Sitzung: 23.09.2010 Jugendhilfeausschuss
Herr Güldenhaupt gab einleitend einen
Rückblick zur Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 und
hob die wesentlichen Veränderungen hervor.
Des Weiteren
berichtete Herr Güldenhaupt, dass in
2011 eine Evaluation des KiBiz stattfinden soll. Mit Fragen nach dem Nutzen für
die Kinder, nach einem ausreichenden Personalschlüssel, nach mehr Flexibilität
in Kindertageseinrichtungen und ob das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei
sein soll, werde sich die Landesregierung u. a. beschäftigen.
Ferner berichtete
Herr Güldenhaupt von dem im Jahr
2007 vom Bund und von den Ländern beschlossenen Investitionsprogramm zum Ausbau
der u3-Betreuung. Ziel sei es, bis zum Jahr 2013 für 35 % der Kinder unter drei
Jahren die Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) auszubauen.
Die Ausbauplanung,
die im Jugendhilfeausschuss verabredet worden sei, wurde bis dato so umgesetzt.
Die
Investitionskostenanträge wurden von der damaligen Landesregierung in der
Reihenfolge bewilligt, in der sie eingegangen seien. Aufgrund der festgestellten
Unterfinanzierung musste dieses Programm zunächst gestoppt worden.
Der von vielen
Kommunen praktizierte „vorzeitige Maßnahmebeginn“ sei bei den
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kamen nicht ausgeübt worden. Somit
bestehe nicht das Problem, dass Kindertageseinrichtungen ohne
Bewilligungsbescheid gebaut haben und die Baukosten zunächst nicht finanziert
werden.
Die Planung für den
weiteren erforderlichen Ausbau der u3-Betreuung werde dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe aktuell mitgeteilt.
Anhand einer Folie
(Anlage 3) stellte Herr Güldenhaupt
die aktuelle Belegungssituation vor. Neben rd. 1100 Kinder im Alter von drei
Jahren bis zur Einschulung, werden derzeit 145 u3-Kinder in den
Kindertageseinrichtungen betreut.
Die zweite Folie (Anlage
4) zeigte die bereits im Jugendhilfeausschuss beschlossene u3-Ausbauplanung.
Aufgrund der prognostizierten Geburtenzahlen seien die minimalen Differenzen
bei der Betreuungsquote zu erklären.
Der Fachbereich
bleibe der verabredeten Linie treu, 35% aller u3-Kinder bis 2013 zu versorgen.
Ob damit der Rechtsanspruch (2013 ab dem 1. Lebensjahr) erfüllt werde, sei
allerdings fraglich.
Für diesen Ausbau
wurden bislang Investitionskosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro verbaut. Um
die Plätze für 35% aller u3-Kinder bereitstellen zu können, seien
Investitionsmaßnahmen von mindestens der gleiche Höhe nötig. Aufgrund der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, werde die sogenannte Randzeitenbetreuung
verstärkt nachgefragt. Diese Randzeiten werden von Tagesmüttern abgedeckt. Auch
hier seien zusätzliche Finanzmittel erforderlich.