Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdende Stelle durch organisato­rische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.

2.      Dem vorgelegten Stellenplan 2011 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Einleitend informierte Herr Bürgermeister Hupe über eine Gesetzesinitiative der Landes­regie­rung zur Änderung des § 76 Gemeindeordnung NRW, im Hinblick auf die Verlängerung der Fris­ten für den Haushaltsausgleich im Rahmen der Haushaltssicherung. Es liege im Interesse der Stadt bei einem nicht ge­neh­migten Haushaltssicherungskonzept den Restriktionen des § 82 Gemeindeordnung NRW zu entkommen. Die Verwaltung prüfe daher inwieweit diese Geset­zes­änderung eine Erweiterung des aktuell zu beschließenden Haushaltssicherungskonzeptes mög­lich machen und somit auch zu einer Genehmigung führen könne. Nach der Begründung der Gesetzesinitiative könnten die Kapitel Nothaushalt und Überschuldungskommunen entfallen.

In der Konsequenz würde ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept die Sparan­strengungen eher verstärken. Zudem würden in einem solchen Fall auch die Restriktionen des § 82 Gemeindeordnung NRW in Bezug auf Ausbildung, Einstellung und die Personalentwicklung bei den Beamtinnen und Beamten wegfallen.

Der Bürgermeister hoffte, dass im Falle einer entsprechenden Gesetzesänderung kurzfristig noch Ausbildungs­anstrengungen für 2011 eingeleitet werden könnten. Er versprach den Frak­tionen eine um­gehende Beteiligung, sobald ihm nähere Information vorlägen.

 

 

Für die SPD-Fraktion nahm Herr Krause Stellung zum Stellenplan.
(Redebeitrag – siehe Anlage 1 zur Niederschrift)

 

Herr Hasler nahm die Bewertung des Stellenplans für die CDU-Fraktion vor.

(Redebeitrag – siehe Anlage 2 zur Niederschrift)

 

Frau Werning gab die Stellungnahme zum Stellenplan für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab.

(Redebeitrag – siehe Anlage 3 zur Niederschrift)

 

Für die Fraktion Die Linke / GAL bewertete Herr Grosch den Stellenplan.

(Redebeitrag – siehe Anlage 4 zur Niederschrift)

 

Herr Wiegelmann beurteilt den Stellenplan für die FDP-Fraktion.

(Redebeitrag – siehe Anlage 5 zur Niederschrift)

 

Er werde dem Stellenplan nicht zustimmen, so Herr Kloß. Zusätzlich zu den im Stellenplan do­ku­men­tierten Stelleneinsparungen, sehe er noch mehr Kapazitäten für Einsparungen. Eine Leistungsverdichtung, wie von den Vorrednern beschrieben, sehe er mit Blick auf die sinkenden Einwohnerzahlen nicht.

Er lehne es ab, dass aktuell nicht ausgebildet werde. Entgegen den Ausführungen des Bürgermeisters vertrete er die Auffassung, dass die Ausbildung auch über Bedarf möglich sein müsse. Eine gute Ausbildung sei sehr wichtig, auch wenn eine Übernahme in den Dienst der Stadt Kamen nicht möglich sei. Abschließend dankte er allen Mitarbeitern.

 

 

Sachantrag der CDU-Fraktion zur Praktikumsvergütung

 

Eingangs berichtete Herr Bürgermeister Hupe, dass das erwähnte Krefelder Beispiel hier ent­sprechend Anwendung finde. Als Beispiel nannte er die kombinierte Ausbildung zur Industrie­kauffrau, die von einer Kollegin absolviert worden sei.

Zum Antrag der CDU-Fraktion führte er aus, das sich die Gesetzesinitiative zur „Generation Prak­tikum“ auf die Ausbeutung akademischer Absolventen beziehe. Die Praktikanten würden als vollwertige Arbeitskräfte ohne Entlohnung eingesetzt, ausgenutzt und mit Aussicht auf eine feste Anstellung hingehal­ten. Solche Praktikantenstellen gebe es bei der Stadt Kamen nicht.

Bezogen auf Punkt 1 des Antrages stellte der Bürgermeister zunächst die aktuelle Situation dar.

Bei der Feuerwehr würden seit Dezember 4 Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsas­sistenten beschäftigt, für die ein Praktikumsentgelt gemäß dem Tarifvertrag Praktikum öffent­licher Dienst gezahlt werde.

Nach den Bestimmungen im Bereich der Vorpraktika bzw. Zugangspraktika vor Beginn eines Stu­diums liege es im Ermessen des Arbeitgebers ein Praktikumsentgelt zu zahlen, wenn ein besonderes Interesse des Arbeitgebers an dem Praktikum bestehe. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn für die von einem Praktikanten ausgeführten Tätigkeiten ansonsten ein Be­schäftigter eingestellt würde. Solche Praktika gebe es bei der Stadt Kamen nicht.

Für Schülerpraktikanten sei klar geregelt, dass kein Praktikumsentgelt gezahlte werden dürfe.

Eine Form des Praktikums sei das zum Erwerb der Fachhochschulreife, das die Zu­gangs­be­rech­tigung zu einem Studium an einer Fachhochschule zusätzlich zum erlangten Schul­ab­schluss ermögliche. Bei der Stadtverwaltung seien ferner Praktikanten während des Studiums im Rahmen eines Praxissemsters in den Bereichen Jura, Sozialarbeit und Architektur beschäf­tigt.

Für sieben Praktikanten würden im Rahmen des beruflichen Wiedereinstigs teilweise Entgelte durch die zuständigen Träger gezahlt.

Regelungen zur Entlohnung von Praktikanten seien im Tarifvertrag Öffentlicher Dienst und im Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit der Praktikantenrichtlinie des Verbandes kommunaler Arbeitgeber manifestiert.

Zum Punkt 2 des Antrages zitierte der Bürgermeister zunächst aus der Vorschrift des § 97 GWB. Demnach würden die vergaberechtlichen Grundlagen bei der Auf­trags­vergabe keine Be­rücksichtigung sozialer Aspekte vorsehen. Entsprechend habe die Stadt­verwaltung keinen Einfluss auf die Entlohnung von Praktikanten der Auftragnehmer.

Der Bürgermeister wies daraufhin, dass der dritte Punkt des Antrages aus dem zweiten Punkt hervorgehe und er sich höchstens vorstellen könne mit den Geschäftsführern entsprechende Gespräche zu führen.

Zusammenfassend stellte er fest, dass der erste Punkt des Beschlussvorschlages bereits um­gesetzt werde. Eine Umsetzung der Forderung im Vergabebereich sei rechtlich nicht möglich.

 

Frau Scharrenbach bezog sich auf die Aussage im Stellenplan zur unentgeltlichen Beschäfti­gung von Praktikanten. Sie stellte fest, dass diese im Widerspruch zu den aktuellen und um­fassenden Ausführungen des Bürgermeisters stehe.

 

Herr Hupe wandte ein, dass die heutigen Ausführungen lediglich differenzierter und ausführ­licher seien.

 

Herr Kissing machte deutlich, dass der Antrag bewusst mit dem Ziel gestellt worden sei, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen und eine öffentliche Diskussion anzuregen.

Die formalen Seiten dieses Themas seien bekannt. Es gehe nicht allein um die Situation der Praktikanten, sondern auch um die Ausbildungssituation. Gerade der öffentliche Sektor müsse mit gutem Beispiel vorangehen und Vorbild sein.

Unter Verweis auf die aktuelle Tagespresse beklagte er, dass die vermehrt befristeten Einstel­lungen Auswirkungen auf die Zukunfts- und Familienplanung junger Menschen hätten. An die­sem Komplex werde die wachsende gesellschaftliche Schieflage deutlich, weshalb er die öffentliche Diskussion für notwendig erachte.

Der Antrag sei mit dem Bewusstsein gestellt worden, dass es bei den verschiedenen Arten von Praktika differenzierte Vergütungsregelungen gebe. Es soll deutlich gemacht werden, dass die CDU-Fraktion faire Vergütungsregelungen für Praktikanten fordere.

Eine Abstimmung über den Antrag müsse nach dem Bericht der Verwaltung und aus den v.g. Gründen nicht erfolgen.

 

Die Intention des Antrages sei so verstanden worden, erläuterte Frau Dyduch, dass das Ver­ständ­nis für die Situation junger Mensch in Bezug auf Praktika und Ausbildungsstellen erhöht werden solle. Die SPD-Fraktion schließe sich den Ausführungen der Verwaltung an. Sie hoffe, dass die CDU auf Bundesebene ebenfalls den Antrag der SPD zu diesem Thema unterstützen werde. Sie machte deutlich, dass der Antrag der SPD Bundestagsfraktion sich auf die Ausbeu­tung von Praktikanten mit abgeschlossener Ausbildung beziehe. Verwundert sei sie über die Punkte 2 und 3 des Antrages, da die CDU – Fraktion sich bundesweit ansonsten gegen Min­dest­löhne ausspreche.

Sie sah die Problematik nicht bei den Tochterunternehmen wie beispielsweise den GSW oder der Sparkasse, die anders als in der freien Wirtschaft ausbilden und die Praktikanten nach Tarif bezahlen würden.

 

Im Prinzip habe man den gleichen Wunsch, resümierte Herr Hasler. Es müsse eine faire Entlohnung für Arbeitnehmer sichergestellt werden. Er erläuterte, dass der Antrag sich auf die Aussage zur Entloh­nung der Praktikanten im Stellenplan beziehe und das die Unklarheiten durch die detaillierten Ausführungen des Bürgermeisters ausgeräumt seien. Schließlich sei man sich einig, dass Leis­tung honoriert werden müsse.

 

Den Medienbereich nannte Herr Grosch als Beispiel dafür, wie junge Menschen in der Hoffnung auf eine feste Anstellung mit unentgeltlichen Praktika ausgenutzt werden. Diese Problematik gebe es in der öffentlichen Verwaltungen nicht. Ein Praktikum im öffentlichem Bereich würde nicht aufgrund des Inaussichtstellens einer Anstellung erfolgen.

Er stellte bezogen auf die vorhergehenden Ausführungen die Frage in den Raum, warum überhaupt erst Gesetze geschaffen worden seien, die die Bezahlung von Dumping­löhnen zuließen, als Beispiel führte er die 1-Euro-Jobs an.

 

Frau Schaumann vertrat den Standpunkt, dass Praktika generell wichtig für die berufliche Quali­fikation seien und daher Praktikumsplätze erhalten werden müssten.

 

Herr Klanke zitierte den ersten Satz des Antrag der SPD-Bundestagsfraktion. Die dort be­schrie­bene Problematik liege in Kamen nicht vor. Die Formulierung zu Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion sei in Bezug auf Ausbildung dem Tariftreuegesetz entnommen, was ihn verwun­dere, da die CDU das Gesetz auf Landesebene abgelehnt habe.

 

Frau Scharrenbach gab den Wortlaut des Stellenplans wieder und hob erneut den Grund des Antrages hervor. Ferner bat sie die Verwaltung nach den heutigen Ausführungen des Bürger­meisters, dies auch in der hiesigen Presse klarzustellen.

 

Herr Heidler selbst bezeichnete sich als potentiell Betroffenen der Thematik, da er gerade sein Studium beendet habe. Er verdeutlichte, dass die Problematik sich nicht auf Praktika während, sondern auf solche nach Beendigung des Studiums beziehe. Er wünsche sich das lokal gezeigte Engagement der CDU zu diesem Thema auch auf Bundesebene.

 

 

Eine Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion erfolgte nicht.