5.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

5.1.1 Dichtigkeitsprüfung an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 6 Landeswassergesetz (LWG) NRW

 

Herr Mösgen wies darauf hin, dass gemäß § 61 a Abs. 3 bis 6 LWG NRW Grundstückseigen­tümer verpflichtet seien, grds. bis 2015 die ihnen zuge­ord­neten Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Die Verwaltung werde eine An­re­gung aus dem Betriebsausschuss aufnehmen und mit dem Grund­besitzab­gabenbescheid im Januar 2011 ein entsprechendes allge­mei­nes Informa­tions­blatt zur Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse an alle Grund­stücks­eigentümer versen­den. Weiterhin sei vorgesehen, eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema anzubieten. Die kon­kre­ten Anforderungen an die Prüfung der Hausanschlüsse auf Kamener Ge­biet sollen im Frühjahr 2011 in die örtliche Entwässerungssatzung auf­genom­men werden.

 

5.1.2 „Pumpwerk Wasserkurler Straße“ / Ergebnisse der Sanierungsunter­suchung für den Nordteil der ehemaligen Zeche und Kokerei Massen III/IV (in Unna-Massen)


Herr Liedtke, städtischer Fachdezernent Planen Bauen Umwelt, informierte über die Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung für den Nordteil der ehe­maligen Zeche und Kokerei Massen III/IV, die im Auftrag des Altlasten­sa­nie­rungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) NRW und des Krei­ses Unna durchgeführt worden sei. Der Kreis Unna habe für die Maßnah­me die Zuständig­keit übernommen. Ein direkter Rechtsnachfolger, der die Ver­antwortung und die Kosten für die notwendige Sanierung der Fläche trage, unter der sich die Verursachungsquelle befinde, konnte nicht ermittelt wer­den.

 

Fachingenieure hätten eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Primär­quelle aller Belastun­gen sei ein ehemaliges Klärbecken, in dem Teeröl be­lassen worden sei. Dementsprechend sei eine erhebliche Teerölbelastung im Nord­teil im Bereich des Klärbeckens im Boden vorhanden. Hier sei Teeröl in den Untergrund eingedrungen und habe sich bis auf die angren­zenden Grund­stücke ausgebreitet.


Bei den Grundwasseruntersuchungen sei festgestellt worden, dass von den Bo­den­belastungen mit Teeröl erhebliche Grundwasserbelastungen mit den entsprechenden Schadstoffen im 1. Grund­wasserstockwerk und in deutlich vermindertem Maße auch im 2. Stockwerk ausgehen.


Die hohen Belastungen im Boden stellen eine langandauernde (Pri­
mär-)Quelle für eine Grund­wasserbelastung dar. Die im Abstrom der Pri­märquelle durch Sorbtion von Schadstoffen aus dem belasteten Grund­was­ser entstandene Sekundärquelle würde bei sinkender Konzentration im an­strömenden Grundwasser in Folge einer weitgehenden Beseitigung oder Kapselung der Primärquelle noch über lange Zeiträume teerölspezifische Schadstoffe desorbieren und damit in das Grundwasser abgeben.

 

 

Bei der Untersuchung der Wirkungspfade kommen die Experten zu dem Er­gebnis, dass auf­grund der vollständigen Versiegelung des Bereichs des Klär­beckens und der gewerblichen Nut­zung in diesem Bereich Gefahren durch Direktkontakt von Menschen mit belastetem Boden aus­zu­schließen seien. Da die Bodenbelastungen auf den angrenzenden Grundstücken erst ab einer Tiefe von 2 m beginnen, würden auch hier Gefahren über den Di­rekt­kontakt von Menschen mit belastetem Boden ausgeschlossen. Auf­grund der nur geringen Bodenluftbelastung werden auch Gefahren über den Pfad Bodenluft – Innenraumluft – Mensch ausgeschlossen. Aus Sicht der Fach­ingenieure sei zur Entwicklung eines Sanierungskonzeptes vor­ran­gig der Wirkungspfad Boden – Grundwasser zu betrachten, wobei be­rück­sichtigt werden müsse, dass es sich bei dem zum Pumpwerk Wasser­kurler Straße zulaufenden Wasser um Grundwasser handele, das durch die fest­ge­stellten Bodenbelastungen kontaminiert werde.


Als Hauptsanierungsziel werde angestrebt, die Belastungsquelle zu ent­fernen und hierdurch die Schadstoffbelastung zu minimieren. Vor der Ent­wicklung eines Sanierungskonzeptes seien weite­re Untersuchungen und ein Grund­wasser­monitoring notwendig. Mit einem umsetzungs­fähigen  Konzept werde erst in 2011 gerechnet. Der Kreis Unna und der AAV rech­nen mit Kosten in Höhe von ca. 2 – 3 Mio. € und einem Eigenanteil des Krei­ses Unna von ca. 500.000 €. Fragen zur Be­lastung, Vorbehandlung und Menge des Pump­werkswassers, das nach Kamen transportiert werde, seien zu Zeit noch nicht geklärt. Der Lippeverband führe entsprechende Un­ter­suchungen im Zu- und Abstrombereich der Kläranlage an der Körne durch. Der Lippeverband favo­risiere eine Lösung, bei der das Wasser aus dem Pumpwerk direkt der Kör­ne zugeleitet werde, so dass das Kamener Kanal­netz nicht mehr belastet werde.


Herr Mork begrüßte die Entscheidung, die Primärquelle zu beseitigen. Nach seiner Wahrneh­mung habe der Kreis Unna nur sehr zögerlich die Federführung für die Angelegenheit angenom­men. Er fragte nach, warum der AVV, der für seine gute fachmännische Unterstützung bei Alt­lasten­sa­nie­rungsfragen bekannt sei, erst sehr spät beteiligt worden sei und warum sich die Stadt Unna, auf deren Fläche sich die Altlast befinde, am Lösungs­pro­zess so wenig beteilige.

 

Frau Dyduch wies darauf hin, dass Herr Werner als zuständiger Mitarbeiter des Kreises Unna bereits 2 mal im Betriebsausschuss ausführlich über den Stand der Angelegenheit informiert habe, nachdem in Kamen die Politik frak­tionsübergreifend auf die Lösung des Problems gedrängt habe.

Herr Liedtke bestätigte, dass der AVV gute Arbeit leiste. Da es jedoch eine Vielzahl von Alt­lasten gäbe, sei es sehr schwierig, eine Beteiligung und Un­ter­stützung vom AAV zu erreichen. Er bewertete es als Erfolg, dass sich der AVV beteiligt, da eine lange Warteliste bestehe.


Herrn Hasler irritierte es, dass rechtlich bei Störungen alles geregelt sei und obwohl Handlungs­störer bzw. Zustandsstörer bekannt seien, dennoch aus­schließlich die öffentliche Hand zahlen solle.


Frau Hartig vertrat die Auffassung, dass es wichtiger sei, das Umwelt­pro­blem zu lösen und mög­lichst schnell tätig zu werden und erst dann die Kos­tenträgerfrage ausreichend zu klären.




Herr Liedtke wies noch einmal darauf hin, dass der Kreis Unna mit einem Eigenanteil von ca. 500.000 € in Vorlage trete. Es werde jedoch auch ge­prüft, ob andere im Umfeld an den Kosten beteiligt werden können.


Frau Dyduch bat die Verwaltung, den Ausschuss auch weiterhin über den aktuellen Sachstand zum Pumpwerk Wasserkurler Straße zu informieren.

A. 5.2 Anfragen

 

Anfragen wurden nicht gestellt.