Sitzung: 23.09.2010 Jugendhilfeausschuss
Frau Klein-Vehne stieg in das Thema ein, in dem sie anhand von konkreten
Beispielen die unterschiedlichen Formen und Aufgaben des Pflegekinderdienstes
darstellte.
Folgende Begrifflichkeiten
wurden dabei näher erläutert:
Vollzeitpflege = eine auf Dauer ausgerichtete Hilfe zur Erziehung
eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in einer anderen Familie,
weil die eigentlich Personensorgeberechtigen nicht in der Lage sind ihr Kind
alleine zu betreuen und zu erziehen.
Verwandtenpflege = Verwandte, die in grader Linie für die Betreuung
von Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zuständig sind (z. B.
Großeltern n Enkel), können ebenfalls einen Antrag auf Jugendhilfe stellen.
Westfälische Pflegefamilie = eine besondere Form der Vollzeitpflege. Familien
mit besonderer Eignung bieten besonders entwicklungsbeeinträchtigten und/oder
behinderten Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Möglichkeit, in
einem familiären Rahmen zu leben.
Profi Pflegefamilie = ebenfalls eine besondere Form der Vollzeitpflege.
Der Unterschied zur Westfälischen Pflegefamilie besteht darin, dass diese
Familien über eine besondere Qualifikation wie die Ausbildung/ das Studium zum
Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen verfügen.
Bereitschaftspflege = im Gegensatz zur Vollzeitpflege ist die
Bereitschaftspflege eine zeitlich klar umrissene kürzere Form der Unterbringung
in einer Pflegefamilie mit der eindeutigen Perspektive der Rückkehr des Kindes
in seine Familie.
Kostenerstattung = Zunächst ist das Jugendamt für die Vermittlung,
Betreuung und Beratung zuständig, in dem der Personensorgeberechtigte lebt.
Nach zwei Jahren wechselt die Zuständigkeit zum Wohnort der Pflegeeltern.
Kostenträger bleibt weiterhin das Jugend am Wohnort des
Personensorgeberechtigten.
Frau Klein-Vehne zeigte anhand der ersten Aufstellung die Anzahl der vom
Pflegekinderdienst zu Betreuende auf und erklärte nochmals das Verfahren der
gegenseitigen Kostenerstattung (Anlage 1).
Frau Schaumann hinterfragte, wie die Steigerung der Fälle zu Stande
käme.
Frau Klein-Vehne teilte mit, dass u. a. die Probleme in den Familien
auffälliger geworden seien.
Ferner habe eine
Gesetzesänderung dazu geführt, dass die Verwandtenpflege vom SGB XII in den
Bereich der Jugendhilfe SGB VIII gewechselt habe, ergänzte Herr Peske.
Mit einer zweiten
Aufstellung präsentierte Frau Klein-Vehne
die Entwicklung der Kinder in der Bereitschaftspflege, sowie die Verteilung der
Vollzeitpflege auf die unterschiedlichen Formen (Anlage 2).
Auf Nachfrage von Frau Dyduch teilte Frau Klein-Vehne mit, dass aufgrund der besonderen Qualifikation
Profi-Pflegefamilien ein höheres Pflegegeld bekämen, als die klassische oder
die Westfälische Pflegefamilie.
Frau Dyduch dankte Frau Klein-Vehne
für ihren Vortrag und den dadurch gewonnen Einblick in den Pflegekinderdienst.
Sie teilte dem Ausschuss mit, dass die Folien der Niederschrift beigefügt
werden.