Sitzung: 27.09.2010 Planungs- und Umweltausschuss
12.1 Mitteilungen der Verwaltung
Herr Liedtke informierte die
Ausschussmitglieder darüber, dass die Stadt Kamen beabsichtige, Deckenüberzüge
in „Dünnen Schichten im Kalteinbau“ (DSK) in nicht zusammenhängenden
Teilflächen in folgenden Straßen einzubringen:
Kamen-Mitte:
Mechelnkamp ca.
1.800 qm
Weidegang ca.
1.000 qm
Kamen-Heeren
Zum Königsholz ca. 2.900 qm
Breiter Weg ca. 1.100 qm
Pröbstingstraße (Teilbereich) ca. 2.300 qm
Kamen-Methler
Max-Planck-Straße ca.
1.500 qm
Lämpelstraße ca. 1.100 qm
Fromme-Helene-Weg ca. 400 qm
Max- u.-Moritz-Weg ca. 500 qm
Huckebeinweg ca. 450 qm
Bolteweg ca. 950 qm
Die Stadt Kamen wendet dieses Verfahren seit 2004 an und hat gute Erfahrungen damit gemacht. Die Kosten für die insgesamt noch in diesem Jahr vorzunehmenden Unterhaltungsmaßnahmen DSK für die o. g. 14.000 qm betragen 140.000,-- €.
12.2 Anfragen
12.2.1
Herr Sekunde erkundigte sich nach
dem Sachstand zur Errichtung der Querungshilfe Dortmunder Allee, Bereich
Hansastraße / Borsigstraße.
Zwischenzeitlich wurden weitere Abstimmungsgespräche mit Straßen NRW geführt,
erläuterte Herr Neunert. Derzeit
werde geprüft, ob die Arbeiten im Rahmen des zwischen Straßen NRW und der Fa.
Gerken bestehenden Jahresunterhaltungsvertrages durchgeführt werden können.
Falls alle noch offenen Punkte abschließend geklärt sind, könnte mit einem
Baubeginn Ende Oktober 2010 gerechnet werden.
12.2.2
Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob bei gewerblich genutzten Photovoltaikanlagen Baugenehmigungen erforderlich seien, erläuterte Herr Liedtke, dass diese Baumaßnahmen aufgrund der Statik häufig mit einem Bauantrag verbunden sind. Darüber hinaus sei ein Gewerbe bei Einspeisung ins Netz anzumelden.
Anmerkung der Verwaltung:
Auszug aus dem Rundschreiben Nr. 0720/10 des Landkreistag Nordrhein-Westfalen an die Mitglieder vom 12.10.2010:
„Mit Beschluss vom 20.09.2010 hat das OVG NRW entschieden, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäudedach zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes führen kann, die einer Baugenehmigung bedarf, wenn diese ohne Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes gewerblich betrieben werde. Nach Auffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW (MWEBWV NRW) kann diese Entscheidung nicht ohne Weiteres auf alle privaten Photovoltaikanlagen bezogen werden. Das MWEBWV NRW wird in Kürze einen klarstellenden Erlass veröffentlichen.“ Zwischenzeitlich liegt der Erlass vom 13.10.2010 nebst Ergänzung vom 27.10.2010 des MWEBWV NRW vor. Die Unterlagen sind als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
12.2.3
Zum Hinweis von Herrn Diederichs-Späh,
dass an der Robert-Koch-Straße, in Höhe Lethaus, die gekennzeichneten Parkboxen
nicht eingehalten würden und dies zu Engpässen für den Busverkehr führe, sagte
Herr Liedtke eine Prüfung zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach Auskunft der VKU liegen derzeit keine Mitteilungen vor, die den
Sachverhalt bestätigen. Darüber hinaus werden regelmäßig in dem Bereich
Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Verwaltung durchgeführt und ggf.
auch entsprechende Verwarnungen ausgestellt.
12.2.4
Frau Middendorf
berichtete von ihren Beobachtungen, dass die Muscheln im Spielbereich vor der
Sparkasse in Kamen-Mitte bei Regen mit Wasser gefüllt sind.
Dazu teilte Herr Liedtke mit, dass das Wasser diesen Spielelementen aus
Eichenholz nichts ausmache und hier Wasser als Spielelement genutzt werden
könne.
12.2.5
Auf Nachfrage von Frau Müller zum Sachstand „Fortführung des Radweges entlang der Heerener Straße“, informierte Herr Brüggemann, dass dieses Vorhaben immer wachsenden Prioritäten unterlag. Die Maßnahme war zuletzt für 2011 angekündigt worden; dies erscheine jedoch nicht mehr realistisch. Er bat darum, die neue Prioritätenliste des Regionalrates abzuwarten. Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werde die Verwaltung diese mitteilen.