Beschluss:

 

Zu den Sitzungen des Schul- und Sportausschusses sind Sachverständige, wenn Tages­ordnungspunkte zur Beratung und Beschlussfassung anstehen, bei denen die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten oder Interessen berührt werden, wie folgt einzuladen:

 

1.      Der zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamte oder der zuständige Schulleiter, bei Angelegenheiten bzw. Interessen einer städtischen Schule,

2.      Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen bzw. ein Stellvertreter, bei allen schulischen Angelegenheiten,

3.      der Vorsitzende des Sportverbandes Kamen e.V. bzw. sein Stellvertreter, bei allen Tagesordnungspunkten, bei denen die Interessen des Sportverbandes Kamen e.V. bzw. der ihm angehörenden Vereine berührt werden bzw. die Meinung des Stadtsport­verbandes für die Beschlussfassung von Interesse ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorliegen der Voraussetzungen festzustellen und die Einladung auszusprechen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen