Herr Sostmann stellte zunächst das Gewerbegebiet Hemsack vor. Er

erläuterte Lagepläne, erwähnte Firmenansiedlungen und erklärte, dass es sich beim Gewerbegebiet Hemsack um das älteste Gewerbegebiet in Kamen handele. Gleichzeitig führte er an, dass die Fa. Gülde expandieren wolle und sich auf einer weiteren Fläche Richtung geplanter Südkamener-Spange ausweiten möchte.

Anschließend ging er auf die Gewerbegebiete Technopark und Am Mühlbach ein und erläuterte die RWP-Richtlinien.

 

Lagepläne und Informationen zu Firmenansiedlungen werden diesem Protokoll als Anlagen beigefügt.

 

Herr Kühnapfel merkte an, dass Bündnis 90/Die Grünen die Erweiterung der Fa. Gülde in die Nähe des Körnebaches kritisch sehen.

 

Herr Sostmann entgegnete, dass nur diese Möglichkeit bestünde. Andernfalls müsse sich die Fa. Gülde einen neuen Standort suchen, was jedoch seitens der Stadt Kamen und auch seitens der Firma nicht gewünscht sei. Welche Produktion auf der neu geschaffenen Fläche stattfinden könne, müsse noch abgeklärt werden.

 

Herr Weber betrat um 16.25 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung teil.

 

Auf Nachfrage von Frau Dyduch, ob es Bindungsfristen bei der Anwendung der Ansiedlungsrichtlinien gebe, erklärte Herr Sostmann dass diese im Protokoll mitgeteilt werden.

Herr Hupe ergänzte, dass es bei der Belegung im Gründerzentrum eine Beschränkung gebe und die Ansiedlungszeit acht Jahre betrage. Unausweichlich könne es somit in 2011 zu negativen Veränderungen kommen, da die Stadt im Wege des Verlustausgleiches Mietausfälle zu tragen habe.

 

Frau Schaumann betrat um 16.35 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung teil.

 

Frau Dyduch führte aus, dass es zur Zeit in Kamen keine weiteren großen Flächen als Gewerbegebiete gebe. Wichtig sei daher die vorhandenen kleinen Flächen zu entwickeln und zu vermarkten. Sie kritisierte, dass die RWP-Richtlinien Ansiedlungen in den in Kamen noch freien vorhandenen Gewerbeflächen erschweren.

 

Herr Kissing griff den Gedanken von Frau Dyduch auf, dass Gewerbeflächen nur beschränkt zur Verfügung stünden. Die Förderrichtlinien seien nicht mehr zeitgemäß und sollten daher reformiert werden.

 

Herr Hupe betonte, dass Ansiedlungshindernisse zweifellos aus dem Weg geschaffen werden müssen. Nach seiner Einschätzung könnte allenfalls ein Erlass des NRW-Wirtschaftsministeriums kurzfristig Abhilfe schaffen. Solche Einzelfallentscheidungen müssen gut begründet sein. Nach seiner Erfahrung tun sich die Ministerien oftmals schwer damit. Insgesamt zeichne sich dennoch eine ruhige aber stetige Ansiedlung im Gewerbegebiet Am Mühlbach in Heeren ab. Die Ansiedlung im Technopark verlaufe eher schleppend.

 

Auf Anfrage von Frau Schaumann berichtete Herr Hupe, dass es bei der Ausweisung von SO-Flächen seitens der Bezirksregierung Restriktionen dahingehend gebe, dass Flächen nicht uneingeschränkt ausgewiesen werden können. Bei FNP bzw. GEP wird der Bedarf der jeweiligen SO-Flächen (wie auch Flächen für Wohnen, Gewerbe etc.) ermittelt und zwischen Stadt und Bez.-Reg. abgestimmt. Vorhandene ausgewiesene Flächen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Stadtgebietes verlagert werden.