Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die in der Beschlussvorlage unter Stellung­nahme der Verwaltung gemachten Ausführungen als Stellungnahme der Stadt Kamen im Rah­men der Beteiligung an der Aufstellung des Nahverkehrsplanes des NWL, ergänzt um die For­derungen der SPD-Fraktion zum Haltepunkt Methler sowie die Forderungen aus dem Initiativan­trag der CDU-Fraktion – ausgenommen Pkt. 4 des Antrages.

 

Abschließend stellte Herr Ressel nochmals klar, dass der NWL als Besteller der Nahverkehrs­leistungen fungiere und keine Verträge mit DB-Netz und DB Station und Service unterhalten würde. Es würden lediglich Verträge zwischen dem NWL und den Zugbetreibern (z. B. Euro­bahn) geschlossen. Auch das Thema Lärmschutz liege nicht im Zuständigkeitsbereich des NWL, sondern liege bei der DB-Netz AG als Eigentümer.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Lipinski begrüßte den stellvertretenden Geschäftsführer des Zweckverband Ruhr-Lippe (ZRL), Herrn Ressel.

 

Anhand einer Präsentation ging Herr Ressel in seinem ausführlichen Vortrag auf folgende we­sentlichen Punkte ein:

 

·         Organisationsstruktur (ZRL / NWL) à s. auch BV Nr. 2/2011 S. 1 u. 2

·         Gegenüberstellung der Fahrpläne RE 1 u. RE 3 bis 11.12.2010 u. seit 12.12.2010 à Präsenta­tion S. 3 u. 4

·         Erläuterung des RE-Liniennetzes jeweils bis 11.12.2010 bzw. ab 12.12.2010 und Darstellung der Änderungen à Präsentation S. 5 bis 7

·         Hintergründe der Umstellung ab 12.12.2010 mit Hinweis auf die im Vergleich zu anderen Regionen als komfortabel zu bewertende Verbindungsdichte à S. 8 der Präsentation

·         Vorstellung des neuen RE-Konzeptes à S. 9

·         Erläuterung der aktuellen Bahnstreckenkonstellation Dortmund-Kamen-Hamm mit Abfahrtsplä­nen an den Haltepunkten Kamen u. Methler Richtung Dortmund (à S. 10 bis 12 der Präsentation)
Diesbezüglich wies Herr Ressel auf die komfortable Anbindung des Haltepunktes Kamen (4 RE-Anbindungen pro Stunde) hin. Mit Blick auf die 4 vorhandenen ICE-Verkehre auf der Strecke Dortmund – Hamm seien leider tlw. Haltepunkte in Methler, Scharnhorst und Nord­bögge bei der RE 11 weggefallen, da eine Beschleunigung der RE 11-Linie tlw. erforderlich geworden sei. Aufgrund der Ermittlung der aktuellen Fahrgastzahlen ab Methler und Kurl sei festgestellt worden, dass vom Haltepunkt Kurl geringfügig höhere Fahrgastzahlen zu ver­zeichnen seien und somit die Anfahrt des Haltepunktes Methler reduziert worden sei. Der Fernverkehr sei gegenüber dem Nahverkehr vorrangig zu bedienen.

·         Vorstellung der eingesetzten Fahrzeuge (DB, Eurobahn) à S. 13 bis 15 der Präsentation

·         Erläuterung der RRX-Konzeption als Projekt des Bundes und diesbezügliche Bewertung des NWL à Präsentation S. 16 u. S. 17

·         Ziele des ZRL Nahverkehrplanes bzw. NWL Entwurfs zum Nahverkehrsplan für die Bahnstre­cke Dortmund – Kamen – Hamm  à Präsentation S. 18

·         Vorstellung der Planung des RE-Liniennetzes ab 12/2016 à Präsentation S. 19 u. 20
Herr Ressel teilte mit, dass im Rahmen dieser Planungen beabsichtigt sei, u. a. die Bahn­steige in Kamen und Methler auf 220 m zu verlängern. Ob diese Perspektive jedoch weiter verfolgt werden könne, sei u. a. von einem anhängigen Rechtsstreit zwischen DB und VRR bezüglich der Finanzierung abhängig.

·         Darstellung der Umbaumaßnahmen am Bahnhof Kamen im Rahmen der Modernisierungsof­fensive NRW (MOF 2) à S. 21 der Präsentation
Baubeginn voraussichtlich Herbst 2011

·         Vorstellung der Umbaumaßnahmen am Haltepunkt Methler à S. 22 der Präsentation
Herr Ressel wies darauf hin, dass die DB sich bereit erklärt habe, die erforderlichen Grund­stücksflächen für die Verbreiterung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Prüfung der Baumaßnahme durch das Eisenbahnbundesamt werde u. a. auch die erforderliche Be­leuchtungsstärke festgelegt. Damit könne ggf. auch eine Erweiterung bzw. Erneuerung der Beleuchtung erforderlich werden. Für die Bahnsteigverbreiterung Richtung Hamm sei zwi­schenzeitlich eine engagierte Lösung gefunden worden – der auf städt. Grundstück befindli­che Zaun sei versetzt worden.
Für den Info-Monitor (Bahnsteig Richtung Dortmund) laufe z. Zt. die Ausschreibung. Rich­tung Hamm sei jedoch von der DB lediglich ein Display mit Anzeige der verspäteten bzw. ausfallenden Züge vorgesehen.

 

Herr Lipinski dankte Herrn Ressel für den umfassenden und informativen Vortrag.

Herr Krause schloss sich den Ausführungen von Herrn Lipinski an. Durch den Vortrag von Herrn Ressel sei die Komplexität der Fahrplanerstellung deutlich geworden. Es sei begrüßens­wert, dass der NWL eine abgestimmte Angebotsstruktur für die gesamte Region bereitstelle. Seiner Einschätzung nach sei für den Kamener Bahnhof eine Angebotsverbesserung mit dem neuen Fahrplan eingetreten. Eine Verbesserung solle jedoch auch für alle anderen Haltepunkte erreicht werden. Insbesondere in Methler fühlen sich die Bahnnutzer benachteiligt. Die langsa­mere Verbindung RE 3 nach Düsseldorf stelle keinen adäquaten Ersatz für den Wegfall der RE 1-Verbindung nach Düsseldorf dar. Die RE 11 halte nicht mehr in Düsseldorf. Um nach Düssel­dorf zu gelangen, sei ein Umstieg in Duisburg erforderlich, wobei das Zeitfenster für den Um­stieg zu knapp bemessen sei. Einige Fahrgäste hätten bisher den Haltepunkt Methler fußläufig erreicht, würden jetzt jedoch aufgrund der schlechteren Verbindung nach Kamen fahren, um dort in den schnelleren Zug einzusteigen. Damit sei ein höherer Zeitaufwand verbunden.

In Bezug auf die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Stellungnahme der Stadt Kamen zum Nahverkehrplan NWL, erklärte Herr Krause, dass diese sehr umfassend und aus­führlich sei und von seiner Fraktion mitgetragen werde. Er bat jedoch darum, in die Stellung­nahme die Forderung aufzunehmen, dass die RE 1 am Haltepunkt Methler zumindest in den Ballungszeiten (morgens zwischen 5.30 Uhr und 8.30 Uhr sowie zwischen 16.30 u. 19.30 Uhr) stündlich wieder angeboten werde.

 

Herr Diederichs-Späh schloss sich den Ausführungen von Herrn Krause an. Er wies darauf hin, dass durch den schmalen und stark frequentierten Bahnsteig in Methler verschiedene Gefah­renpotentiale u. a. durch die fehlende Zugansage und den schmalen Sicherheitsstreifen gege­ben seien. Abhilfe sei hier dringend u. a. durch die angesprochene Bahnsteigverbreiterung not­wendig.

 

Im Vortrag von Herrn Ressel sei der Anstieg der Fahrgastzahlen und das umfangreiche Angebot auf der Strecke Dortmund – Hamm deutlich geworden, stellte Herr Kissing fest. Daher sei ein weiterer Ausbau der Infrastruktur dringend erforderlich, wie es in der Stellungnahme der Ver­waltung bereits formuliert worden sei. Er erkundigte sich, in welchen zeitlichen Abständen der Nahverkehrsplan erstellt werde, welche Beteiligungsmöglichkeiten es gebe, seit wann der Ent­wurf der Verwaltung vorliege und welche Vorgaben der Kreis Unna gemacht habe.

 

Den Ausführungen von Herr Krause bezüglich der Anbindung der Linie RE 11 an Düsseldorf stimmte Herr Ressel zu, gab jedoch zu Bedenken, dass vom Haltepunkt Methler mit dem Zu­bringer RE 3 von Kamen nach Dortmund (Zeitfenster für Umstieg 8 Minuten) und von dort mit der RE 6 Düsseldorf erreicht werden könne. Eine Direktverbindung vom Haltepunkt Methler nach Düsseldorf wäre ideal und erstrebenswert. Nach umfassender Abwägung sei aufgrund der Vorgaben (Netzkapazitäten) und unter Berücksichtigung der für den Haltepunkt Methler vorlie­genden Fahrgastzahlen jedoch dies derzeit nicht durchsetzbar. Die Verbindung um 5.31 Uhr halte wieder in Methler – hier hätten die Kundenbeschwerden aufgegriffen werden können. Zu den Einwendungen von Herrn Diederichs-Späh verwies er an die Regelungen durch das Eisen­bahnbundesamt. Hier könne ggf. zusätzliches Engagement zielführend sein. In Bezug auf die Anfrage von Herrn Kissing informierte Herr Ressel, dass der vor 3 Jahren gegründete Zweck­verband NWL nunmehr erstmals einen Nahverkehrsplan aufstelle. Der Nahverkehrsplan des ZRL stamme aus 2007, der des VRR sei 2010 aktualisiert worden. Das Rheinland habe keinen Nahverkehrsplan. Eine Aktualisierung des Nahverkehrsplans des NWL sei derzeit alle 5 bis 7 Jahre angedacht. Eine zwingende gesetzliche Vorgabe gebe es nicht. Mit einem Beschluss des Nahverkehrsplans durch den NWL könne voraussichtlich bis Sommer 2011 gerechnet werden. Der NWL lege Wert auf eine gründliche Erarbeitung und stehe nicht unter Zeitdruck.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kloß zur Beleuchtung am Haltepunkt Methler, wies Herr Ressel nochmals darauf hin, dass die Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes abzuwarten sei.


Durch die Auslastung der Strecke Dortmund – Hamm (4 RE-Verbindungen pro Stunde, Fern­züge, Güterzüge) sei die Bahnschranke Südkamener Straße teilweise bis zu 27 Minuten ge­schlossen, informierte Frau Hartig. Seitens der DB sei die Aussage getroffen worden, dass die Beseitigung des Bahnüberganges und die Errichtung eines Trogbauwerkes für 2012 vorgesehen sei. Zwischenzeitlich ergebe sich jedoch das Problem, dass Südkamen z. B. durch eine Sper­rung der Hochstraße nicht unmittelbar erreichbar, sozusagen abgeschnitten sei. Sie bat Herrn Ressel darum, diese Problematik, trotz fehlender Zuständigkeit, bei den entsprechenden Stellen vorzutragen.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich irritiert, dass in der Stellungnahme der Stadt Kamen auf die Beseiti­gung des BÜ Südkamener Straße nochmals eingegangen werde, da dies doch bereits planfest­gestellt worden sei.

 

Zur Nachfrage von Herrn Kissing bezüglich der zeitlichen Abläufe erläuterte Herr Liedtke, dass die Einbringung in die Verbandsversammlung des NWL im September 2010 erfolgt sei. Danach sei der Kreis Unna durch den NWL beteiligt worden. Die Stadt Kamen werde formal nicht betei­ligt. Seitens des Kreises Unna seien jedoch die kreisangehörigen Gemeinden gebeten worden, eine Stellungnahme bis 08.02.2011 abzugeben.

Durch die dichte und enge Zugfolge sowie die lärmintensiveren Güterverkehre sei die Lärmbe­lastung auf der Strecke Dortmund – Hamm sehr hoch, führte Herr Diederichs-Späh aus. Er erkundigte sich nach den Verfahrenseinzelheiten und ob es eine Umleitungsstrecke für Güter­verkehre gebe.

 

Herr Ressel erwiderte, dass er keine Informationen über Güterverkehre geben könne. Bei der Verteilung von Netzressourcen würden zunächst die Anfragen durch die einzelnen Verkehrsun­ternehmen für Strecken u. Zeiten bei der DB Netz angemeldet. Dies erfolge z. B. im April bereits für den Fahrplan ab 2. Sonntag im Dezember. Die Einspeisung der Anmeldungen erfolge durch die DB-Netz AG. Diese gebe auch eine entsprechende Rückmeldung. Ende August erfolge i. d. R. die Bestätigung der Trassenannahme. Nicht berücksichtigt sind Bedarfsverkehre wie z. B. Güterzüge. Diese würden tlw. erst wenige Tage vorher angemeldet. Baumaßnahmen seien meist frühzeitig bekannt und würden in den Fahrplan eingestellt. Wobei er darauf hinwies, dass die Kosten für Ersatzverkehre (z. B. Buseinsatz), die durch die Verkehrsanbieter einzurichten seien, letztlich zu Lasten der Steuerzahler gehen würden.

 

Herr Brüggemann schlug vor, die Forderung der SPD-Fraktion zum Haltepunkt Methler sowie die Forderungen aus dem Initiativantrag der CDU-Fraktion – bis auf Pkt. 4 – zu überformen und inhaltlich in die Stellungnahme der Stadt Kamen zum Nahverkehrsplan des NWL aufzunehmen.

 

Herr Kissing erklärte, dass er eine Aufnahme des Initiativantrages, entsprechend durch die Verwaltung formuliert, in Textform wünsche. Des Weiteren werde der Vorschlag der SPD auch von der CDU mitgetragen, so dass einer Aufnahme in die Stellungnahme zugestimmt werde.