Sitzung: 17.03.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 131/2010
Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 54.04.01 – Straßenreinigung und Winterdienst – werden zusätzlich 35.800,-- Euro bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Es sei unstrittig, dass die Kosten im Bereich Winterdienst und Straßenreinigung höher als geplant ausgefallen seien und die entsprechenden Rechnungen bezahlt werden müssten, merkte Herr Hasler an. Er empfahl diese Entwicklung zum Anlass zu nehmen, um grundsätzlich über die Kostenseite des Winterdienstes nachzudenken. Dazu führte er aus, dass Winterdienst und Straßenreinigung für die Stadt kostenneutral seien, da die Kosten in diesen Bereichen über den Gebührenhaushalt abgewickelt würden. Dies führe jedoch zu einer zusätzlichen Belastung der Bürger. Er schlug vor, eine Erweiterung der Lagerkapazitäten für Streusalz zu überlegen, um durch einen günstigeren Ankauf im Laufe des Jahres Kosten zu sparen.
Herr Hupe informierte, dass diese Thematik bereits von der Verwaltung aufgegriffen worden sei. In diesem Zusammenhang werde auch die Erhöhung der Lagerkapazität geprüft.
Der Bürgermeister wies daraufhin, dass der Winterdienst bei einigen Bürgern, bei denen nicht die Stadt, sondern sie selbst für Straßenreinigungspflicht verantwortlich seien, Diskussionen ausgelöst habe. Grundsätzlich liege die Verkehrssicherheitspflicht und damit auch die Haftung in solchen Fällen bei den Anwohnern. Probleme seien da aufgetreten, wo die Anwohner aus verschiedenen Gründen, beispielsweise alters- und gesundheitsbedingt, nicht mehr in der Lage seien den Schnee selbst zu räumen. Um eine Lösung zu finden, beabsichtige die Verwaltung im April ein gemeinsames Gespräch mit den hiesigen Siedlergemeinschaften zu führen.