Beschluss:

 

Die unter Sachverhalt und Begründung dargestellte Stellungnahme wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gem. § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVFG) abzugeben.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Breuer erläuterte die Beschlussvorlage und verdeutlichte den Sachverhalt anhand der vorliegenden Pläne (s. Präsentation S. 18 -21). Besonderes Augenmerk sei auf die Lärmsanierungsmaßnahmen auf der denkmalgeschützten 5-Bogen-Brücke zu legen. In diesem Zusammenhang wies Herr Liedtke darauf hin, dass Abstimmungsgespräche mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege bereits geführt wurden. Die Detailabstimmung zu Elementen und Konstruktion folge noch. Seitens der Stadt werden transparente Elemente gewünscht. Letztlich sei das jedoch eine Frage der Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt.

 

Sodann machte Herr Diederichs-Späh auf einen Schreibfehler in der Beschlussvorlage aufmerksam. Der Baubeginn sei ca. Anfang 2011 vorgesehen (nicht 2010).

 

Zur Anfrage von Herrn Diederichs-Späh zur möglichen Farbgestaltung der Lärmschutzwände, entgegnete Herr Liedtke, dass die Stadt Kamen grundsätzlich jede RAL-Farbe auswählen könne. Entsprechende Vorschläge der Verwaltung werden im Planungs- und Umweltausschuss noch zu gegebener Zeit vorgestellt.

 

Über ein neues Gabionensystem der Deutschen Bahn (Füllmaterial: geschredderte Autoreifen) berichtete Herr Diederichs-Späh. Er erkundigte sich, ob dies Verfahren auch für Kamen Anwendung finden könne.

Dazu erläuterte Herr Liedtke, dass gem. gutachterlicher Auswertung mit dem Gabionensystem nicht die für die Lärmsanierung erforderlichen Grenzwerte aufgrund der zu geringen Höhe erreicht werden. Damit ist dieses System in Kamen nicht geeignet.

 

Die Höhe der Lärmschutzwände, die über das Programm „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ realisiert werden sollen, wurde mit 2 -3 m angegeben. Herr Naujoks bat um Konkretisierung der jeweiligen Höhen, Konstruktion und Wandauswahl in den verschiedenen Abschnitten.

Die Höhe und Auswahl sei abhängig von der benötigten Schallschutzwirkung, die sich aus der Lärmberechnung ergebe. Die DB baue, was zweckmäßig, wirtschaftlich und praktikabel sei. Darüber hinaus würden die Angaben dazu erst mit der Detailplanung vorgelegt, antwortete Herr Liedtke.

 

Herr Sekunde begrüßte die Aufstellung von Lärmschutzwänden. Er erkundigte sich, ob es möglich sei, die Lärmschutzwände ggf. zu begrünen und wie die Einflussmöglichkeit der Stadt bei der Gestaltung der Lärmschutzwände einzustufen sei.
Grundsätzlich befänden sich die Lärmschutzwände auf Bahnfläche, erklärte Herr Liedtke. Auf diesem Bereich seien dann auch Pflanzbeete und Rankhilfen anzubringen. Nach seinen Erkenntnissen gebe es Probleme mit Efeu, da dieser in die Konstruktion eingreife. Grundsätzlich sei eine Begrünung möglich. Seiner Meinung nach wären im Innenstadtbereich auch Gabionen zu bevorzugen, da Lärmschutzwände oft durch Sprayer besprüht werden. Bei Sonderlösungen sind jedoch Fragen wie z. B. eine Kostenbeteiligung zu klären.