Herr Liedtke ging zunächst auf die Grundlagen der Städtebauförderung ein (geänderte Richtlinien und Antragsverfahren ab 2010). Diese wurden bereits ausführlich in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 09.11.2009 erläutert. Mit den Beschlüssen des Sanierungsgebietes Innenstadt V (Lageplan s. Präsentation S. 3) und des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt V durch den Rat der Stadt Kamen am 17.12.2009 (Vorberatung und Abstimmung im Planungs- und Umweltausschuss am 10.12.2009) sind die Voraussetzungen geschaffen worden, einzelne Förderprojekte in den folgenden Jahren für das Städtebauförderungsprogramm anzumelden. Eine Übersicht über die Einplanung der Maßnahmen ist im Kosten und Finanzierungsplan Städtebauförderung dargestellt. Das Gesamtvolumen für das Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V liegt bei rd. 6,5 Mio. €. Im Städtebauförderungsprogramm (kurz: STEP) 2010 (Fördersatz 70 %) wurden folgende Projekte berücksichtigt:

 

Wohnungsmarktanalyse

  • Kosten: 60.000 €
  • beantragte Zuwendung: 42.000 €
  • Die Beauftragung der Wohnungsmarktanalyse soll noch in diesem Jahr erfolgen.
    Detailinformationen werden in einer der nachfolgenden Sitzungen gegeben.

Wohnumfeldverbesserung Bahnhofstraße

  • Kosten: 1, 3 Mio. €
  • Teilbereich der Gesamtmaßnahme Bahnhofsumfeld.
  • Zuwendung zu den Planungskosten wurde bereits 2009 in Höhe von 27 T€ bewilligt.
  • Mit Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wurde bereits mit dem 1. Abschnitt zwischen Westicker Straße und Poststraße im Bereich des Rathauses begonnen.
  • Die Fertigstellung dieses Bereiches wird in Kürze erfolgen.
  • Die Bauarbeiten werden nach der Altlastensanierung fortgesetzt.

Nicht berücksichtigt wurden die für das STEP 2010 beantragten Maßnahmen „Umgestaltung und Öffnung der Seseke zur Innenstadt“ und „Nutzungskonzept Hertie“.

 

Für das STEP 2011 (Fördersatz 80 %) wurden seitens der Verwaltung Förderanträge für nachfolgende Projekte fristgerecht eingereicht:

 

Umgestaltung und Öffnung der Seseke zur Innenstadt

  • Zunächst soll, wie bereits im Planungs- und Umweltausschuss vorbesprochen, ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren / Ideenwettbewerb durchgeführt werden.
  • Wettbewerbskosten: 60 T€
  • beantragte Förderung: 48 T€

Erweiterung des Kultur- und Begegnungszentrums „Familienbande e. V.“

  • Sonderprogramm "Initiative ergreifen"
  • Antragsteller Stadt Kamen für den Träger „Familienbande e.V.“
  • pos. Bewertung der Förderaussichten durch das Ministerium
  • Ergänzung zu Maßnahmen WUV Bahnhofstraße u. Bahnhofsumfeld
  • Kostenvolumen Städtebau: 882.500 €
  • Eigenanteil des Trägers (Familienbande): 176.500 €
  • Beantragte Förderung: 706.000 €
  • Stadt Kamen stellt Gebäude u. Grundstück zur Verfügung
  • Kooperationsprojekt mit LWL/FB 51.2 (Jugend) bezüglich der Förderung von KiTa u. Kindertagespflege
  • Projekt befindet sich derzeit in der Qualifizierungsphase
  • Vorhaben ist durch ein außergewöhnlich hohes bürgerschaftliches Engagement geprägt

Multifunktionaler Platz unter der Hochstraße

  • Ergänzung Wohnumfeldverbesserung Bahnhofstraße
  • Synergien für das Projekt "Familienbande" - wurde u. a. vom Beirat im Rahmen der Projektqualifizierung als städtebauliche Herausforderung bewertet.
  • Kostenvolumen Städtebau: 430.000 €
  • Eigenanteil des Stadt Kamen: 86.000 €
  • Beantragte Förderung: 344.000 €

 

In Anbetracht der Haushaltslage der Stadt Kamen merkte Herr Liedtke an, dass die Umsetzung der beantragten Projekte grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Förderung im Rahmen des STEPs sowie bei entsprechender Priorisierung und Veranschlagung im städtischen Haushalt erfolgen könne.

 

Zunächst begrüßte Herr Lipinski den Architekten, Herrn Dirk Müller-Kotsch, der die Einzelheiten zum Projekt „Bahnhofstraße 46, Familienbande“ anhand von Lageplan, Grundrissen und Schnitten (s. Präsentation S. 4 bis 10) vorstellte. Als wesentliche Aussagen kann dazu folgendes festgehalten werden:

  • Überplanung wurde aufgrund der sehr beengten Verhältnisse im Altbau Bahnhofstraße 46 und einer geplanten Angebotserweiterung durch den Träger „Familienbande“ mit Blick auf die bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen des Sonderprogramms „Initiative ergreifen“ betrieben.
  • Die vorliegende Planung ist auf das Nutzungskonzept des Trägers abgestimmt.
  • Wesentlich zu beachtende Punkte sind Brandschutz, Behindertengerechtigkeit (Zugang über Rampe, Fahrstuhl mit Verbindung zum Altbau), Belange des Denkmalschutzes (Fassaden, Treppenhaus, Einpassung des Neubaus).
  • Bauliche Erweiterung durch ein separates Gebäude, welches über Stege auf den verschiedenen Ebenen mit dem Altbau verbunden ist.
  • Raumkonzepte Altbau:
    EG: Kindertagesstätte
    OG: Kurs-, Beratungs- u. Verwaltungsräume
    DG: Hebammenpraxis
  • Raumkonzepte Neubau:
    UG: Kindertagespflege inkl. Außenspielbereich
    EG: Generationencafé als Integrationsbetrieb (inkl. Küche u. sanitäre Einrichtungen)
    OG: Kursräume
  • Innenhof zwischen Alt- und Neubau schafft die Verbindung zwischen den Gebäuden und bietet durch Überdachung weitere Aufenthaltsmöglichkeiten.

 

Herr Lipinski bedankte sich bei Herrn Müller-Kotsch für die Vorstellung des Projektes.

Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach zum Eigenanteil, den der Verein zu übernehmen habe, erklärte Herr Brüggemann, dass der Verein zuversichtlich sei, die benötigten finanziellen Mittel aufzubringen.

 

In Bezug auf die Frage von Frau Scharrenbach zu den Eigentumsverhältnissen an den Grundstücken, entgegnete Herr Brüggemann, dass die für die Maßnahme benötigten Grundstücksflächen im Eigentum der Stadt Kamen stehen würden.

 

Des Weiteren erkundigte sich Frau Scharrenbach danach, ob und wann der Altbau „leergezogen“ werden müsse. Dazu erläuterte Herr Brüggemann, dass der von der GWA als Sozialräume genutzte OG-Bereich zeitnah frei werde. Eine Ausweichmöglichkeit sei geschaffen worden. Des Weiteren sei das Mietverhältnis im EG-Bereich bereits gekündigt. Mit dem Mieter befinde sich die Verwaltung im Gespräch. Derzeit suche die Verwaltung gemeinsam mit dem Mieter nach einer neuen Wohnung.

 

Die Ausführungen von Herrn Müller-Kotsch wurden von Herrn Liedtke in Bezug auf die Thematik Denkmalschutz dahingehend ergänzt, dass die Vorplanung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt wurde und von dort eine grundsätzliche Zustimmung erklärt worden sei. Einzelheiten würden im Rahmen einer notwendigen denkmalrechtlichen Erlaubnis noch abzustimmen sein.

 

Die Stadt Kamen bleibt Eigentümer der Grundstücke, dies erklärte Herr Brüggemann auf Anfrage von Herrn Diederichs-Späh.

 

Herr Diederichs-Späh fragte an, wer die Unterhaltungskosten übernehmen würde. Diesbezüglich führte Herr Brüggemann aus, dass die Betriebskosten durch den Verein in einem Finanzierungskonzept und Wirtschaftsplan dargestellt wurden und vom Träger aufzubringen seien. Eine Prüfung auf Plausibilität erfolge im Rahmen des Qualifizierungsprozesses, in dem u. a. auch Wirtschaftlichkeit, Betriebsaussichten u. Nutzungskonzepte detailliert betrachtet würden.

 

Frau Schaumann bat um Erläuterungen hinsichtlich der Rampenerschließung. Dies wurde daraufhin durch Herrn Müller-Kotsch anhand der vorliegenden Pläne dargestellt.

 

Abschließend wies Herr Liedtke nochmals darauf hin, dass dieses Projekt durch das intensive bürgerschaftliche Engagement geprägt sei. Derzeit werde es durch den Beirat des Ministeriums qualifiziert. Im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses sei u. a. vom Beirat angeregt worden, mehr Außenraum für das Projekt Bahnhofstraße 46 zu schaffen. Dies würde sich auch gut in die Wohnumfeldverbesserung der Bahnhofstraße einreihen und neue Akzente im Bereich Städtebau setzen. Es soll zwischen Bahnhofstraße 46 und Stadthalle ein neuer, öffentlicher Raum geschaffen werden. Nunmehr stellte Herr Liedtke die Planung „Multifunktionaler Platz unter der Hochstraße“ vor (Präsentation S. 11). Der ebenerdige Umbau der Stellplätze ermöglicht die multifunktonale Nutzung dieses Platzes. Ein neuer Bereich für Veranstaltungen, Märkte und Aktionen; eine zusätzliche Außenfläche werde damit geschaffen. Darüber hinaus soll ebenfalls noch ein halböffentlicher Spielbereich angelegt werden. Abgegrenzt wird dieser Bereich durch ein Lichtband. Für Veranstaltungen kann der Bereich abgesperrt werden. Des weiteren wird Aufmerksamkeit durch eine farbige Lichtkuppel unter der Hochstraße hergestellt, die eine neue Atmosphäre schaffen und auf das Objekt Bahnhofstraße 46 hinweisen soll.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zur tatsächlichen Umsetzbarkeit der Projekte, erläuterte Herr Brüggemann, dass zunächst die Förderanträge auf Grundlage des vom Rat beschlossenen „Integrierten Handlungskonzeptes“, welches die Einzelprojekte enthalte, gestellt worden sind. Die Umsetzung sei zum einen abhängig von der Bewilligung der Fördermittel. Zum anderen jedoch auch von der Bereitstellung des Eigenanteils im Haushalt sowie der vorgenommenen Priorisierung. Förder- und Haushaltsvorbehalt werden nicht ausgehebelt. Im weiteren Verlauf werde der Planungs- und Umweltausschuss wie üblich über die Detailplanungen und den jeweiligen Stand der Baumaßnahmen informiert.

 

In Bezug auf die vorgestellte Planung „Bahnhofstraße 46, Erweiterung Familienbande“ fragte Frau Schneider nach, ob Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen würden.

Herr Liedtke führte aus, dass der im Bahnhofsumfeld vorhandene Parkdruck durch den Bau des neuen Parkhauses erheblich abgenommen habe. Darüber hinaus stünden die Parkplätze unter der Hochstraße sowie ein Teilbereich des derzeitigen Ascheparkplatzes zur Verfügung. Des Weiteren würden – wie dem Planungs- und Umweltausschuss bekannt sei – die alten, an das Grundstück Bahnhofstraße 46 angrenzenden Betriebsanlagen auf dem Gelände Dr. Nüsken abgerissen. Mit dem Eigentümer befinde sich die Stadt derzeit in Kooperationsgesprächen hinsichtlich der zukünftigen Flächennutzung – ggf. stünden auch in diesem Bereich weitere Flächen zur Verfügung.

 

Die CDU-Fraktion wünsche sich mehr Beschlussfassungen über Planungen, erklärte Frau Scharrenbach.

Dazu merkte Herr Brüggemann an, dass die Projektbeschlüsse zu den vorgestellten Planungen mit dem Beschluss des „Integrierten Handlungskonzeptes“ (kurz: IHK) gefasst worden seien.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich, ob sich das im IHK dargestellte Projekt Hertie erledigt habe und welchen Sachstand es bezüglich der geplanten Denkmalbereichssatzung „Gartenstadt Ost“ gebe.

Herr Liedtke erläuterte diesbezüglich, dass die „Entwicklung eines Nutzungskonzeptes HERTIE“ immer noch Bestandteil des IHK sei. Fördergegenstand seien die Finanzierungskosten für die maximale Dauer von 5 Jahren. Das Projekt „Hertie“ wurde zunächst für das Programmjahr 2010 angemeldet. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird das Projekt auf die Jahre 2014 ff. im Kosten- und Finanzierungsplan verschoben. Derzeit bestehe absehbar kein Handlungsbedarf. Die Möglichkeit des Handelns sei jedoch durch die Vorkaufsrechtssatzung geschaffen. Das Projekt sei der Bezirksregierung bekannt. Die geplante Denkmalbereichssatzung „Gartenstadt Ost“ sei in Bearbeitung und befände sich im Abstimmungsverfahren mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege in Münster.