Sitzung: 08.11.2010 Betriebsausschuss
5.1 Mitteilungen der Verwaltung
5.1.1 Dichtigkeitsprüfung an privaten Abwasserleitungen
gemäß § 61 a Abs. 3 bis 6 Landeswassergesetz (LWG) NRW
Herr Mösgen wies darauf hin, dass gemäß § 61 a Abs. 3 bis 6 LWG NRW Grundstückseigentümer verpflichtet seien, grds. bis 2015 die ihnen zugeordneten Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Die Verwaltung werde eine Anregung aus dem Betriebsausschuss aufnehmen und mit dem Grundbesitzabgabenbescheid im Januar 2011 ein entsprechendes allgemeines Informationsblatt zur Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse an alle Grundstückseigentümer versenden. Weiterhin sei vorgesehen, eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema anzubieten. Die konkreten Anforderungen an die Prüfung der Hausanschlüsse auf Kamener Gebiet sollen im Frühjahr 2011 in die örtliche Entwässerungssatzung aufgenommen werden.
5.1.2 „Pumpwerk Wasserkurler Straße“ / Ergebnisse der
Sanierungsuntersuchung für den Nordteil der ehemaligen Zeche und Kokerei
Massen III/IV (in Unna-Massen)
Herr Liedtke, städtischer
Fachdezernent Planen Bauen Umwelt, informierte über die Ergebnisse der
Sanierungsuntersuchung für den Nordteil der ehemaligen Zeche und Kokerei
Massen III/IV, die im Auftrag des Altlastensanierungs- und
Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) NRW und des Kreises Unna durchgeführt
worden sei. Der Kreis Unna habe für die Maßnahme die Zuständigkeit
übernommen. Ein direkter Rechtsnachfolger, der die Verantwortung und die
Kosten für die notwendige Sanierung der Fläche trage, unter der sich die
Verursachungsquelle befinde, konnte nicht ermittelt werden.
Fachingenieure hätten eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Primärquelle aller Belastungen sei ein ehemaliges Klärbecken, in dem Teeröl belassen worden sei. Dementsprechend sei eine erhebliche Teerölbelastung im Nordteil im Bereich des Klärbeckens im Boden vorhanden. Hier sei Teeröl in den Untergrund eingedrungen und habe sich bis auf die angrenzenden Grundstücke ausgebreitet.
Bei den Grundwasseruntersuchungen sei festgestellt worden, dass von den Bodenbelastungen
mit Teeröl erhebliche Grundwasserbelastungen mit den entsprechenden
Schadstoffen im 1. Grundwasserstockwerk und in deutlich vermindertem Maße auch
im 2. Stockwerk ausgehen.
Die hohen Belastungen im Boden stellen eine langandauernde (Pri
mär-)Quelle für eine Grundwasserbelastung dar. Die im Abstrom der Primärquelle
durch Sorbtion von Schadstoffen aus dem belasteten Grundwasser entstandene
Sekundärquelle würde bei sinkender Konzentration im anströmenden Grundwasser
in Folge einer weitgehenden Beseitigung oder Kapselung der Primärquelle noch
über lange Zeiträume teerölspezifische Schadstoffe desorbieren und damit in das
Grundwasser abgeben.
Bei der Untersuchung der Wirkungspfade kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass aufgrund der vollständigen Versiegelung des Bereichs des Klärbeckens und der gewerblichen Nutzung in diesem Bereich Gefahren durch Direktkontakt von Menschen mit belastetem Boden auszuschließen seien. Da die Bodenbelastungen auf den angrenzenden Grundstücken erst ab einer Tiefe von 2 m beginnen, würden auch hier Gefahren über den Direktkontakt von Menschen mit belastetem Boden ausgeschlossen. Aufgrund der nur geringen Bodenluftbelastung werden auch Gefahren über den Pfad Bodenluft – Innenraumluft – Mensch ausgeschlossen. Aus Sicht der Fachingenieure sei zur Entwicklung eines Sanierungskonzeptes vorrangig der Wirkungspfad Boden – Grundwasser zu betrachten, wobei berücksichtigt werden müsse, dass es sich bei dem zum Pumpwerk Wasserkurler Straße zulaufenden Wasser um Grundwasser handele, das durch die festgestellten Bodenbelastungen kontaminiert werde.
Als Hauptsanierungsziel werde angestrebt, die Belastungsquelle zu entfernen
und hierdurch die Schadstoffbelastung zu minimieren. Vor der Entwicklung eines
Sanierungskonzeptes seien weitere Untersuchungen und ein Grundwassermonitoring
notwendig. Mit einem umsetzungsfähigen
Konzept werde erst in 2011 gerechnet. Der Kreis Unna und der AAV rechnen
mit Kosten in Höhe von ca. 2 – 3 Mio. € und einem Eigenanteil des Kreises Unna
von ca. 500.000 €. Fragen zur Belastung, Vorbehandlung und Menge des Pumpwerkswassers,
das nach Kamen transportiert werde, seien zu Zeit noch nicht geklärt. Der
Lippeverband führe entsprechende Untersuchungen im Zu- und Abstrombereich der
Kläranlage an der Körne durch. Der Lippeverband favorisiere eine Lösung, bei
der das Wasser aus dem Pumpwerk direkt der Körne zugeleitet werde, so dass das
Kamener Kanalnetz nicht mehr belastet werde.
Herr Mork begrüßte die Entscheidung,
die Primärquelle zu beseitigen. Nach seiner Wahrnehmung habe der Kreis Unna
nur sehr zögerlich die Federführung für die Angelegenheit angenommen. Er
fragte nach, warum der AVV, der für seine gute fachmännische Unterstützung bei
Altlastensanierungsfragen bekannt sei, erst sehr spät beteiligt worden sei
und warum sich die Stadt Unna, auf deren Fläche sich die Altlast befinde, am
Lösungsprozess so wenig beteilige.
Frau Dyduch wies
darauf hin, dass Herr Werner als zuständiger Mitarbeiter des Kreises Unna
bereits 2 mal im Betriebsausschuss ausführlich über den Stand der Angelegenheit
informiert habe, nachdem in Kamen die Politik fraktionsübergreifend auf die
Lösung des Problems gedrängt habe.
Herr Liedtke bestätigte, dass der
AVV gute Arbeit leiste. Da es jedoch eine Vielzahl von Altlasten gäbe, sei es
sehr schwierig, eine Beteiligung und Unterstützung vom AAV zu erreichen. Er
bewertete es als Erfolg, dass sich der AVV beteiligt, da eine lange Warteliste
bestehe.
Herrn Hasler irritierte es, dass
rechtlich bei Störungen alles geregelt sei und obwohl Handlungsstörer bzw.
Zustandsstörer bekannt seien, dennoch ausschließlich die öffentliche Hand
zahlen solle.
Frau Hartig vertrat die Auffassung,
dass es wichtiger sei, das Umweltproblem zu lösen und möglichst schnell
tätig zu werden und erst dann die Kostenträgerfrage ausreichend zu klären.
Herr Liedtke wies noch einmal darauf
hin, dass der Kreis Unna mit einem Eigenanteil von ca. 500.000 € in
Vorlage trete. Es werde jedoch auch geprüft, ob andere im Umfeld an den Kosten
beteiligt werden können.
Frau Dyduch bat die Verwaltung, den
Ausschuss auch weiterhin über den aktuellen Sachstand zum Pumpwerk Wasserkurler
Straße zu informieren.
A. 5.2 Anfragen
Anfragen wurden nicht gestellt.