4.1.            Mitteilungen

 

4.1.1        Frau Grothaus teilte mit, dass die WFG Kreis Unna für ihr Projekt „Starke Familien und Unternehmen im Kreis Unna“ den Bewilligungsbescheid bis zum 31.07.2012 erhalten habe. Mit diesem Projekt haben sich die Aufgabenschwerpunkte, wie sie von der Koordi­nierungsstelle bislang wahrgenommen wurden, verlagert. Erfreulicherweise habe der Kreis­tag entschieden, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um zweimal im Jahr in jeder Kommune ein Beratungsangebot vorhalten zu können. Mit dieser Bitte hatten sich die Gleichstellungsbeauftragten im vergangenen Jahr in einem Schreiben an den Landrat und die Kreistagsmitglieder gewandt.

 

4.1.2        Frau Grothaus berichtete, dass im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgelegt sei, dass in den Wirtschaftsregionen des Landes 16 Fachstellen „Frau und Wirtschaft“ einge­richtet werden sollen. Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Unna haben ein Schrei­ben an das Ministerium verfasst, um die Stärken und die vielfältigen Kooperations­erfah­rungen des Kreises Unna mit dem Thema „Frau und Beruf“ im Hinblick auf die Ansied­lung einer möglichen Zentralstelle in der Region Dortmund / Unna / Hamm hervor­zuhe­ben.

 

4.1.3    Frau Grothaus informierte die Mitglieder darüber, dass sie Ende Februar an der Konfe­renz zum Sachverständigengutachten für den 1. Gleichstellungsbericht „Neue Wege – Gleiche Chancen; Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ teilgenom­men habe. Aufgrund der Koalitionsvereinbarung von 2005 habe das Bundesfamilien­mi­nis­terium eine Sachverständigenkommission beauftragt, Gleichstellung in Deutschland zu analysieren und Handlungsempfehlungen zu formulieren.

Dieses Gutachten werde die Grundlage für den ersten Gleichstellungsbericht der Bun­des­re­gierung bilden. Das Leitbild des Gutachtens sei die Erwerbstätigkeit, so dass die Analyse vorrangig die Schwerpunkte Bildung, Erwerbsarbeit und soziale Sicherung im Alter umfasse. In dem Gutachten werde aufgezeigt, welche Risiken durch Fehlanreize im Berufsleben , z.B. Betreuungsgeld, Ehegattensplitting, Mitversicherung insbesondere für Frauen bestehen. Eine zentrale Forderung sei deshalb die Abschaffung der Mini-Jobs. Das Gutachten bzw. eine Zusammenfassung sei abrufbar unter www.gleichstellungsbericht.de.

 

 

 

4.2.      Anfragen

 

4.2.1        Frau Groer berichtete über einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, in dem daraufhin gewiesen wurde, dass schwangere Frauen im SGB II-Bezug eine diskriminierende Be­handlung aufgrund ihrer Schwangerschaft erfahren. Sie erkundigte sich, ob ein derar­ti­ges Verhalten auch von dem Jobcenter Unna bekannt sei.

 

Frau Grothaus gab an, dass ihr keinerlei Beschwerden über ein solches Vorgehen be­kannt seien. Sie sei auch von Kamener Kundinnen des Jobcenters hierzu nicht aufge­sucht worden. Sie sagte zu, sich mit der Beauftragten für Chancengleichheit des Job­centers Unna hierüber auszutauschen.