Gremium: Planungs- und Umweltausschuss

Beschluss:

 

Die Weststraße, Teilbereich zwischen Kreuzung Lünener Straße / Koppelstraße / Weststraße /

Westenmauer und T-Kreuzung Kämerstraße / Schulstraße, und die Schulstraße sind für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung zu öffnen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Brüggemann erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Auf Nachfrage von Frau Müller, ob denn dann ab der T-Kreuzung Kämerstraße / Schulstraße auch eine Öffnung der Kämerstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßen­führung möglich sei, sagte Herr Brüggemann eine Überprüfung zu.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Kämerstraße ist zusammen mit der Weststraße und der Schulstraße überprüft worden. Eine Öffnung der Kämerstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich, weil hier Kurven vorhanden sind, die Sicht durch beidseitig parkende Kfz beeinträchtigt wird und parkende Fahr­zeuge teilweise gering in die Fahrbahn ragen.