Sitzung: 29.11.2010 Integrationsrat
Auf Wunsch des Integrationsrates zu TOP 2 aus der Sitzung vom 04.10.2010 gab Herr Wehlack einen Bericht über die Bildung von Schulklassen an der Realschule wie folgt:
Bei der Bildung der Schulklassen der Jahrgangsstufe 5 an der Realschule wurden, wie auch von Frau Jachmann in der 2. Sitzung des Integrationsrates schon berichtet, 3 Unterrichtsformen zur Wahl gestellt.
Den Eltern wurden angeboten:
· eine bilinguale Profilklasse mit dem Schwerpunktfach Englisch und ab dem 7. Schuljahr mit einem zusätzlichen Sachfach in Englisch,
· eine ComFor Profilklasse (Computer und Forschung) deren Schwerpunkt im naturwissenschaftlichen Bereich liegt und
· eine reguläre Klasse, ohne zusätzliche Unterrichtsfächer, wie in den Profilklassen.
Die Bildung dieser Profilklassen wurde von der Schulkonferenz beschlossen, die Zusammensetzung der Klassen ist Aufgabe der Schulleitung.
Über diese Wahlangebote wurden die Eltern bei einem Elternabend und einem Infotag informiert.
Bei dem späteren Aufnahmegespräch wurden sie erneut beraten und konnten dann die Entscheidung über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes treffen. Auf Grund dieser besonderen Vorgaben ist die Klassenbildung folglich ausschließlich auf den Elternwillen zurückzuführen.
Die bereits in der vorangegangenen Sitzung des Integrationsrates aufgeworfene Frage des unterschiedlichen Leistungsstandes zwischen den Klassen 5, beantwortete Herr Wehlack dahingehend, dass die Leistungsmessung und Leistungsbewertung in der Schule von professionellen Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen wird, Leistungsunterschiede zwischen Klassen als Teil der Qualitätsanalyse und Qualitätssicherung Aufgabe der Schulleitung sei, und er und Frau Kemper diese Aufgaben sehr ernst nehmen. Bisher seien jedoch weder Eltern noch Lehrer mit einem diesbezüglichen Anliegen an die Schulleitung herangetreten.
Auf Grund seiner Aussagen und Bewertung der gestellten Frage nach unterschiedlichen Leistungsständen bestehe für ihn daher auch kein Diskussionsbedarf.
Auch Herr Blaschke als stv. Elternpflegschaftsvorsitzender kann von keinen Elternbeschwerden hinsichtlich des Leistungsstandes von Klassen berichten.
Herr Rickwärtz-Naujokat erläuterte, dass Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse 5a, die in der Deutsch-türkischen Begegnungsstätte Nachhilfeunterricht erhalten, sich darüber beschwert haben, dass ihre Klasse sehr unruhig sei und die Klasse dadurch nicht den Leistungsstand der Parallelklassen habe.
Sie führten das auf die Zusammensetzung der Klasse zurück, da von 27 Schülerinnen und –schülern 18 mit Migrationshintergrund waren.
In einem Presseartikel des Hellweger Anzeigers vom 05.10.2010 hat die stv. Schulleiterin der Fridjof-Nansen-Realschule, Frau Kemper, dem widersprochen und den Klassen der Jahrgangsstufe 5 den gleichen Leistungsstand bescheinigt.
Er, Rickwärtz-Naujokat, habe auf Grund der widersprüchlichen Aussagen dieses Thema an den Integrationsrat herangetragen.
Herr Hupe machte hierzu eine generelle Anmerkung.
Es sei zwar nachvollziehbar, dass auf der Grundlage unterschiedlicher Aussagen das Thema diskutiert werde, die Leistungsmessung, wie Herr Wehlack schon ausgeführt habe, aber allein Sache der Schule sei. Wenn schon die Problematik erörtert werde, müsse man auf jeden Fall die Zuständigkeitsgrenzen beachten.
Herr Kuru führte dann aus, dass ihm wohl bewusst sei, dass die Klassenwahl durch die Eltern erfolge. Er habe dennoch bei Gesprächen mit den Eltern den Eindruck gewonnen, dass bei der Klassenzusammensetzung auch die Schulleistungen der Grundschule zugrunde gelegt worden seien.
Herr Wehlack erwiderte, dass das nicht der Fall sei. Wenn jedoch erkennbar sei, dass die Klassenwahl allem Anschein nach nicht so optimal sein könne, würden die Eltern darauf aufmerksam gemacht und entsprechend beraten. Dennoch sei letztendlich ausschließlich der Elternwille maßgebend.
Er betonte nochmals, dass von Seiten der Eltern keine Beschwerden an die Schule dahingehend herangetragen worden seien.
Dies wurde auch von Herrn Blaschke den Integrationsratsmitgliedern gegenüber bestätigt.
Herr Gercek entgegnete darauf, dass auch gegenüber seiner Person in Richtung auf die Klassenbildung nachgefragt worden sei und der Integrationsrat den Presseartikel auch nicht initiiert habe.
Herr Hupe wies in der allgemeinen Diskussion nochmals darauf hin, dass die Zuständigkeiten in der Sache (Elternschaft – Schule – Schulträger) gewahrt werden müssen. Eine seitwärtige Beschwerde von Schülern allein könne nicht Auslöser solch einer Diskussion im Integrationsrat sein.
Herr Kuru antwortete darauf, dass in der Deutsch-türkischen Begegnungsstätte nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit den Eltern gesprochen werde, und darum das Thema so ernst genommen wird.
Frau Lenkenhoff stellte darauf hin die Frage, ob es nicht auch möglich sei, dass die Probleme der Klassenwahl dadurch entstanden sind, dass es bei den Beratungsgesprächen Sprachprobleme mit den Eltern gegeben habe.
Herr Wehlack entgegnete, dass ihm kein Fall bekannt sei. Es gebe aber auch keinen Lehrer an der Schule, der türkisch spricht und die Schule verfüge nicht über Mittel, um einen Dolmetscher zu bezahlen. Zumal die Beratungsgespräche über einen Anmeldezeitraum von 3 Wochen gehen.
Auf Nachfrage von Herrn Hupe bestätigte Herr Kuru, dass es in der Deutsch-türkischen Begegnungsstätte 2 Lehrer mit Migrationshintergrund gebe, die türkisch sprechen.
Herr Hupe schlug abschließend Herrn Wehlack vor, bei Problemen in den Beratungsgesprächen sich doch an die Begegnungsstätte zu wenden, um mit deren Hilfe die Eltern umfassend zu beraten.