Sitzung: 18.05.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 026/2010
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Ka „Heinrich-Imbusch-Straße“ gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
- Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka aufgehoben.
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen