Zunächst verzichtete Frau Scharrenbach auf eine Antragserläuterung.

 

Bezüglich des vorliegenden Antrages stimmte Herr Liedtke zu, dass die Verwaltung angekündigt habe, Planungsüberlegungen zu dem Gebiet anzustellen und zu gegebener Zeit einen Aufstellungsbeschluss herbeizuführen, sobald und soweit dies aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist. Dieser Beschluss sei noch nicht gefasst worden – es gebe kein aktuelles Bebauungsplan-Verfahren für diesen Bereich.

Sodann entgegnete Frau Scharrenbach, dass ihre Fraktion sehr wohl Handlungsbedarf für eine Überarbeitung dieses Bereiches sehe. Sie warf der Verwaltung dort eine Behinderung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor und erkundigte sich nach der aktuellen Entwicklung.

Herr Liedtke erwiderte, dass es  z. Zt. für diesen Bereich noch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe. Dieser ermögliche für die Entwicklung des Bereiches eine erhebliche Flexibilität. Den Vorwurf der Blockierung von Entwicklung aus planungsrechtlicher Sicht wies er entschieden zurück. Das geltende Planungsrecht sei nicht die Ursache für den derzeitigen Status Quo.

 

In der Diskussion wies Frau Scharrenbach auf Leerstände von Praktiker, Winkelhardt und die Entwicklung LSZ hin. Sie stelle sich die Frage, wie es mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt an diesem Standort weitergehe.

Diesbezüglich verwies Herr Brüggemann an den Wirtschaftsausschuss, dem dies thematisch zuzuordnen sei.