Die Referenten hielten ihren Vortrag anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Power­pointpräsentation. Herr Neuhaus stellte die Co-Referentin Frau Riedel vor. Sie ist bei der ARGE als Projektentwicklerin tätig.

Einleitend wies Herr Neuhaus darauf hin, dass das Jobcenter bekanntermaßen auch aus kom­mu­nalen Mitteln finanziert würde. Von daher solle auch das Informationsniveau der beteiligten Kommunen hoch sein und er freue sich, mit seinem Vortrag vor dem Ausschuss dazu beitragen zu dürfen. Im Jobcenter würden soziale Dienstleistungen Hand in Hand erbracht. Diese würden sich nicht nur auf die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II beschränken.

So habe die ARGE Unna mehrere zusätzliche Modellprojekte installiert, die dazu führten, dass ihr 3 Mio. € mehr als anderen ARGEN für die Arbeit zur Verfügung ständen.

Dies sei gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass im Jahr 2011 die zur Verfügung stehenden Verwaltungskosten um 4,5 % und die Eingliederungsmittel um 31,7 % gekürzt werden.

 

Das heute von ihm vorzustellende Modellprojekt Bürgerarbeit sei durch eine Koalitionsver­ein­barung ins Leben gerufen worden. Ein vergleichbares Vormodell habe bereits das Land Sachsen durchgeführt. In einem seitens der Bundesanstalt ausgeschriebenen Wettbewerbs­ver­fah­ren hat  die ARGE Unna den Zuschlag erhalten, das Projekt vor Ort zu realisieren. Ziel sei es für die Maximaldauer von 3 Jahren durch Bürgerarbeit 200 sozialversicherungspflichtige Be­schäf­tigungs­verhältnisse mit einer monatlichen Maximalförderung von 1.080 € zu schaffen.

Im Anschluss schilderte Frau Riedel anhand einer Folie die 4 Phasen der Bürgerarbeit. Im Ideal­fall mündet die Bürgerarbeit in die Erlangung eines Arbeitsplatzes auf dem ersten Arbeitsmarkt. Seit dem Juni 2010 laufe das Projekt. Ziel ist es, einen Bewerberpool von 800 Personen für die 200 Plätze zu bilden.

Das Verfahren zur Abwicklung des Projektes Bürgerarbeit würde z.Zt. noch von der Regional­direk­tion der Bundesagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt abgestimmt.

Sollte es der ARGE nicht gelingen, die Teilnehmer in eine arbeitslosenversicherungspflichtige Be­schäftigung zu integrieren, wolle man im Rahmen des Projektes Bürgerarbeit im zusätzlichen gemeinnützigen Bereich bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen. Sichergestellt werden soll hierbei, dass durch die Be­grün­dung keine zusätzliche Wettbewerbsverdrängung erfolgt. Herr Neuhaus wies darauf hin, dass die Bürger durch diese Tätigkeiten erkennen könnten, dass die ALGII-Bezieher der Allge­meinheit etwas zurückgeben würden Der ARGE lägen bereits eine Reihe von Angeboten der Kom­munen vor, auf welchen Tätigkeitsfeldern gemeinnützige Arbeit verrichtet werden kann. Exemplarisch führte Herr Neuhaus hier folgende Sektoren an:

-          Ordnung und Sauberkeit

-          Vereinsarbeit

-          Kultur

-          Senioren

-          Umwelt, Landschaft, Naturschutz

 

Bei der finanziellen Bezuschussung von Arbeitsplätzen würde darauf geachtet, dass die Arbeit­geber Tariflöhne zahlen. Herr Neuhaus wies aber auch darauf hin, dass nicht für alle Bereiche Tarifverträge existieren würden. Mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund habe man daher ver­ein­bart, dass Mindestlöhne von 7,50 €  Fördervoraussetzung seien.

Zum Zeitpunkt der Sitzung liegen der ARGE aus dem Raum Kamen 92 Bewerbungen vor.

Diese Personen werden zeitnah zu ersten Gesprächen eingeladen. Ab dem 15.1 werden Stellen sukzessive besetzt.

 

Frau Hartig fragte nach, inwieweit eine individuelle Betreuung der Bürgerarbeiter erfolge und falls ja, mit welchem Betreuerschlüssel gearbeitet würde.

 

Frau Riedel erwiderte, dass eine spezielle Betreuung nicht eingerichtet würde. Diese Aufgaben würden vom Arbeitgeberservice der ARGE wahrgenommen.

Herr Neuhaus ergänzte, dass es eine spezielle Betreuung am Arbeitsplatz nicht gibt. Nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsamtes seien Anleiterstellen nicht vorgesehen.

 

Frau Lenkenhoff fragte nach, ob Vorschläge seitens der Stadt Kamen existieren würden.

 

Frau Riedel erwiderte, dass 23 Stellen angeregt worden sind. Exemplarisch führte sie Tätig­keiten als Hausmeister und Bauhelfer an.

 

Herr Neuhaus wies noch darauf hin, dass Kreishandwerkerschaft und DGB der Errichtung dieser Bürgerarbeitsstellen zustimmen müssen.

 

Frau Lenkenhoff äußerte, dass nach ihrer Meinung die ersten 3 Phasen des Projektes Bürger­arbeit als originäre Aufgaben der ARGE zu betrachten seien. Insofern erschließe sich ihr nicht ganz, was hier anders sein solle. Ein Großteil der betreuten Personen habe bereits alle Phasen durchlaufen. Sie erkundigte sich nach einer Änderung des Betreuungsschlüssels von 1:150 für alleinerziehende Frauen.

 

Herr Neuhaus erwiderte, dass der Betreuungsschlüssel auf 1:110 angepasst werde.

Im Rahmen des Projektes Bürgerarbeit werde für den betroffenen Personenkreis generell mit einer höheren Intensität gearbeitet. Dies gelte speziell für den Angebotssektor. Verstärkt werde auf eine Erhöhung des Mobilitätsgrades geachtet.

 

Frau Mann dankte den Referenten für ihren Vortrag.