Herr Güldenhaupt gab einleitend einen Rückblick zur Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 und hob die wesentlichen Veränderungen hervor.

 

Des Weiteren berichtete Herr Güldenhaupt, dass in 2011 eine Evaluation des KiBiz stattfinden soll. Mit Fragen nach dem Nutzen für die Kinder, nach einem ausreichenden Personalschlüssel, nach mehr Flexibilität in Kindertageseinrichtungen und ob das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei sein soll, werde sich die Landesregierung u. a. beschäftigen.

 

Ferner berichtete Herr Güldenhaupt von dem im Jahr 2007 vom Bund und von den Ländern beschlossenen Investitionsprogramm zum Ausbau der u3-Betreuung. Ziel sei es, bis zum Jahr 2013 für 35 % der Kinder unter drei Jahren die Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) auszubauen.

 

Die Ausbauplanung, die im Jugendhilfeausschuss verabredet worden sei, wurde bis dato so umgesetzt.

 

Die Investitionskostenanträge wurden von der damaligen Landesregierung in der Reihenfolge bewilligt, in der sie eingegangen seien. Aufgrund der festgestellten Unterfinanzierung musste dieses Programm zunächst gestoppt worden.

 

Der von vielen Kommunen praktizierte „vorzeitige Maßnahmebeginn“ sei bei den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kamen nicht ausgeübt worden. Somit bestehe nicht das Problem, dass Kindertageseinrichtungen ohne Bewilligungsbescheid gebaut haben und die Baukosten zunächst nicht finanziert werden.

 

Die Planung für den weiteren erforderlichen Ausbau der u3-Betreuung werde dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe aktuell mitgeteilt.

 

Anhand einer Folie (Anlage 3) stellte Herr Güldenhaupt die aktuelle Belegungssituation vor. Neben rd. 1100 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, werden derzeit 145 u3-Kinder in den Kindertageseinrichtungen betreut.

 

Die zweite Folie (Anlage 4) zeigte die bereits im Jugendhilfeausschuss beschlossene u3-Aus­bauplanung. Aufgrund der prognostizierten Geburtenzahlen seien die minimalen Differenzen bei der Betreuungsquote zu erklären.

 

Der Fachbereich bleibe der verabredeten Linie treu, 35% aller u3-Kinder bis 2013 zu versorgen. Ob damit der Rechtsanspruch (2013 ab dem 1. Lebensjahr) erfüllt werde, sei allerdings fraglich.

 

Für diesen Ausbau wurden bislang Investitionskosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro verbaut. Um die Plätze für 35% aller u3-Kinder bereitstellen zu können, seien Investitionsmaßnahmen von mindestens der gleiche Höhe nötig. Aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wer­de die sogenannte Randzeitenbetreuung verstärkt nachgefragt. Diese Randzeiten werden von Tagesmüttern abgedeckt. Auch hier seien zusätzliche Finanzmittel erforderlich.