Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt die Dringlichkeitsliste der Stadt Kamen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der HSK – Kommunen nach § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010.

 

  1. Der Rat beschließt die Dringlichkeitsliste der Stadtentwässerung Kamen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der HSK – Kommunen nach § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die gesamte Notlage werde hier dramatisch sichtbar, so Frau Dyduch. Spielräume für Investi­tionen seien aufgrund des engen Kreditrahmens so gut wie gar nicht vorhanden. Von rentierlichen Einnahmen, die für die Stadt­entwicklung gebraucht werden, sei man in dieser strukturschwachen Region weit entfernt.

Die Aufstellung der Dringlichkeitsliste bewertete sie als sinnhafte Ordnung. Als Beispiel für besondere Dringlichkeit führte sie die Position der Investitionen im Schulbereich an. Sich über die Reihenfolge politisch zu strei­ten, halte sie aufgrund der Rahmenbedingungen und des Sparzwangs für müßig.

Die SPD-Fraktion werde die Dringlichkeitsliste als Anlage des Haushaltsicherungskonzeptes mittragen.

 

Frau Scharrenbach bezog sich auf einen Zeitungsartikel in Sachen Kunstrasenplatz und fragte nach, ob das dortige Zitat des Bürgermeisters richtig sei. Der Bürgermeister habe erklärt, dass die Realisierung weiterer Kunstrasenplätze von der Kommunalaufsicht verhindert werde, indem sie die Ermächtigung zur Kreditaufnahme verweigere, was wenig sinnvoll sei.

 

Herr Hupe bestätigte, dass die Aussage sinngemäß zutreffend sei. Unter Bezugnahme auf den Sinnzusammenhang, halte er es für nicht opportun, dass Innenministerium und die Bezirksregierung die Aufnahme von investiven Krediten pauschaliert limitierten. Der Kreditaufnahmerahmen dürfe nicht nur unter dem Aspekt der Reduzierung des Aufwandsbereichs bewertet werden. Das „Hagener Urteil“ sei beispielhaft. Insbesondere, wenn dies dazu führe, dass Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden könnten, da der aus Krediten zu finanzierende Eigen­an­teil nicht aufgebracht werden könne. Dies führe zu einer Verschärfung der ohnehin nach dem GFG bereits gegebenen strukturellen Ungleichbe­hand­lung der Finanzausstattung der Kommunen. In diesem Kontext sei seine Aussage in der Presse zu verstehen.

 

Frau Scharrenbach hielt an ihrer Kritik fest, dass der Bürgermeister die Durchführung der Aufsicht durch die Bezirksregierung bemängele und versuche die Verantwortung an der Haushaltslage anderen Ebenen zuzuweisen.

 

Lediglich den Zusammenhang der Limitierung investiver Kredite als Reaktion auf Probleme in der Auf­wands­darstellung habe er als nicht zielführend bestritten, so Herr Hupe. Die rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung durch die Aufsichtsbehörde wolle er damit nicht grundsätzlich in Frage stellen. Er habe nicht der Bezirksregierung und dem Innenministerium die Verantwortung für die Haushaltslage zugewiesen. Er habe aber seinen Standpunkt im Innenministerium erörtert.

 

In dem angewachsenen Kreditvolumen der Kommunen und den Abschreibungen sehe sie das Problem, so Frau Scharrenbach. Sie bleibe dabei, dass zusätzliche Investitionen die Ergebnisse der Folgejahre über die Abschreibungen nicht unerheblich belasteten. Sie trete für die Auf­fassung der Aufsicht ein und halte es für sinnvoll, Kreditaufnahmen zu limitieren und eine Entschuldungskontrolle zu betreiben. Sie fragte nach, wann die Genehmigung des Haushaltsicherungskonzeptes durch den Kreis Unna erfolgen werde.

 

Herr Hupe zeigte sich positiv gegenüber der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Verschuldungskontrolle durch die Aufsicht. Nicht sachgerecht sei die pauschale Limitierung der Kredite für Investitionen auf 2/3 der ordentlichen Tilgung. Das Ein­gehen auf die einzelnen Maßnahmen und ein Mehr an Mitaneinander bei der Überprüfung der Grundlagen wäre im Prozess der Entwicklung des Hauhaltssicherungskonzeptes und der Dringlichkeitsliste wünschenswert gewesen. Er hoffe auf eine Verstärkung des Dialogs interkommunal und auf allen staatlichen Ebenen über die Rahmenbedingungen und kommunale Standards sowie auf Lösungskonzepte, die auf die jeweilige kommunale Struktur zugeschnitten seien.

 

Die Notwendigkeit zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte sei unstreitig, führte Herr Baudrexl aus. Die investiven Kredite im Haushalt 2010 überschritten nicht einen ver­tretbaren Rah­men. Ein Kernproblem sehe er vielmehr in den Kassenkrediten, die vom Volumen fast das 2 ½ - fache der Investitionsdarlehen ausmachten.

Er stellte heraus, dass die Rahmenbedingungen gegen eine solide Haushaltskonsoli­dierung sprächen. Problematisch sei nicht die Aufsicht, sondern die Gemeindeordnung, die für den Fall eines nicht genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes keine Regelung treffe. Die Gemeinde­ord­nung kenne lediglich das Idealbild eines ausgeglichenen Haushaltes sowie ein Haushaltssiche­rungs­konzept bei einem unausgeglichenen Haushalt. Es finde ein Rückgriff auf § 82 der Gemeindeordnung statt, der ursprünglich nur zur Regelung der Weiter­führung der Aufgaben während einer haushaltslosen Übergangszeit gedacht war. Dies erkläre auch die Rege­lungen zu den Investitionen im § 82 Gemeindeordnung. Es könne nicht gewollt sein, dass auf­grund eines nicht genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes und des Rückgriffs auf § 82 Gemeindeordnung über Jahre keine Investitionen getätigt werden könnten. Dringend zu fordern sei daher eine Reform der Gemeindeordnung und der Finanzverfassung, die den tatsächlichen Verhält­nissen gerecht werde.

 

Eine Verfügung der Kommunalaufsicht zum Haushaltssicherungskonzept könne erst erfolgen, wenn die Dringlichkeitsliste als eine Anlage zum Gesamthaushalt und des nicht genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen sei, informierte Herr Baudrexl.

Die Prüfung des Gesamthaushaltes werde dazu führen, dass das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt und die Stadt sich weiterhin im Nothaushalt befinden werde.

Er erwarte, dass eine Kreditaufnahme nur für die bereits begonnenen und die rentierlichen Maß­nahmen genehmigt werde. Diese Kredite überstiegen bereits den im Regelwerk fest­gelegten Höchstbetrag. Er hoffe, dass die investiven Maßnahmen in den Schulen durchgeführt werden könnten, bezweifele allerdings deren Genehmigung.

 

Herr Hasler trug vor, dass er den Begriff der Übergangswirtschaft in Kamen für deplaziert halte, da es sich gerade nicht um einen absehbaren Zeitraum handele. Die Beschränkung der Kredit­aufnahmen sei für ihn nachvollziehbar. Die Höhe der Kassenkredite sei zu bean­standen. Die Aufsicht könne nur Einfluss auf die investiven Kredite und nicht die laufenden Kassen­kredite nehmen. Es stelle sich die Frage, wie notwendige Kredite und rentierliche Maßnahmen zu definieren seien.

Seiner Meinung nach könne man nur hoffen, dass der Zinsmarkt stabil bleibe, da ansonsten der Aufwand noch weiter steigen werde.

Es entstehe eine Spirale, da ohne Kredite nicht neu investiert werden könne. Dies habe bei­spiels­weise zur Folge, dass keine neuen Bauaufträge erteilt werden könnten, was sinkende Gewerbesteuereinnahmen bedinge und das Defizit wachsen lasse.

 

Ohne grundlegende Gemeindefinanzreform könne die Spirale nicht durchbrochen werden.

Herr Hupe stimmte Herrn Hasler zu, dass eine Gemeindefinanzreform, die bereits seit 2005 gefordert werde, notwendig sei. Aufgrund der aktuellen Finanzlage fordere er mittlerweile eine Bundesfinanzreform.

 

Auf der Suche nach einer generationsgerechten Lösung, forderte Frau Dyduch einen politik­über­greifenden Konsens. Bund und Länder seien in der Pflicht Konzepte für die Kommunen zu entwickeln. Das funktioniere allerdings nicht mit Gesetzen, die im Endeffekt zu einem weiteren Minus in den öffentlichen Kassen führten. Beispielhaft verwies sie auf das Wachstumsbe­schleu­nigungs­gesetz.

 

Herr Kissing fragte, ob die Sanierung des Feuerwehrhauses in Methler in Verbindung mit einem Programm der NRW Bank doch noch durchgeführt werden könne.

 

Herr Grosch gab zu bedenken, dass die heutige Diskussion bereits zuvor zum Haushalts­siche­rungs­konzept geführt worden sei. Die Situation sei nicht selbstverschuldet, sondern das Resultat einer Steuer- und Finanzpolitik, die von der Kommune nicht beeinflussbar sei.

Er bemängelte, dass noch nicht einmal klar sei, ob überhaupt einer der Maßnahmen der Priori­sierungsliste umgesetzt werden könne.

 

Die Definition der Rentierlichkeit, sei von der wirtschaftlichen Begrifflichkeit abzu­grenzen, erläuterte Herr Baudrexl. Rentierlichkeit meine hier Maßnahmen, die sich über Beiträge oder Gebühren refinanzierten.

Das Zinsänderungsrisiko könne sich besonders bei den Kassenkrediten, aufgrund der fehlenden Zinsbindung, bemerkbar machen. Er fordere daher die Erstellung eines neuen Regelwerkes.

Signale wie beispielsweise bei dem Feuerwehrhaus, seien mit Vorsicht zu behandeln.

Er sah die Chance, dass die Maßnahmen im Bereich der Schulen auf der Dringlichkeitsliste in den nächsten Jahren nach oben steigen könnten.