Sitzung: 22.02.2011 Betriebsausschuss
2.1 Mitteilungen der Verwaltung
2.1.1 Sachstand Pumpwerk Heinrichshütte
Der Betriebsleiter, Herr Mösgen,
teilte mit, dass zur Zeit keine neuen Informationen zu der Angelegenheit
vorlägen. Seitens des Eigenbetriebes sei der vorläufige Beitragsbescheid des
Lippeverbandes für den Lippeverbandsbeitrag und die Abwasserabgabe 2011, wie
auch bereits für den vorläufigen Beitragsbescheid 2010 erfolgt, schriftlich beanstandet
worden. Der Betriebsleiter sagte zu, auch in den nächsten Sitzungen des Betriebsausschusses
über weitere Entwicklungen zu informieren und betonte, dass sich die Haltung
der Verwaltung im Hinblick auf eine möglichst schnelle und zufriedenstellende
Auflösung des belastenden Zustandes nicht geändert habe.
Herr Jungmann berichtete, dass er an
einer Anwohnerinformationsveranstaltung teilgenommen habe, in der der Kreis
Unna seinen Sanierungszeitplan vorgestellt habe. Danach sollen 2011 die
Die Vorsitzende, Frau Dyduch,
versicherte, dass der Betriebsausschuss die Angelegenheit auch weiterhin
kritisch begleiten werde.
2.1.2 Stellenausschreibung
Der Betriebsleiter informierte über die geplante Ausschreibung der bisher
vakanten Ingenieurstelle bei der Stadtentwässerung Kamen. Die Stellenanzeige
soll zum 02.04.2011 in den örtlichen und überörtlichen Zeitungen erscheinen;
als Bewerbungsfrist ist der 15.04.2011 vorgesehen. Herr Mösgen wies darauf hin, dass mit der Aufgabenzuordnung und der
Besetzung der Stelle kein Automatismus verbunden werde, die dem neuen Stelleninhaber
später nach Ausscheiden des jetzigen technischen Leiters Herrn Jungmann dessen
Stelle zusichere.
Herr Fleißig, der
2.1.3 Dichtheitsprüfung
Der Betriebsleiter Herr Mösgen
teilte mit, dass, wie im Ausschuss angeregt, mit den städtischen
Grundsteuerbescheiden 2011 alle Gebäudeeigentümer in Kamen einen Flyer erhalten
haben, der allgemein über die Dichtheitsprüfung informiere. Die Verwaltung sei
bestrebt, bürgerfreundlich die Fristen für die vorgeschriebenen
Dichtheitsprüfungen, wo gesetzlich möglich, über das Jahr 2015 zu verlängern,
längstens bis zum Jahr 2023. Hierzu sei es notwendig, das gesamte Kanalnetz im
Stadtgebiet konzeptionell zu überplanen und anschließende umfassende Regelungen
in der Entwässerungssatzung der Stadt Kamen festzulegen. Mit der Information
der Eigentümer über den Flyer habe die Verwaltung zunächst verhindert, dass
unseriöse Firmen zeitlichen Druck auf die Hauseigentümer ausüben können. Der
Betriebsleiter versicherte, dass der Betriebsausschuss weiterhin in den Prozess
bis zur satzungsmäßigen Regelung der Dichtheitsprüfung eingebunden werde.
Herr Mork bezeichnete das Thema als
sehr spannend für den Bürger und wies auf den hohen Informationsbedarf für die
Eigentümer hin. Er fragte nach, was die Verwaltung plane, um dem
Informationsbedarf nachzukommen.
Der Betriebsleiter wies darauf hin,
dass die Entscheidung zu dem festzusetzenden Verfahren (TV-Untersuchung oder
Druckverfahren mit Wasser oder Luft) zunächst davon abhänge, welches Alter und
welchen Zustand die zu untersuchenden Anschlüsse aufwiesen. Oberstes Ziel der
Verwaltung sei es, für den Bürger die jeweils günstigste Lösung satzungsmäßig
zu verankern und hierbei auch die notwendige konzeptionelle Vorgehensweise mit
der Satzung abzustimmen. Herr Mösgen wies darauf hin, dass am gleichen Tage
eine Informationsveranstaltung in der VHS Kamen stattfindet, in der als
Fachreferent Herr Dr. Neuhaus gewonnen werden konnte. Dieser vertrete die
gleiche Vorgehensweise wie die Verwaltung. Weitere ähnliche Informationsveranstaltungen
seien vorgesehen, die sich an dem jeweiligen Fortschritt der Satzungsentwicklung
orientierten.
Herr Hasler befürwortete die Vorgehensweise,
durchgängig weitere Informationen an die Bürger zu bringen, um die noch
bestehende hohe Unsicherheit der Bürger abzubauen und so unseriöse Firmen
auszubooten.
Frau Dyduch empfahl, die Fachleute
zunächst konzeptionell arbeiten zu lassen und das Thema und die
Satzungsänderung weiterhin im Betriebsausschuss begleitend zu diskutieren und
zu beraten und dann abschließend dem Rat den neuen Satzungsentwurf zur
Entscheidung vorzulegen.
Herr Jungmann bewertete es als
Vorteil, dass die Satzung klare Regelungen schaffe. Aber auch jetzt schon sei
es Leitlinie des Eigenbetriebes, dass, wo städtische Abwasseranlagen erneuert
oder saniert werden müssten, die Anwohner mitzuziehen. Die Anwohner würden
über die Maßnahmen jeweils umfassend informiert und aufgefordert, die
gesetzlich bereits vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen ihrer eigenen Anlagen
durchzuführen. Üblicherweise werde eine Frist für die Durchführung der
Dichtheitsprüfung festgesetzt, wobei der Zeitdruck für die Betroffenen nicht
höher angesetzt werde als für die kommunalen Anlagen.
2.1.4 Informationsabend zum Umbau des Mühlbaches in
Kamen-Heeren
Herr Mösgen teilte mit, dass der
Lippeverband eine Informationsveranstaltung am 01. März 2011 ab 18.00 Uhr im
Lutherzentrum in Kamen-Heeren zum Umbau und der Renaturierung des Mühlbaches
und der geplanten Entsiegelung von privaten Flächen durchführen werde.
2.1.5
Anfrage der CDU - Fraktion vom 2.9.10 an den Planungs- und
Umweltausschuss zu Rückstau und Fließhindernissen bei starken Regenereignissen
im Körnebach
Herr Jungmann erklärte, dass er die
Anfrage aus dem Planungs- und Umweltausschuss telefonisch an den Lippeverband
übermittelt habe, mit der Bitte um entsprechende Untersuchung und Beantwortung.
Der Lippeverband sei Eigentümer des Fließgewässers und ihm obliege damit die
originäre Aufgabe der Überwachung und Unterhaltung des Gewässers. Nach dem
abgestimmten Planfeststellungsverfahren und der durchgeführten Renaturierung
der Körne ist der Lippeverband verpflichtet, das Gewässer weiterhin zu beobachten
und entsprechende Maßnahmen (z. Bsp. Rückschnitt von zu starkem Bewuchs)
durchzuführen, um Beeinträchtigungen, Störungen oder Schäden zu verhindern. Dem
technischen Leiter des Eigenbetriebes wurde seitens des Lippeverbandes
fernmündlich mitgeteilt, dass die von der
2.1.6
Unterhaltungsarbeiten im Bereich des Entwässerungsgrabens an
der Waldstraße
Herr Mork regte an, die
Unterhaltungsarbeiten, insbesondere den Rückschnitt von Pflanzen, in dem
genannten Bachbereich, der nach seinen Beobachtungen eine ökologisch
hochwertige Fauna und Flora aufweise, möglichst nicht, wie in 2010 von ihm
beobachtet, in der Vegetations- und Blühphase durchzuführen. Herr Jungmann erklärte, dass im Sommer 2010
der betroffene Bereich vermessen werden musste und man seitens des
Eigenbetriebes daher die notwendigen Unterhaltungsarbeiten vorgezogen habe. Er
sagte zu, zukünftig Pflegemaßnahmen, die der Erhaltung der Funktionalität des
Entwässerungsgrabens dienen, möglichst erst im Herbst nach der Blütezeit
durchführen zu lassen.
2.2 Anfragen
Anfragen wurden nicht gestellt