Herr Liedtke erklärte zunächst, dass die Baumaßnahme „Umgestaltung Bahnhofsumfeld“ grund­sätzlich weiterlaufe. Der Bürgermeister habe im Rat bereits über den Altlastenfund im Be­reich Bahnhofstraße / Westicker Straße berichtet. Das Ingenieurbüro GID Dr. Höfer GmbH, Dortmund, hat Untersuchungen zur Gefahrenermittlung und Gefährdungsabschätzung durch­geführt und wird die Ergebnisse dazu vorstellen. Das Büro wird des weiteren ein Sanierungs­kon­zept erarbeiten. Durch den Altlastenfund sei eine Verschiebung der Bauabschnitte erfolgt, so dass davon auszugehen sei, dass keine wesentlichen Verzögerungen eintreten werden. Das Parkhaus werde am 16.07.2010 durch den Bürgermeister eröffnet.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Lipinski Herrn Matthias Höfer vom Büro GID Dr. Höfer GmbH, Dortmund.

 

Herr Höfer gab einen ausführlichen Bericht zum Sachstand „Altlastenfund Bahnhofstraße / Westicker Straße“ (s. Präsentation S. 24 – 37). Die wesentlichen Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • 26.05.2010: Altlast wurde im Rahmen der Bauarbeiten (starke Geruchsbelastung) ent­deckt
  • Flächenhistorie: ehemaliger Standort eines städt. Gaswerkes (Gewinnung von Koks u. Gas aus Steinkohle)
  • Beprobung wurde durchgeführt auf kokereispezifische Parameter (PAK, BTEX, Phenole, Cyanide) – insgesamt ca. 50 Sondierungen bis zu 5 m tief
  • Bodenbelastungen weisen deutlich erhöhte Werte an polycyclischen aromatischen Koh­len­wasserstoffen (PAK) auf (tlw. bis zu 100-fache Überschreitung der Prüfwerte)
  • Flächeneingrenzung auf ca. 550 qm (Plan s. Präsentation S. 30)
  • Darstellung der Schichtenprofile u. Schadstoffausbreitung (s. Präsentation S. 31 u. 32)
  • Begutachtung der Grundwasserbelastung an 7 Messpunkten in einer Tiefe von 3,20 m (s. Präsentation S. 33 – 35) – Grundwasser liegt unterhalb der Belastungszone – auf­grund der geringen Fließgeschwindigkeit und der Lage keine Gefährdung des Grund­wassers
  • Weitere Vorgehensweise: Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Abstimmung mit dem Kreis Unna als zuständige Altlastenbehörde und der Stadt Kamen / Beseitigung der Alt­last

 

Erleichtert zeigte sich Herr Lipinski über die Aussagen, dass die Gefährdung des Grund­was­sers relativiert und mit der Entsorgung die Altlastenproblematik gelöst werden könne.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Höfer ergänzte Herr Liedtke, dass das Sanierungskonzept inner­halb der nächsten zwei Wochen vorliegen soll. Die Verwaltung prüfe derzeit die Förder­möglichkeiten für die Altlastensanierung. Seitens der Bezirksregierung wurde eine grundsätz­liche Förderfähigkeit bescheinigt, so dass die Förderaussichten gegeben sind. Einzelheiten zur Förderung sind jedoch noch abzustimmen. Je nach Programm (Straßenbau, Städtebau, Sanie­rung von Altlasten) beträgt der Fördersatz zwischen 65 bis 80 %. Ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn soll mit dem Förderantrag beim Fördergeber gestellt werden. Damit ist eine zügige Sanierung unter Berücksichtigung der Gefährdung umsetzbar. Die Kosten belaufen sich nach einer ersten unverbindlichen Kostenschätzung auf ca. 300 T€ bis 500 T€. Das Sanierungskonzept wird genaueren Aufschluss über das weitere Vorgehen und die Kosten geben. Es soll in ca. 2 Wochen vorliegen. Für die Sanierungsarbeiten wird mit einer Dauer von ca. 1 Monat gerechnet.

 

Frau Schaumann erkundigte sich, ob der sich die zu sanierende Fläche im Bereich der Kreis­straße K 40 befände und über welche Förderbereiche eine Zuwendung beantragt werden könnte.

 

Dazu erläuterte Herr Liedtke, dass sich der belastete Bereich in einem Ast der K 40 befände, der in den 90er Jahren in die Baulast der Stadt Kamen übernommen wurde. Der Kreis Unna sei zwar noch als Eigentümer eingetragen, jedoch sei mit der Übernahme der Straßenbaulast das Eigentum für diesen Ast gem. gesetzlicher Regelung (Straßen- u. Wegegesetz NRW) auf die Stadt Kamen übergegangen. Darüber hinaus sei die Stadt Kamen auch aufgrund der histo­rischen Nutzung (städt. Gaswerk) für die Beseitigung der Altlast zuständig. Der Kreis sei ord­nungs­behördlich als zuständige Altlastenbehörde am Verfahren beteiligt. In Bezug auf die För­derung sei die Stadt Kamen derzeit im Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung. Mög­liche Förderbereiche sind Städtebau, Straßenbau oder Altlastensanierung. Ein entsprechender Förderantrag wird durch die Verwaltung zur Finanzierung der Altlastensanierung gestellt.

 

Die Aussichten auf eine mögliche Förderung beurteilte Frau Dyduch positiv. Aufgrund der Haus­haltssituation lasse sich eine solche Sanierung nicht ohne Förderung finanzieren. Sie erkundigte sich, ob die Sanierungsmaßnahme Auswirkungen auf den Gesamtablauf der Bau­maßnahme Bahnhofsumfeld habe.

 

Unter der Voraussetzung, dass eine zügige Beseitigung der Altlasten erfolgen kann, der Förder­geber also einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmt, kann der Bauzeitenplan nach derzei­tigem Stand eingehalten werden, erklärte Herr Liedtke. Es wurde eine Anpassung aufgrund des Altlastenfundes erforderlich, indem eine Verschiebung der Arbeiten auf andere Baustellen­ab­schnitte im Kanal- und Straßenbau erfolgte. Die beauftragte Firma konnte in anderen Bereichen weiterarbeiten.

 

Herr Kühnapfel erkundigte sich, weshalb keine wesentliche Belastung über den Grundwasser­pfad bestünde.

 

Diesbezüglich wies Herr Höfer auf die Belastungsverteilung im Boden und die geringe Fließge­schwindigkeit des Grundwassers hin. Dadurch sei die Verteilung insgesamt begrenzt.

 

Herr Kühnapfel gab zu bedenken, dass eine Gefährdung über einen längeren Zeitraum bei steigendem Grundwasserspiegel nicht auszuschließen sei.

 

Dazu merkte Herr Lipinski an, dass eine möglichst schnelle Beseitigung der Altlast erfolgen müsse, um eine Gefährdung auszuschließen.

 

Durch die starke Geruchsbelästigung sei von einer Gefährdung durch Gasaustritt bei der Alt­lastenentsorgung auszugehen, merkte Herr Diederichs-Späh an.

 

Rechnung getragen werde dieser Problematik durch das Sanierungskonzept, erklärte Herr Höfer. Über dem Sanierungsbereich werde ein Zelt mit Schleusen und Entlüftungssystem über Filter errichtet. Die belasteten Böden kämen in abgeschlossenen Behälter. Eine Ausgasung in den Außenbereich werde dadurch verhindert.

 

Herr Hellekemper berichtete aus seinem Arbeitsleben über seine Erfahrungen mit dem Umgang mit Teeröl sowie die vielseitige Verwendung. Er verstehe diese Aufregung um die Gefahren nicht. Seiner Einschätzung nach reiche das Abfahren u. Verbrennen aus.

 

Herr Liedtke und Herr Höfer wiesen nachdrücklich auf die heutigen Erkenntnisse hin. PAK ist in hohem Maße giftig und krebserregend. Die Sicherheitsvorkehrungen bei der Sanierung sind un­be­dingt erforderlich. Ein Sanierungskonzept sei zu erarbeiten und entsprechend umzusetzen. Es gäbe keine Alternative aufgrund der starken Immissionen.

 

Herr Lipinski wies auf den festgestellten Gefährdungsgrad hin und stellte fest, dass eine sach- und fachgerechte Entsorgung der Altlast erfolgen müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kloß, ob alle möglichen Hohlräume erfasst worden seien, erläuterte Herr Höfer, dass ein enges Untersuchungsraster angelegt worden sei.

 

Abschließend merkte Herr Lipinski an, dass der Planungs- und Umweltausschuss in der September-Sitzung über den weiteren Verlauf der Altlastensanierung informiert werde.