Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung:

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellung­nahme zum Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen, die am 08.10.2010, vorbehaltlich einer Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Kamen, im Rahmen der Beteiligung der Nach­bar­gemeinden gem. § 2 (2) BauGB an die Stadt Bergkamen versandt wurde.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärte Herr Kühnapfel, dass der vorliegenden Be­schlussvorlage nicht zugestimmt werde, da der Standort für eine derartige Maßnahme nicht ge­eig­net sei und diesbezüglich eine weitergehende Formulierung gewünscht werde.

 

Herr Kissing merkte an, dass mit Blick auf den Kompromiss mit der Bürgerinitiative die Ein­hal­tung dieser Vereinbarung (Lärmschutzwand) in der Stellungnahme angemerkt wird.

Er kritisierte, dass die Stellungnahme mit Datum vom 08.10.2010 nicht in die Tagesordnung der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 07.10.2010 aufgenommen bzw. dort the­ma­tisiert wurde.

 

Mit Verweis auf die Historie und die erzielten Ergebnisse der Verhandlungen mit der Bürger­ini­tiative, in denen sich auch die Stadt Kamen einbrachte, stütze die vorliegende Beschlussvorlage die Vereinbarungen (Grünfläche, Lärmschutzwall), erklärte Frau Dyduch. Die Stellungnahme ver­deutliche, dass die Stadt Kamen diese Thematik weiter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger begleite.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kloß zur Bezeichnung „Sonderbaufläche Logistik“ erläuterte Herr Liedtke, dass der rechtskräftige Bebauungsplan hier nur „Logistik“ zulasse. Bei einer anderen Nutzung sei der Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Erneute TÖB-Beteiligungen wären dann erforderlich. Der Flächennutzungsplan (Präsentation S. 9) weise eine Fläche für Gewerbe aus. Grundsätzlich sei der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Auf die Verkehrssituation in den auf Bergkamener Stadtgebiet liegenden Kreuzungsbereichen „Am Langen Kamp“ und „Hilsingstraße“ (unzureichender Ausbau in Bezug auf Fahrbahnbreiten, Abbiegespuren) wies Herr Kissing hin. In dieser Angelegenheit solle die Verwaltung weiter bei der Stadt Bergkamen vorstellig bleiben. Seiner Meinung nach könne sich Bergkamen den Kamener Wünschen gegenüber nicht verschließen.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass regelmäßig Gespräche mit der Nachbarkommune stattfinden. Bezüglich des Ausbauzustandes der v. g. Straßen erklärte er, dass es sich bei den Kreu­zungs­bereichen um klassifizierte Straßen handele (Kreis- und Bundesstraße) und hier entsprechende Zuständigkeiten bestehen würden Des Weiteren wies er auf das Verkehrsgutachten hin, welches im Rahmen des Bebauungsplanes der Stadt Bergkamen zum Logistikzentrum erstellt wurde. Derzeit bestehe kein Handlungsbedarf.

 

Herr Kissing bat darum, die Thematik aufzugreifen, wenn die Bergkamener Planung „Logistik­park“ zur Umsetzung kommen sollte. Er fragte nach, in welchem Bereich die Bebauung des Nordfeldes zurückgenommen wurde.

 

Herr Liedtke führte aus, dass es sich um die Rücknahme von Wohnbauflächen nördlich der A 2, Richtung Weddinghofen handele. Jetzt sei es landwirtschaftliche Fläche.