2.1       Mitteilungen der Verwaltung

 

2.1.1 Sachstand Pumpwerk Heinrichshütte

Der Betriebsleiter, Herr Mösgen, teilte mit, dass zur Zeit keine neuen Informationen zu der Angelegenheit vorlägen. Seitens des Eigenbetriebes sei der vorläufige Beitrags­be­scheid des Lippeverbandes für den Lippeverbandsbeitrag und die Abwasserabgabe 2011, wie auch bereits für den vorläufigen Beitragsbescheid 2010 erfolgt, schriftlich be­an­standet worden. Der Betriebsleiter sagte zu, auch in den nächsten Sitzungen des Be­triebsausschusses über weitere Entwicklungen zu informieren und betonte, dass sich die Haltung der Verwaltung im Hinblick auf eine möglichst schnelle und zufriedenstellende Auflösung des belastenden Zustandes nicht geändert habe.

Herr Jungmann berichtete, dass er an einer Anwohnerinformationsveranstaltung teilge­nommen habe, in der der Kreis Unna seinen Sanierungszeitplan vorgestellt habe. Danach sollen 2011 die Planungen für die Sanierung erfolgen und 2012 die Altlasten im Bereich der Hauptbelastungszone entfernt werden. Hiernach werde erwartet, dass das dann dem Pumpwerk zufließende Wasser kostengünstig vorzubehandeln ist.

Die Vorsitzende, Frau Dyduch, versicherte, dass der Betriebsausschuss die Ange­legen­heit auch weiterhin kritisch begleiten werde.

 

 

2.1.2 Stellenausschreibung

Der Betriebsleiter informierte über die geplante Ausschreibung der bisher vakanten In­ge­nieur­stelle bei der Stadtentwässerung Kamen. Die Stellenanzeige soll zum 02.04.2011 in den örtlichen und überörtlichen Zeitungen erscheinen; als Bewerbungsfrist ist der 15.04.2011 vorgesehen. Herr Mösgen wies darauf hin, dass mit der Aufgabenzuordnung und der Besetzung der Stelle kein Automatismus verbunden werde, die dem neuen Stel­len­inhaber später nach Ausscheiden des jetzigen technischen Leiters Herrn Jungmann dessen Stelle zusichere.

Herr Fleißig, der Personalratsvorsitzende der Stadt Kamen, der auch für die Mitarbeiter des Eigenbetriebes zuständig ist, zeigte sich erfreut, dass die seit einigen Jahren vakan­te Stelle nun endlich besetzt würde. Die neutrale Stellenausschreibung ohne ein Zeichen für irgendeine Nachfolgeregelung bewertete er positiv, da hiermit auch die Möglichkeit für interne Bewerbungen für die evtl. Nachfolge des technischen Leiters offen gehalten wer­de .

 

 

2.1.3 Dichtheitsprüfung

Der Betriebsleiter Herr Mösgen teilte mit, dass, wie im Ausschuss angeregt, mit den städti­schen Grundsteuerbescheiden 2011 alle Gebäudeeigentümer in Kamen einen Flyer erhalten haben, der allgemein über die Dichtheitsprüfung informiere. Die Verwaltung sei bestrebt, bürgerfreundlich die Fristen für die vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen, wo gesetzlich möglich, über das Jahr 2015 zu verlängern, längstens bis zum Jahr 2023. Hierzu sei es notwendig, das gesamte Kanalnetz im Stadtgebiet konzeptionell zu über­planen und anschließende umfassende Regelungen in der Entwässerungssatzung der Stadt Kamen festzulegen. Mit der Information der Eigentümer über den Flyer habe die Verwaltung zunächst verhindert, dass unseriöse Firmen zeitlichen Druck auf die Haus­eigentümer ausüben können. Der Betriebsleiter versicherte, dass der Betriebsausschuss weiterhin in den Prozess bis zur satzungsmäßigen Regelung der Dichtheitsprüfung ein­ge­bunden werde.

Herr Mork bezeichnete das Thema als sehr spannend für den Bürger und wies auf den hohen Informationsbedarf für die Eigentümer hin. Er fragte nach, was die Verwaltung plane, um dem Informationsbedarf nachzukommen.

Der Betriebsleiter wies darauf hin, dass die Entscheidung zu dem festzusetzenden Ver­fah­ren (TV-Untersuchung oder Druckverfahren mit Wasser oder Luft) zunächst davon abhänge, welches Alter und welchen Zustand die zu untersuchenden Anschlüsse auf­wiesen. Oberstes Ziel der Verwaltung sei es, für den Bürger die jeweils günstigste Lö­sung satzungsmäßig zu verankern und hierbei auch die notwendige konzeptionelle Vor­gehensweise mit der Satzung abzustimmen. Herr Mösgen wies darauf hin, dass am gleichen Tage eine Informationsveranstaltung in der VHS Kamen stattfindet, in der als Fachreferent Herr Dr. Neuhaus gewonnen werden konnte. Dieser vertrete die gleiche Vorgehensweise wie die Verwaltung. Weitere ähnliche Informationsveranstaltungen seien vorgesehen, die sich an dem jeweiligen Fortschritt der Satzungsentwicklung orien­tierten.

Herr Hasler befürwortete die Vorgehensweise, durchgängig weitere Informationen an die Bürger zu bringen, um die noch bestehende hohe Unsicherheit der Bürger abzubauen und so unseriöse Firmen auszubooten.

Frau Dyduch empfahl, die Fachleute zunächst konzeptionell arbeiten zu lassen und das Thema und die Satzungsänderung weiterhin im Betriebsausschuss begleitend zu disku­tieren und zu beraten und dann abschließend dem Rat den neuen Satzungsentwurf zur Entscheidung vorzulegen.

Herr Jungmann bewertete es als Vorteil, dass die Satzung klare Regelungen schaffe. Aber auch jetzt schon sei es Leitlinie des Eigenbetriebes, dass, wo städtische Abwasser­an­lagen erneuert oder saniert werden müssten, die Anwohner mitzuziehen. Die Anwoh­ner würden über die Maßnahmen jeweils umfassend informiert und aufgefordert, die gesetzlich bereits vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen ihrer eigenen Anlagen durch­zuführen. Üblicherweise werde eine Frist für die Durchführung der Dichtheitsprüfung festgesetzt, wobei der Zeitdruck für die Betroffenen nicht höher angesetzt werde als für die kommunalen Anlagen.

 

 

2.1.4 Informationsabend zum Umbau des Mühlbaches in Kamen-Heeren

Herr Mösgen teilte mit, dass der Lippeverband eine Informationsveranstaltung am 01. März 2011 ab 18.00 Uhr im Lutherzentrum in Kamen-Heeren zum Umbau und der Rena­turierung des Mühlbaches und der geplanten Entsiegelung von privaten Flächen durch­führen werde.

 

 

2.1.5

Anfrage der CDU - Fraktion vom 2.9.10 an den Planungs- und Umweltausschuss zu Rückstau und Fließhindernissen bei starken Regenereignissen im Körnebach

Herr Jungmann erklärte, dass er die Anfrage aus dem Planungs- und Umweltausschuss telefonisch an den Lippeverband übermittelt habe, mit der Bitte um entsprechende Unter­suchung und Beantwortung. Der Lippeverband sei Eigentümer des Fließgewässers und ihm obliege damit die originäre Aufgabe der Überwachung und Unterhaltung des Gewäs­sers. Nach dem abgestimmten Planfeststellungsverfahren und der durchgeführten Rena­turierung der Körne ist der Lippeverband verpflichtet, das Gewässer weiterhin zu beo­bachten und entsprechende Maßnahmen (z. Bsp. Rückschnitt von zu starkem Bewuchs) durchzuführen, um Beeinträchtigungen, Störungen oder Schäden zu verhindern. Dem technischen Leiter des Eigenbetriebes wurde seitens des Lippeverbandes fernmündlich mitgeteilt, dass die von der CDU-Fraktion dargestellte Situation seitens des Verbandes als nicht bedenklich eingestuft werde und auch nach eigenen Beobachtungen des Lippe­verbandes kein Handlungsbedarf gesehen werde.

 

 

2.1.6

Unterhaltungsarbeiten im Bereich des Entwässerungsgrabens an der Waldstraße

Herr Mork regte an, die Unterhaltungsarbeiten, insbesondere den Rückschnitt von Pflan­zen, in dem genannten Bachbereich, der nach seinen Beobachtungen eine ökologisch hochwertige Fauna und Flora aufweise, möglichst nicht, wie in 2010 von ihm beobachtet, in der Vegetations- und Blühphase durchzuführen. Herr Jungmann erklärte, dass im Som­mer 2010 der betroffene Bereich vermessen werden musste und man seitens des Eigenbetriebes daher die notwendigen Unterhaltungsarbeiten vorgezogen habe. Er sagte zu, zukünftig Pflegemaßnahmen, die der Erhaltung der Funktionalität des Entwäs­se­rungs­grabens dienen, möglichst erst im Herbst nach der Blütezeit durchführen zu lassen.

 

 

2.2       Anfragen

Anfragen wurden nicht gestellt