirken. Die Änderung der Steuermesszahl werde dagegen geringere Zuweisungen zur Folge haben. In der Sum­me sei daher ein Verlust in Höhe von ca. 1 Mio. Euro zu erwarten.

Die zur Zeit vorliegenden Zahlen zur Kreisumlage seien nicht aktuell und teilweise mit Blick auf den Anteil der Landschaftsverbandumlage noch spekulativ. Der endgültige Wert werde jedoch voraussichtlich den Prognosen entsprechen.

Bezogen auf die Gewerbesteuer sehe er den Haushaltsansatz aufgrund der bislang erzielten Einnahmen im Moment nicht gefährdet. Die weitere Entwicklung müsse abgewartet werden.

Konkrete Aussagen zur Wirkung des Gutachtens zum kommunalen Haushaltsausgleich und Schul­den­abbau von Prof. Junkernheinrich könnten zur Zeit noch nicht gemacht werden. Zunächst seien die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren abzuwarten. Das Gutachten ziele darauf ab, Möglichkeiten zu eröffnen, Schulden in einem überschaubaren, aber realistischen Zeitraum zu tilgen. Ein Beispiel dafür sei die Möglichkeit Liqui­di­tätskredite innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren zu halbieren. Zudem werde die öffent­liche Beteiligung sowie die Änderung des § 76 der Gemeindeordnung NRW vorgeschlagen.

Ein erster Schritt in Richtung kommunaler Haushaltsentlastung könne in dem Kompromiss bezüglich der Erhöhung des Bundesanteils an den Hartz IV - Unterkunftskosten gesehen werden. Die Auswirkungen dieses Kompromisses würden frühestens im Jahr 2014 für den kommunalen Haushalt spürbar sein.

Zu den sonstigen Unwägbarkeiten zählte er die Energiepreisentwicklung, die Zinsentwicklung, die Konsequenzen aus dem Urteil des Landes­verfassungsgerichtes Münster zum Nach­trags­haushalt 2010 in Nordrhein-Westfalen und mög­liche Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst.

 

Grundsätzlich bewertete Frau Dyduch die mit dem Jahresabschluss 2010 vorgelegten Zahlen als positives Signal, ein Grund zur Euphorie bestehe dennoch nicht. Es zeige sich, dass die im Haushaltssicherungs­konzept enthaltenen Sparansätze greifen. Dies sei ein erster vorsichtiger Schritt auf dem Weg zum Haushalts­ausgleich. Sie machte deutlich, dass es den Kommunen nicht möglich sei ohne Hilfe von Land und Bund das Ziel des Haushaltsausgleiches zu verwirk­lichen. Als Beispiel führte sie den nicht steuerbaren Einfluss globaler Geschehnisse sowie die Ungewissheit bei der Zinsentwicklung an.

Frau Dyduch hielt es für richtig, auf der Basis des Gutachtens von Prof. Junkernheinrich ge­mein­sam realistische Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen, dabei auch neue Richtungen einzu­schla­gen und bislang unbekannte Wege zu gehen. Mit Spannung blicke sie auf die Haushalts­ent­wicklung des Jahres 2011. Die Entwicklung der Ansätze des vor­gelegten Haushaltssiche­rungs­konzeptes werde weiterhin zu beobachten und situativ zu bewerten sein.

 

Herr Hasler dankte dem Kämmerer für die Darstellung der Zahlen zum Jahresabschluss 2010. Die Verringerung des ursprünglich erwarteten Defizits sei erfreulich. Mit Blick auf den Fehlbetrag des Jahresabschlusses in Höhe von 16,7 Mio. Euro müsse weiter an der Haushaltskon­so­li­dierung gearbeitet werden. Den aufgezeigten Planungsschwierigkeiten und den Unabwägbar­keiten müsse mit weiteren Sparmaßnahmen entgegengesteuert werden.

 

Herr Hupe erinnerte an seine Aussage aus dem Jahr 1995, dass die Kommunen einen Haus­haltsausgleich nur mit Hilfe von Außen schaffen könnten. Diese Aussage sei bei der heu­tigen kommunalen Haushaltssituation umso zutreffender.

In dem Gutachten zum Haushaltsausgleich und Schuldenabbau sehe er eine Chance für die Kom­mu­nen, vorausgesetzt alle Beteiligten würden ihre entsprechenden Rollen wahrnehmen. Die kommunale Ent­lastung im Bereich der Hartz IV - Unterkunftskosten durch Bundesmittel bewertete der Bürger­meister als ersten Schritt in die richtige Richtung. Es bleibe zu beobachten, ob die Kreisumlage entsprechend den Einsparungen angepasst werde, so dass auch die kreis­ange­hörigen Kom­munen von der Umverteilung profitieren.

Eine erfolgreiche Entlastung und Sanierung der kommunalen Finanzen sei nur möglich, wenn sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kommunalebene gespart werde.

In der Änderung des § 76 Gemeindeordnung NRW sehe er eine realistische Chance, sich dem Haushaltsausgleich zu nähern. Es ständen den Kommunen zwar keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung, durch eine Verlagerung könne jedoch eine bessere Handlungsfähigkeit her­gestellt werden.

Trotz Halbierung des Defizits im Jahr 2010, bezogen auf die ursprüngliche Planung ohne Be­rück­sichtigung des Haushaltssicherungskonzeptes, liege das Ergebnis noch bei rund -16 Mio. Euro.

Herr Hupe stellte abschließend dar, dass es notwendig sei, neue Wege zu nutzen. Weitere Sparanstrengungen seien unumgänglich. Möglichkeiten müssten gefunden werden, die Kom­mu­nen so aufzustellen, dass keine neuen Kassenkredite nötig seien.

Er vertrat die Auffassung, dass trotz äußerst ernster Lage Perspektiven zu erkennen seien.