Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtent­wässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2011 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirt­schaftsjahre 2010 - 2014


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der Betriebsleiter, Herr Mösgen, wies zunächst darauf hin, dass der Be­triebs­ausschuss vor­be­ratende Funktion einnehme und die Entscheidung zur Genehmigung des Wirtschaftsplanes beim Rat liege.

 

Er stellte den Wirtschaftsplan und die Kalkulation 2011 anhand der Folien, die in der Anlage 1 dem Protokoll beigefügt sind, vor:

 

Herr Mösgen bezeichnete die aktuelle Senkung der Lippeverbandsumlage von 5.100.000 € auf 4.806.000 € und der Abwasserabgabe von 322.000 € auf 215.000 € als sehr erfreulich und hofft, dass dies bereits ein Zeichen sei, dass die Lippeverbandsumlage ihren Höhepunkt über­schritten habe und zukünftig weiter sinke, weil die notwendigen hohen Investitionen in die Re­na­turie­rungs­maßnahmen aus dem Sesekeprogramm weitestgehend reali­siert seien.

 

Der Betriebsleiter wies darauf hin, dass die beiden Positionen Kanalbau und die Höhe der Neu­kre­ditaufnahmen voneinander abhängig seien und le­dig­lich Planwerte darstellen würden. Der Planwert für den Kanalbau resul­tiere aus gesetzlichen Vorgaben und gehe davon aus, dass das Kanalnetz gemäß dem allgemein anerkannten Stand der Technik aus­gebaut und be­trieben werden müsse.

 

Die Entwicklung des Verhältnisses von Eigenkapital zu Fremdkapital be­zeich­nete der Betriebs­leiter als sehr erfreulich, da der Anteil an Fremd­kapital kontinuierlich gesunken sei.

 

In der Berechnung des Gesamtgebührenbedarfs verblieben nicht gedeckte Kosten in Höhe von 9.988.500 €, die über Gebühren zu finanzieren seien. Hiervon entfielen 6.405.880 € auf den Be­reich der Schmutzwasserbe­sei­tigung und 3.582.620 € auf den Bereich Niederschlagsab­wasser­besei­tigung. Die zu Grunde gelegten Maßstabseinheiten für Schmutzwasser seien von 2.260.000 cbm in 2010 auf 2.225.000 cbm in 2011 gesenkt wor­den, weil sich anhand des Ver­anlagungs­ergebnisses in 2010 bereits ge­zeigt habe, dass die Wasserverbräuche stark rück­läufig seien. Erklärung hierfür könne die demogra­phi­sche Entwicklung und der sparsamere Um­gang mit Frischwasser sein. Bei den Maßstabseinheiten für das Nieder­schlags­abwasser werde in 2011 mit einer Erhöhung von 3.020.000 qm (in 2010) auf 3.060.000 qm gerechnet.

 

Insgesamt ergeben sich ab 1.1.2011 für Schmutzwasser keine Änderungen der Gebühr (2010 und 2011: 2,88 €/cbm) und für Niederschlagsabwasser eine Gebühr von 1,17 €/qm (2010: 1,21 €/qm).

 

Bei einem Musterhaushalt mit 4 Personen, der im Jahr insgesamt 160 cbm Schmutzwasser ab­leitet und für eine bebaute und befestigte Fläche in der Größe von 140 qm veranlagt wird, ver­ringern sich die Kosten für die Ab­wasser­beseitigung um 5,60 €/Jahr.

 

 

 

Bei einem Vergleich der Gebührensätze im Kreis Unna, der vom Bund der Steuerzahler erstellt worden sei, nehme Kamen eine Stellung im Mittelfeld ein.

 

Herr Eckardt lobte, dass eine Ge­bührenreduzierung rea­li­siert werde. Auch er hoffe, dass sich langfristig die Lippeverbandsumlage und die Abwasser­ab­gabe stabilisieren werde oder sogar sinken und hierdurch die zukünftige Gebüh­ren­ent­wicklung positiv beeinflusst werde. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen bezeich­nete er die Reduzierung bzw. Beibe­haltung der Gebühren als eine gute Botschaft in Richtung der Gebüh­ren­zah­ler. Er dank­te den Mitarbeitern des Eigenbetriebes für ihre umfang­reichen Vor­arbeiten zum Wirtschaftsplan und zur Kalkulation.

 

Herr Hasler wies in seiner Stellungnahme insbesondere auf folgende Punk­te hin:

-          Da die Grundbesitzabgaben für die Bürger zunehmend wie eine zwei­te Steuer wirken würden, bewerte er es positiv, dass die Ge­büh­ren sin­ken bzw. stabil bleiben.

-          Die höheren kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen seien Fol­ge der notwendigen Investitionen. Die Neukreditaufnahme be­reite hierbei weniger Sorgen, da es für den Bürger wichtiger sei, dass die Investitionen durchgeführt werden.

-          Die handelsrechtlichen Überschüsse resultierten zu fast 1,5 Mio. € aus der Differenz von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen gemäß Kommunalem Abgabengesetz (KAG) und den Abschreibun­gen und Zinsen nach dem Handelsrecht. Es werde deutlich, dass han­dels­rechtliche Gewinne keinen Einfluss auf die Gebühr haben und nicht an die Gebührenzahler zurück gegeben werden müssten. Zu­dem sei es legitim, dass sich Eigen­kapital, das investiert werde, auch rentiere.

-          Bei weiteren Einsparungen in den Verbräuchen sei für den Bürger zu­künftig weiter mit einer Steigerung der Gebührensätze zu rech­nen, da die Kosten auf geringere Umlage­faktoren verteilt werden müssten.

-          Hinsichtlich der Darstellung des Bundes der Steuerzahler zu der Ge­bührenhöhe in den Kommunen des Kreises Unna sei zu be­rück­sich­tigen, dass Bergkamen ein großes Abschreibungs­problem aufgrund der Bergschäden habe. Zudem hängen die Kosten für die Kanal­er­neuerung und Unterhaltung auch von der jeweiligen Bebauungs­dich­te und der Länge der Kanal­netze ab.

Insgesamt bezeichnete Herr Hasler die Haltung bzw. Senkung der Gebühr als erfreuliches Ergebnis und bat um Erläuterung zu der Einstellung von Auf­wendungen für Swaps in Höhe von 90.000 € und der Änderung des Ver­teilungsschlüssels in der Kalkulation für die Abwasser­ab­gabe.

 

Herr Mösgen ging zunächst noch mal auf die Anmerkung zu den Umlage­fak­toren ein. Er wies darauf hin, dass Kontinuität bei der Gemeinschaft der Gebühren­zahler von großer Bedeutung sei, da die hohen Fixkosten weiter bestehen blieben und bei sinkenden Umlagefaktoren die Kos­ten dann auf weniger Gebührenzahler umgelegt werden müssten.

 

Zu den Aufwendungen für Swaps erklärte der Betriebsleiter, dass zur Zeit kein Zwang bestehe, Verluste zu realisieren, da die Fixingtermine auch weiterhin abhän­gig von der Entwicklung der Finanzmärkte prolongiert werden könnten. Es be­ständen Überlegungen, den Swap evtl. anders zu gestalten.

Die Abwasserabgabe habe sich nach Angaben des Lippeverbandes ent­sprechend des in der Kalkulation aufgeführten Verhältnisses (80,1 % Schmutz­wasseranteil : 19,9 % Niederschlags­wasseranteil) verändert. Die Behandlungsanlagen für Niederschlagswasser der Stadtent­wässe­rung Kamen würden seitens des Landes NRW über den Lippeverband veranlagt. Diese Kosten reiche der Lippeverband über die Abwasserabgabe an die Ge­meinden weiter. Für 2011 bestehe für den größten Teil der Kamener An­la­gen Befreiungen und nur für zwei Anlagen, die noch nicht nach dem allge­mein anerkannten Stand der Technik betrieben werden, wird eine Abwas­ser­ge­bühr in Höhe von rd. 42.800 € seitens des Lippeverbandes erhoben. Die restliche Abwasserab­gabe (rd. 172.200 €) beziehe sich nur auf die Ein­leitung von Schmutzwasser. Auch für die beiden noch nicht von der Abwas­serabgabe entbundenen Anlagen werde eine Befreiung angestrebt, so dass zukünftig evtl. keine Abwasserabgabe für verschmutztes Niederschlags­was­ser mehr zu zahlen sei.

 

Herr Jungmann ergänzte, dass Befreiungen von der Abwasserabgabe nur für ein Veranla­gungs­jahr gelten würden und nur durch entsprechende Nach­weise zu erlangen seien. In Zukunft sei deshalb auch nicht auszu­schließen, dass keine Befreiungen erteilt werde und somit auch wieder Ab­wasserabgaben für Niederschlagswasser anfielen.

 

Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig, der neben der Stadtverwaltung Kamen auch für die Mit­arbeiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zuständig ist, erklärte, dass der Per­sonalrat in seiner nach dem Lan­des­personalvertretungsgesetz des Landes Nordrhein-West­falen (LPVG NRW) notwendigen Stellungnahme zum Stellenplan die seit 2008 einge­stell­te zu­sätz­liche Stelle grundsätzlich positiv bewerte. Da bei den Perso­nalkosten im Wirtschaftsplan 2011 eine Erhöhung von 40.000 € eingestellt worden sei, geht Herr Fleißig davon aus, dass die not­wendige Besetzung der Stelle auch in 2011 erfolgen solle. Seines Erachtens sei eine zeitnahe Be­setzung dringend erforderlich, um die übrigen Mitarbeiter, insbesondere auch den tech­nischen Leiter, zu entlasten.

 

Auch Herr Mösgen sieht die Notwendigkeit, personelle Unterstützung zu leis­ten. Insbesondere die zusätzlichen Belastungen, die aus dem erhöhten Investitionsvolumen resultiere, seien seines Erachtens weder für das vor­han­dene Personal noch für den technischen Leiter vertretbar. Nach seinen Vorstellungen solle nach der notwendigen Abstimmung mit dem Bürger­meister die Stelle im nächsten Jahr öffentlich ausgeschrieben werden.