Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

Die Bürgeranregung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Ka-HW wird abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Zunächst erklärte Frau Schaumann, dass sie der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zustim­men werde. Die Entscheidungsbegründungen sind Ihrer Meinung nach nicht richtig. Ihrer An­sicht nach störe die Hinterlandbebauung nicht das Stadtbild. Zudem sei nachzuvollziehen, dass der Eigentümer das Grundstück optimal nutzen möchte. Hinsichtlich der Kostenargumentation wies sie auf den Bebauungsplan „Heinrich-Imbusch-Straße“ hin. Bezüglich der Problematik des Hochwasserschutzes habe sie die Auskunft erhalten, dass der Bereich als „hochwasserfrei“ ein­gestuft sei. Die Verwaltung könne sich dies ggf. schriftlich bestätigen lassen.

 

Für die SPD-Fraktion erklärte Frau Dyduch, dass diese ein persönliches Gespräch mit dem An­tragsteller geführt habe. Im Ergebnis schließe ihre Fraktion sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Ungeachtet des Punktes 4 der Beschlussvorlage solle nach Auffassung der SPD die Charakteristik der Bebauung erhalten bleiben. Zudem sollten keine Präzedenzfälle ge­schaf­fen werden. Darüber hinaus sei im Rahmen der Bauberatung eine Möglichkeit der Bebauung auf­gezeigt worden. Die Bebauung sei möglich, wenn auch das Grundstück nicht optimal aus­genutzt werde.

 

Zur vorliegenden Beschlussvorlage nahm Herr Kissing dahingehend Stellung, dass die Be­grün­dungen für diese Entscheidung nicht ausreichend seien. Nach seiner Einschätzung sind zum einen die alternativen Bebauungsmöglichkeiten darzustellen. Die Aussage, dass sich die Be­bauung nicht in die Umgebung einfüge, wird nicht von der CDU vertreten. Des Weiteren sei die Argumentation zum Überschwemmungsgebiet nicht nachzuvollziehen. Durch den Bau eines neuen Sammlers seien ggf. neue Bewertungen erforderlich. Die technischen Zusammenhänge seien unbeantwortet geblieben.

 

Technische Fragen seien nicht ausdrücklich Gegenstand des Beschlussvorschlages, entgeg­nete Herr Brüggemann. Das Bestreben, attraktive Grundstücke an renaturierten Gewässern zu verwerten, sei nachvollziehbar. Zu gegebener Zeit werde eine Linie mit dem Parlament abge­stimmt und beschlossen. In diesem Einzelfall bleibe es bei der vorliegenden Bewertung der Verwaltung.

 

Die Vorlage der Verwaltung werde von seiner Fraktion unterstützt, erklärte Herr Kühnapfel. Bau­vorhaben in der Nähe von Fließgewässern seien grundsätzlich kritisch zu betrachten. Auenbereiche und grüne Bänder seien gewünscht und sollten erhalten bleiben.

 

Auf die Nachfrage von Frau Schaumann zur Abgrenzung dieses Falls zur Bebauungs­plan­aufstellung „Heinrich-Imbusch-Straße“, erläuterte Herr Brüggemann, dass dies eine Ent­schei­dung im Rahmen der Abwägung Einzelinteressen – Interessen der Allgemeinheit sei.

 

Frau Scharrenbach schlug vor, die Entscheidung zu dieser Beschlussvorlage zu verschieben, bis auch die Ergebnisse des Projektes des Lippeverbandes „Future Cities“ im Sinne einer Ge­samtbetrachtung mit einfließen könnten.

 

Das Projekt des Lippeverbandes stehe nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vorlie­genden Antrag, informierte Herr Liedtke.

 

Bezüglich des Punktes 4 der Beschlussvorlage zu Verwaltungsaufwand und Kosten erkundigte sich Herr Kloß nach den Auswirkungen darauf, wenn ein Gesamtkonzept vorläge.

 

Nunmehr erläuterte Herr Liedtke, dass das Baugesetzbuch ausdrücklich regelt, dass Bauleit­pläne aufzustellen sind, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Antragsrecht auf Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes besteht gem. § 1 (3) BauGB nicht. Zur Abgrenzung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes „Heinrich-Imbusch-Straße“, erläuterte Herr Liedtke, dass hier durchaus ein städtebauliches Interesse (Bebauung von großen Gartenbereichen) bestehe, um eine verlässliche Regelung und geord­nete Bebauung zu gewährleisten. Der Verfahrensausgang sei jedoch auch hier noch offen.

 

Frau Dyduch erklärte, dass die SPD-Fraktion in dieser Sitzung über den Bürgerantrag ent­scheiden wolle.

 

Herr Kloß war der Meinung, dass seine Anfrage nicht hinreichend beantwortet worden sei.

 

Daraufhin entgegnete Herr Brüggemann, dass der Verwaltungsaufwand für eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes, das damit verbundene erforderliche Verfahren sowie die damit einhergehenden Kosten für die Realisierung von Einzelinteressen, die bei dem Antrag im Vor­dergrund stehen würden, zu hoch seien.