Sitzung: 30.09.2010 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 063/2010
Frau Scharrenbach fragte für
die CDU-Fraktion nach dem Grund einer Beteiligung an der kommunalen
Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastengesetz trotz der angespannten
finanziellen Haushaltssituation. Sie bemängelte die fehlende Darstellung der
finanziellen Belastung.
Herr Hupe entgegnete, dass
die durch den Prozess angestrebte Durchsetzung von Rückforderungen nach dem
Einheitslastenabrechnungsgesetz dem kommunalen Interesse diene. Als Vergleich
führte er die Klage zur Wohngeldrückerstattungsverteilung an, deren Erfolg die
Rechtsauffassung der Kommunen bestätigt habe. Durch die Vielzahl der beteiligten
Kommunen sei die finanzielle Belastung überschaubar. Die Prozessvollmacht
stehe nicht unter dem Diktat des § 82 Gemeindeordnung NRW.
Eine politische Beteiligung und ein Ratsbescheid vor Erteilung der
Prozessvollmacht wäre wünschenswert gewesen, beanstandete Frau Schaumann die Vorgehensweise der
Verwaltung.
Eine zeitnahe Entscheidung sei unabhängig von der politischen Bewertung
notwendig gewesen, erklärte Herr Hupe.
Entscheidend sei die Wahrung der städtischen Finanzinteressen. Zudem handele
es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, über dass der Rat durch eine
Mitteilungsvorlage informiert werde.
Auf die Frage von Frau Scharrenbach,
ob alle Kommunen des Kreises Unna sich beteiligt haben, antwortete Herr Hupe, dass ihm dazu keine vollständigen
Informationen vorliegen würden.
Herr Kloß fragte, ob die Höhe
einer möglichen Rückzahlung abgeschätzt werden könne.
Herr Hupe berichtete von drei
widersprüchlichen Gutachten zu dieser Thematik, die er kurz skizzierte. Es
müsse die Frage geklärt werden, ob berechtigte Rückforderungsansprüche des
Landes gegenüber den Kommunen bestünden, die ihrerseits hofften, dass keine
Rückforderungsansprüche bestünden.