Frau Jachmann berichtete über die bisherige Entwicklung des Offenen Ganztages an den Kamener Schulen. Zum Schuljahresbeginn 2004/05 sei das Konzept des Offenen Ganztages zunächst an den Schulstandorten der Eichendorffschule, der Jahnschule, der Brüder-Grimm-Schule (jetzt Astrid-Lindgren-Schule), der Glückaufschule, der Diesterwegschule und der Friedrich-Ebert-Schule mit jeweils einer Gruppe und insgesamt 172 SchülerInnen umgesetzt worden. Die Planungen seien zunächst auf der Grundlage der Einrichtung von elf Gruppen erfolgt, da zum damaligen Zeitpunkt eine Einstellung des Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins“ durch das Land angedacht worden sei.

 

Mit dem Schuljahr 2006/07 habe man auch an der Südschule und der Käthe-Kollwitz-Schule jeweils eine Gruppe einrichten können . Insgesamt habe die teilnehmende Schülerzahl in dem Schuljahr bereits 208 SchülerInnen an den Grundschulen und 17 SchülerInnen an der Käthe-Kollwitz-Schule betragen.

 

Zum Schuljahr 2010/11 seien an den Offenen Ganztagsschulen 359 SchülerInnen, davon 31 an  der Käthe-Kollwitz-Schule, angemeldet worden. Der prozentuale Anteil der teilnehmenden Kinder im Offenen Ganztag habe sich damit von rd. 9 % im ersten Jahr auf nunmehr 21 % erhöht.

 

Als Träger der Offenen Ganztagsschule seien die evangelische Kirchengemeinde, die Arbeiterwohlfahrt Bildung und Lernen sowie der KreisSportBund Unna in den Grundschulen tätig. Aufgrund des besonderen Förderbedarfs und der Notwendigkeit des Einsatzes besonders qualifizierter Kräfte habe an der Käthe-Kollwitz-Schule der Förderverein Jugend die Trägerschaft übernommen.

 

Hinsichtlich der Finanzierung führte Frau Jachmann aus, dass die Kosten zur Durchführung des Angebots durch Landesmittel, Elternbeiträge und durch Eigenanteil des Schulträgers gedeckt werden. Für jedes angemeldete Kind zahle das Land einen Zuschuss von 820,-- € pro Schuljahr, für Kinder mit besonderem Förderbedarf 1.660,-- €. Der Eigenanteil des Schulträgers betrage nach den Landesvorgaben 410,-- €, auf den Elternbeiträge angerechnet werden können. Die Einkommensklassen und Beitragssätze der Elternbeiträge seien in Anpassung an die Berechnung der Beiträge für Kindertageseinrichtungen durch Beschluss des Rates zuletzt zum 01.08.2008 verändert worden. Danach seien einkommensabhängige Beträge von 30 bis 150,-- € monatlich zu zahlen.

 

Im Schuljahr 2009/10 sei eine Landesförderung von rd. 290.000,--€ beantragt und ausgezahlt worden. Die Personal- und Sachkosten seien für elf Gruppen zunächst mit rd. 560.000,-- € geplant worden. Die Höhe der Elternbeiträge sei zunächst mit ca. 120.000,-- € veranschlagt worden, wobei Ermäßigungen in Höhe von ca. 17.000,-- € berücksichtigt wurden. Erziehungsberechtigte, deren Bruttojahreseinkommen unter 17.500,-- € liege, seien von Beitragszahlungen befreit. Ebenfalls gebe es Ermäßigungen, wenn Geschwisterkinder ebenfalls eine Offene Ganztagsschule bzw. eine Kindertageseinrichtung besuchen.

 

Der Städte- und Gemeindebund habe darauf hingewiesen, dass die seit 2003 unveränderten Fördersätze des Landes ab dem 01.02.2011 auf 850,-- € bzw. 1.720,-- € angehoben werden sollen (Korrektur der Verwaltung: Aufgrund der bisher vorliegenden vorläufigen Informationen werden die Beträge voraussichtlich statt 850,-- € auf 935,-- € bzw. statt 1.720,-- € auf 1.890,-- € angehoben).
Voraussetzung der Anhebung sei ein entsprechender Beschluss des Landtages zum Nachtragshaushalt. Diese Erhöhung solle der Qualitätsverbesserung dienen und dürfe nicht für Investitionen verwendet werden. Eine Erhöhung des Eigenanteils des Schulträgers sei nicht geplant.

 

Bei einer Teilnehmerzahl von 300 Kinder betrage der Schulträgeranteil 123.000,-- €, der bisher regelmäßig überschritten worden sei.

 

Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern des Offenen Ganztages würden in jährlichen Kooperationsgesprächen jeweils in Abstimmung mit den betreuten Schulen neu überprüft und gegebenenfalls angepasst. In der finanziellen Kalkulation sei eine Gruppenstärke von 27 Kindern vorgesehen. Ab dem 28. Kind sei die Zahlung eines Mehrbedarfes festgeschrieben und ab 45 Kinder werde eine 2. Gruppe gebildet. Für die jeweils erste Gruppe erhalte der Träger einen Pauschalbetrag in Höhe von 45.000,-- Euro sowie für die zweite Gruppe in Höhe von 43.000,-- Euro im Schuljahr. Weiterhin würden Mehrbedarfe pro Schüler gezahlt, wenn die o.g. Gruppengröße am Stichtag, dem ersten Tag nach den Herbstferien, überschritten werde.

 

Im aktuellen Schuljahr sei an der Diesterwegschule, so Frau Jachmann, aufgrund der hohen Teilnehmerzahl eine dritte Gruppe eingerichtet worden. An der Friedrich-Ebert-Schule und der Eichendorffschule seien jeweils zwei Gruppen vorhanden.

 

Weiterhin berichtete Frau Jachmann, dass der Mensaverein Kamen alle Offenen Ganztagsschulen bis auf die Glückaufschule und die Eichendorffschule mit Mittagessen beliefern würde.


Parallel zum Offenen Ganztag werde das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ weiterhin mit mehr als 300 SchülerInnen nachgefragt.

 

Frau Jachmann stellte nochmals heraus, dass auch bei dem aufgrund der demographischen Entwicklung zu verzeichnenden Rückgang der Schülerzahlen, die Entwicklung in der Teilnahme am Offenen Ganztag im Jahresvergleich auf keinen Fall rückläufig sei.

 

Die bisher ausreichende bis großzügige räumliche Situation in den Schulen könne mit einer weiteren Erhöhung der Teilnehmerzahlen ihre Grenzen erreichen. Die Nutzung von zusätzlichen Räumen bzw. Klassenräumen werde teilweise notwendig. Zusätzliches Aufsichts- bzw. Betreuungspersonal müsse bereitgestellt werden.

 

Frau Möller wies darauf hin, dass eine Erhöhung der Elternbeiträge im Haushaltssicherungskonzept mit einem Betrag hinterlegt worden sei und bat um Mitteilung, wann diese vorgesehen sei.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass die Erhebung der Elternbeiträge im Offenen Ganztag bisher korrespondierend zu den Elternbeiträgen bei den Kindertageseinrichtungen erhoben werde. Hier sollte zunächst die Evaluation des Kinderbildungsgesetzes abgewartet werden. (Hinweis der Verwaltung: Das in der Maßnahme 22 des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 vorgesehene Konsolidierungspotential tritt insofern erst voraussichtlich zum 01.08.2012 mit 3.100 € (5/12) ein).