Frau Klein-Vehne stieg in das Thema ein, in dem sie anhand von konkreten Beispielen die unterschiedlichen Formen und Aufgaben des Pflegekinderdienstes darstellte.

Folgende Begrifflichkeiten wurden dabei näher erläutert:

 

Vollzeitpflege = eine auf Dauer ausgerichtete Hilfe zur Erziehung eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in einer anderen Familie, weil die eigentlich Personensorgeberechtigen nicht in der Lage sind ihr Kind alleine zu betreuen und zu erziehen.

 

Verwandtenpflege = Verwandte, die in grader Linie für die Betreuung von Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zuständig sind (z. B. Großeltern n Enkel), können ebenfalls einen Antrag auf Jugendhilfe stellen.

 

Westfälische Pflegefamilie = eine besondere Form der Vollzeitpflege. Familien mit besonderer Eignung bieten besonders entwicklungsbeeinträchtigten und/oder behinderten Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Möglichkeit, in einem familiären Rahmen zu leben.

 

Profi Pflegefamilie = ebenfalls eine besondere Form der Vollzeitpflege. Der Unterschied zur Westfälischen Pflegefamilie besteht darin, dass diese Familien über eine besondere Qualifikation wie die Ausbildung/ das Studium zum Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen verfügen.

 

Bereitschaftspflege = im Gegensatz zur Vollzeitpflege ist die Bereitschaftspflege eine zeitlich klar umrissene kürzere Form der Unterbringung in einer Pflegefamilie mit der eindeutigen Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Familie.

 

Kostenerstattung = Zunächst ist das Jugendamt für die Vermittlung, Betreuung und Beratung zuständig, in dem der Personensorgeberechtigte lebt. Nach zwei Jahren wechselt die Zuständigkeit zum Wohnort der Pflegeeltern. Kostenträger bleibt weiterhin das Jugend am Wohnort des Personensorgeberechtigten.

 

Frau Klein-Vehne zeigte anhand der ersten Aufstellung die Anzahl der vom Pflegekinderdienst zu Betreuende auf und erklärte nochmals das Verfahren der gegenseitigen Kostenerstattung (Anlage 1).

 

Frau Schaumann hinterfragte, wie die Steigerung der Fälle zu Stande käme.

 

Frau Klein-Vehne teilte mit, dass u. a. die Probleme in den Familien auffälliger geworden seien.

 

Ferner habe eine Gesetzesänderung dazu geführt, dass die Verwandtenpflege vom SGB XII in den Bereich der Jugendhilfe SGB VIII gewechselt habe, ergänzte Herr Peske.

 

Mit einer zweiten Aufstellung präsentierte Frau Klein-Vehne die Entwicklung der Kinder in der Bereitschaftspflege, sowie die Verteilung der Vollzeitpflege auf die unterschiedlichen Formen (Anlage 2).

 

Auf Nachfrage von Frau Dyduch teilte Frau Klein-Vehne mit, dass aufgrund der besonderen Qualifikation Profi-Pflegefamilien ein höheres Pflegegeld bekämen, als die klassische oder die Westfälische Pflegefamilie.

 

Frau Dyduch dankte Frau Klein-Vehne für ihren Vortrag und den dadurch gewonnen Einblick in den Pflegekinderdienst. Sie teilte dem Ausschuss mit, dass die Folien der Niederschrift beigefügt werden.