Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Ka „Heinrich-Imbusch-Straße“ gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungs­bereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehen­den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen