Sitzung: 06.12.2010 Behindertenbeirat
Herr Henning berichtete, dass
nach seinen Wahrnehmungen viele Menschen Probleme mit der Bedienung des
Fahrstuhls in der Konzertaula hätten. Er bat um Prüfung, ob nicht eventuell
eine Gebrauchsanweisung angebracht werden könnte.
Herr Völkel sicherte eine
Überprüfung zu.
Herr Hunsdiek berichtete,
dass im Rahmen eines Ortstermins die Frage geprüft wurde, ob an der Rampe im
Bereich der Konzertaula ein Handlauf angebracht werden könnte und bat um
Mitteilung, ob diesbezüglich schon neue Informationen vorliegen.
Herr Völkel teilte mit, dass
hierzu derzeitig keine neuen Informationen vorliegen würden und sicherte eine
Mitteilung in der nächsten Sitzung zu.
Herr Wüster machte darauf
aufmerksam, dass nach seinen Beobachtungen vor Streuung des Salzes in Teilen
der Stadt nicht ausreichend der Schnee geräumt wird.
Herr Mösgen wies darauf hin,
dass nach unerwartet heftigen Wintereinbrüchen die Mitarbeiter des Fachbereichs
Servicebetriebe einer erheblichen Arbeitsbelastung unterliegen würden.
Gleichwohl würden alle Maßnahmen ergriffen, die einen ausreichenden Räumdienst
gewährleisten.
Frau Hackländer erkundigte
sich, warum es nicht möglich sei, dass in bestimmten Straßen Anwohnerparkplätze
eingerichtet werden. Ein von ihr für die Hansastraße gestellter Antrag sei seitens
der Verwaltung abgelehnt worden. Für die Bäckerei Heuel wurde jedoch vor dem
Geschäft ein Parkbereich ausgewiesen, der ein zeitlich begrenztes Parken
zulassen würde.
Herr Grudnio erläuterte, dass
die künftige Entwicklung im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
abgewartet werden muss. Grundsätzlich bestehe jedoch in Kamen kein derartiger
Parkdruck, der das Einrichten von Anwohnerparkplätzen oder von
Behindertenparkplätzen in reinen Wohngebieten erfordern würde. Hinsichtlich des
Parkplatzes bei der Bäckerei Heuel erfolgt eine separate Beantwortung in der
Niederschrift.
Antwort der
Verwaltung: Die vorhandene Parkzone wurde auf Wunsch vieler Anwohner
eingerichtet und soll verhindern, dass die Kundschaft der Bäckerei die
Zufahrten und Garagen der anliegenden Grundstücke zuparkt. Durch die zeitliche
Befristung soll gewährleistet werden, dass ausschließlich Kunden der Bäckerei
diesen Bereich beparken und somit der übrige Bereich hierdurch entlastet wird.
Zusätzlich wurden jedoch auch zeitlich unbegrenzte Stellplätze eingerichtet.