Herr Henning berichtete, dass nach seinen Wahrnehmungen viele Menschen Probleme mit der Bedienung des Fahrstuhls in der Konzertaula hätten. Er bat um Prüfung, ob nicht eventuell eine Gebrauchsanweisung angebracht werden könnte.

 

Herr Völkel sicherte eine Überprüfung zu.

 

Herr Hunsdiek berichtete, dass im Rahmen eines Ortstermins die Frage geprüft wurde, ob an der Rampe im Bereich der Konzertaula ein Handlauf angebracht werden könnte und bat um Mitteilung, ob diesbezüglich schon neue Informationen vorliegen.

 

Herr Völkel teilte mit, dass hierzu derzeitig keine neuen Informationen vorliegen würden und sicherte eine Mitteilung in der nächsten Sitzung zu.

 

Herr Wüster machte darauf aufmerksam, dass nach seinen Beobachtungen vor Streuung des Salzes in Teilen der Stadt nicht ausreichend der Schnee geräumt wird.

 

Herr Mösgen wies darauf hin, dass nach unerwartet heftigen Wintereinbrüchen die Mitarbeiter des Fachbereichs Servicebetriebe einer erheblichen Arbeitsbelastung unterliegen würden. Gleichwohl würden alle Maßnahmen ergriffen, die einen ausreichenden Räumdienst gewähr­leisten.

 

Frau Hackländer erkundigte sich, warum es nicht möglich sei, dass in bestimmten Straßen An­wohnerparkplätze eingerichtet werden. Ein von ihr für die Hansastraße gestellter Antrag sei sei­tens der Verwaltung abgelehnt worden. Für die Bäckerei Heuel wurde jedoch vor dem Geschäft ein Parkbereich ausgewiesen, der ein zeitlich begrenztes Parken zulassen würde.

 

Herr Grudnio erläuterte, dass die künftige Entwicklung im Rahmen des Parkraumbewirtschaf­tungskonzeptes abgewartet werden muss. Grundsätzlich bestehe jedoch in Kamen kein derarti­ger Parkdruck, der das Einrichten von Anwohnerparkplätzen oder von Behindertenparkplätzen in reinen Wohngebieten erfordern würde. Hinsichtlich des Parkplatzes bei der Bäckerei Heuel er­folgt eine separate Beantwortung in der Niederschrift.

 

Antwort der Verwaltung: Die vorhandene Parkzone wurde auf Wunsch vieler Anwohner eingerichtet und soll verhindern, dass die Kundschaft der Bäckerei die Zufahrten und Garagen der anliegenden Grundstücke zuparkt. Durch die zeitliche Befristung soll ge­währleistet werden, dass ausschließlich Kunden der Bäckerei diesen Bereich beparken und somit der übrige Bereich hierdurch entlastet wird. Zusätzlich wurden jedoch auch zeitlich unbegrenzte Stellplätze eingerichtet.