Herr Völkel referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpoint­präsen­tation. Anhand einer Folie verdeutlichte er die Entwicklung der Zahl der Personen, die Leistun­gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. Seit dem Jahre 1994 ist die Zahl kontinuierlich rückläufig mit einem vorläufigen Tiefststand im Jahre 2010. Weiterhin präsen­tierte er Zahlenmaterial über den Personenkreis, der gezwungen gewesen sei, infolge des Ein­tritts von Obdachlosigkeit in einer Obdachlosenunterkunft zu wohnen. Zur Vermeidung von Ob­dach­losigkeit nutze man ein präventives Verfahren. Sobald von den zuständigen Gerichten dort eingegangene Klagen auf Räumung von Wohnraum hierher übermittelt werden, nehme man Kon­takt mit den betroffenen Personen auf und sei ihnen bei der Wohnungssuche behilflich.

Herr Völkel wies darauf hin, dass bereits im Jahre 2002 der Schlichtwohnungsbestand für ob­dach­los gewordene Personen am Kalthof aufgegeben werden konnte.

Die in einer weiteren Folie präsentierten verbliebenen 6 Wohnheime habe man in Bezug auf vor­handenes Einsparpotenzial für den städt. Haushalt untersucht. Hierbei sei man zu dem Ent­schluss gekommen, das Gebäude an der Stormstraße, in dem sowohl Asylbewerber als auch Obdachlose untergebracht gewesen seien, nach Ablauf der einjährigen Kündigungsfrist aufzu­geben. Ein Teil der dort ehemals untergebrachten Personen sei in die Gebäude am Mausegatt umgezogen. Die dort vorhandenen Wohnungen seien qualitativ auch hochwertiger.

Bei der Unterbringung in städt. Wohnheimen versuche man darauf zu achten, dass Familien mit Kindern abgeschlossener Wohnraum zur Verfügung stünde und diese nicht Gemeinschafts­ein­richtungen, wie z.B. Küchen, nutzen müssten. Daher habe man die Umwidmung des Gebäudes an der Weddinghofer Straße zur Obdachlosenunterkunft bei der Bezirksregierung Arnsberg be­an­tragt, damit entsprechender Wohnraum zur Verfügung gestellt werden könne. Diesem Antrag sei stattgegeben worden.

Infolge der geänderten Bleiberechtsregelungen für den Personenkreis der asylbegehrenden Aus­länder sei eine Vielzahl von Personen aus dem Leistungsbezug nach dem Asylbewer­ber­leistungsgesetz ausgeschieden und erhalte nunmehr Leistungen nach dem SGB II mit der Kon­se­quenz, dass diese Personen Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet hätten. Die hierdurch entstandenen Leerstände hätten dazu geführt, dass man zunächst das Gebäude an der Wilhelm-Bläser-Straße, danach jenes an der Westfälischen Straße aufgeben konnte. Das leergezogene Gebäude an der Westfälischen Straße solle derzeit nicht aufgegeben werden, da die Zahl der asylbegehrenden Ausländer nach neueren Erkenntnissen wieder ansteige.

Anhand einer weiteren Folie stellte Herr Völkel den derzeitigen Auslastungsgrad der städt. Wohn­heime vor. Die Sollbelegungszahl für die Gebäude am Mausegatt ist mit 70 veranschlagt. Dieser Wert wird bei weitem nicht erreicht.

Weiterhin stellte Herr Völkel die Entwicklung der Kosten für die Bewirtschaftung der Städt. Wohn­heime dar. Im Vergleich zum Jahre 2005 konnten die für 2010 anfallenden Kosten um mehr als 50% reduziert werden.

Im Anschluß erläuterte Herr Völkel die wesentlichen Satzungsänderungen. Besonders her­vor­zuheben sei die Einbindung von kalkulatorischen Zinsen in die Gebührenberechnung.

 

Frau Lenkenhoff wies daraufhin, dass die Erhebung der Benutzungsgebühr im Bereich der Ob­dachlosen lediglich eine haushalterische Größe darstelle.

 

Herr Völkel wies darauf hin, dass bei den Obdachlosen die Benutzungsgebühr im Regelfall ent­weder über den SGB II-Träger oder durch die untergebrachten Personen aus eigenem Einkom­men entrichtet wird. Im Bereich der Asylbewerber überwiegen die Selbstzahler, wobei aber auch Bewohner vorhanden seien, die mittlerweile einen verfestigten Aufenthaltstitel erhalten haben; jedoch noch nicht aus dem Asylbewerberheim ausgezogen seien. Auch in diesen Fällen wird die Benutzungsgebühr vom SGB II-Träger übernommen.

 

Herr Eisenhardt  erkundigte sich, wieviele Asylbewerber in der Obdachlosenunterkunft an der Weddinghofer Straße einen Wohnsitz genommen haben.

 

Herr Völkel teilte mit, dass dies bei 3 Personen der Fall sei.

 

Herr Weber fragte nach, ob seine Erkenntnis, dass man bei der Kalkulation der Gebühren nun­mehr personenbezogen und nicht, wie in der Vergangenheit, flächenbezogen vorgegangen sei, zutreffe.

 

Herr Völkel bestätigte das und wies noch einmal auf die nunmehr einheitlichen Gebühren inner­halb der Häuser hin.