Beschluss:

 

Die Stadt Kamen lehnt die wesentliche Änderung der Aufbereitungsanlage für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle (Umschlag von Hausmüll in der vorhandenen Annahmehalle) am Standort der Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG aufgrund der rechtskräftigen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ab.

 

Die Bezirksregierung wird aufgefordert, grundsätzlich abzuwägen, ob vor dem Hintergrund ge­ge­bener Zusagen an die Heeren-Werver Bevölkerung und bereits eingetretenre Ver­trauens­verluste die Betriebsstätte vor Ort als frei entwickelbarer Standort eingeordnet wer­den kann.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der zu diesem Tagesordnungspunkt am 24.09.2010 eingegangene Antrag der CDU-Fraktion wurde als Kopie an die Ausschussmitglieder verteilt. Diesbezüglich erklärte Herr Brüggemann, dass mit diesem Sachantrag eine deutlichere Formulierung des Verwaltungsantrages angestrebt werde. Sodann erläuterte er die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung. Er hob die Position der Verwaltung hervor, die eine klare Ablehnung des Vorhabens in der vorgeschlagenen Stellungnahme insbesondere aus planungsrechtlichen Gründen bereits formuliert habe (Präsentation S. 15 Luftbild als Lageplan, S. 16 Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Kamen). Diese Linie der Verwaltung habe der Bürgermeister mit Vertretern der Bürgerinitiative erörtert. Zudem seien auch weitere Aspekte, wie Gebührensenkung und höhere Gewerbesteuereinnahmen, abgewogen worden. Im Ergebnis seien die finanziellen Auswirkungen jedoch als unerheblich eingestuft worden. Darüber hinaus wurden die möglichen zusätzlichen Lkw-Verkehrsbeziehungen ermittelt und diese Zahlen ebenfalls in die Beurteilung der Verwaltung einbezogen. Seitens der GWA wurde angekündigt, weitere Ergänzungen von Betriebsbereichen (z. B. Hackschnitzelanlage, Metallverwertung) absehbar vorzunehmen. Eine Spezifizierung sei jedoch bisher nicht erfolgt, so dass die weitere Entwicklung noch nicht klar sei. Da die Zielsetzungen der Verwaltung und des Sachantrages hinsichtlich der Grundaussage „Ablehnung“ übereinstimmen, schlug Herr Brüggemann vor, auf den Antrag der CDU-Fraktion und dessen Zielsetzung in der Niederschrift hinzuweisen und über den Verwaltungsvorschlag abzustimmen. Dazu gab die antragstellende CDU-Fraktion ihr Einverständnis.

 

Mit Bezug auf den Erläuterungsbericht der GWA, sei die Müllumladestation wohl nur ein Teil des Gesamtkonzeptes und die weitere Gesamtentwicklung insofern derzeit unklar, ergänzte Frau Dyduch. Insofern könne die Thematik zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden. Die Aussage der GWA, dass die Kommunen den Hausmüllumschlag ausdrücklich wünschen, sei nicht zutreffend. Die Stadt Kamen sei diesbezüglich nicht vorab informiert worden, so dass vorab keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik erfolgt sei. Die SPD-Fraktion unterstützt den vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Fläche sei im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Darüber hinaus sehe ihre Fraktion auch keine finanziellen Auswirkungen (Gebührensenkung, Gewerbesteuereinnahmesteigerung). Auch die praxisnahe Betrachtung der Verkehrsentwicklung sei – wie in der Beschlussvorlage dargestellt – nachvollziehbar. Besonders wichtig sei jedoch der 2. Passus des Beschlussvorschlages. Mit Blick auf die in der Vergangenheit gegenüber den Bürgern gemachten Zusagen und den Vertrauensverlust in Folge anderer als zugesagter Umsetzungen, sehe sie es als eine moralische Verpflichtung der Politik an, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und sich auch aus diesen Gründen gegen die Betriebserweiterung auszusprechen. Sie schloss mit dem Wunsch, dass die GWA zukünftig eine transparentere Kommunikationsstruktur wählen möge.

 

Zunächst verurteilte auch Frau Scharrenbach die Informationspolitik der GWA als kommunales Unternehmen. Sie habe nunmehr die Erwartung, dass die Stadt Kamen ihren Standpunkt deutlich gegenüber der GWA vertreten solle. In diesem Zusammenhang sei auch der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion auf Erweiterung der Stellungnahme der Stadt Kamen zu sehen, zumal keine abschließende Beurteilung möglich sei, da noch nicht alle Informationen zum Abfallwirtschaftskonzept und dem geplanten Betrieb vorliegen würden. Zur Verdeutlichung der Gesamtdarstellung würde sie einer Aufnahme der Intention des CDU-Antrages in die Niederschrift zustimmen. Auch die CDU lehne den Antrag der GWA auf Betriebserweiterung ab und stimme insofern der vorliegenden Beschlussvorlage zu.

 

Auch mit Hinweis auf den starken Konkurrenzkampf in der Müllbranche sei das Verhalten der GWA in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern nicht entschuldbar, argumentierte Herr Kühnapfel. Er verurteilte zutiefst die von der GWA beschrittene „Salamitaktik“. Zunächst wird die Betriebserweiterung für die Hausmüllumladung beantragt und angekündigt, dass weitere Anträge gestellt werden. Welche das sein werden und wie das Gesamtkonzept aussehen werde, darüber gebe es keine Informationen. Derzeit seien keine großen wirtschaftlichen Auswirkungen nachzuweisen. Das gesamte Konzept sei nicht nachvollziehbar. Es könne nicht so weitergehen, dass die GWA die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nicht wahrnehme. Zusagen, wie die Abwicklung der Anlage und Schaffung von öffentlichem Grün, stünden im Raum. Seiner Meinung nach müsse sich die GWA an die Bauleitplanung (FNP weist Fläche als landwirtschaftliche Fläche aus) halten. Er fordere die GWA auf, auf die weitere Entwicklung an dem Standort zu verzichten.

 

Herr Naujoks schloss sich den Aussagen seiner Vorredner an und erklärte, dass er die Beschlussvorlage der Verwaltung mittrage. In diesem Zusammenhang gab er politische Entscheidungen zu Bedenken, die z. B. Fixkosten für die Müllverbrennungsanlage in Hamm und damit bestimmte Müllmengen festlegen und somit hinsichtlich der Müllvermeidung kontraproduktiv wirken.

 

Auf Nachfrage von Herrn Naujoks erläuterte Herr Liedtke, dass die Bezirksregierung Arnsberg zuständige Genehmigungsbehörde für den vorliegenden Antrag sei. Diese treffe letztlich die Entscheidung. Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) legt die Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung fest. Dem gegenüber ist der Flächennutzungsplan ein Instrument der Kommunen und gehört zur grundgesetzlich eingeräumten Planungshoheit der Gemeinden.

 

Seiner Meinung nach habe die GWA mit der Einreichung des Antrages auf Betriebserweiterung einen Wortbruch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern begangen, so führte Herr Kloß aus. Er kritisierte, dass ihm der Erläuterungsbericht der GWA nicht zur Verfügung stand und wies auf die s. E. unterschiedliche Informationspolitik hin. Für den Bereich der Inertstoffdeponie forderte er die Umsetzung der Begrünung und Schaffung eines Naherholungsgebietes – wie dies angekündigt war. Er erkundigte sich, ob die Bezirksregierung die Betriebserweiterung auch bei Berücksichtigung der Stellungnahme der Stadt Kamen genehmigen könne.

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass die Verwaltung erst über die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Kenntnis über den Antrag der GWA erhalten habe. Die Stadt Kamen sei gebeten worden, eine kurzfristige Stellungnahme abzugeben. Bürgermeister Hermann Hupe habe jedoch eine Beratung im Fachausschuss aufgrund der Tragweite der Entscheidung verlangt. Eine klare und von allen Seiten getragene Stellungnahme sei angestrebt. Zwar sei die Bezirksregierung letztlich Entscheidungsträger, doch die Verwaltung hoffe, dass die ablehnende Stellungnahme nachhaltig bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werde.

 

Auf die Kritik von Herrn Kloß, dass ihm Unterlagen nicht vorgelegen hätten, gab Herr Lipinski zu bedenken, dass der Erläuterungsbericht über die Bezirksregierung angefordert werden konnte. Von dieser Möglichkeit habe z. B. auch die Bürgerinitiative Gebrauch gemacht. Es hätte Herrn Kloß freigestanden, dies ebenfalls zu tun.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass ebenso bei der Verwaltung die Möglichkeit bestanden habe, in den vorliegenden Antrag Einsicht zu nehmen.

 

Frau Schaumann schloss sich den Vorrednern an. Sie hätte es allerdings begrüßt, wenn in der Stellungnahme eine schärfere Formulierung gewählt worden wäre.

 

Herr Kloß wies die anwesenden Zuhörer/Innen darauf hin, dass er im Planungs- und Umweltausschuss kein Stimmrecht habe.