Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2009 in der vorliegenden Form fest.

 

2.    Der Jahresgewinn 2009 von 1.756.239,63 Euro wird in Höhe von 471.244,77 Euro der All­gemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss von 1.284.994,86 Euro auf das Wirtschaftsjahr 2010 vorgetragen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Grimme von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, stellte den dem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss vor. Auftrag und Prüfung durch die Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft ergaben sich aus dem Auftrag des Betriebsausschusses vom 26. November 2009 mit Zustimmung der GPA NRW, der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW und der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG. Die Prüfungsdurchführung erfolgte unter Beachtung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfungen. Im Rahmen des risikoorientierten Prü­fungs­ansatzes verschafften sich die Prüfer Kenntnis über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes und beurteilten das interne Kontroll­system. Aus den Ergebnissen wurden die Prüfungsschwerpunkte Anlagevermögen, Verbindlich­keiten gegenüber Kreditinstituten und Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen abgeleitet. Im Rahmen der Vorstellung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes wies Frau Grimme zunächst auf die Konstanz bei der Entwicklung der Ertragslage hin (siehe Anlage 1 Seite 8). So liegt der gesamte Jahresüberschuss in 2009 (rd. 1.756 T€) lediglich 10 T€ (oder - 0,6 %) unter dem Ergebnis von 2008.

 

Zur Entwicklung der Umsatzerlöse (siehe Anlage 1 Seite 9) stellte die Wirtschaftsprüferin fest, dass sie im Verhältnis zum Vorjahr 2008 gestiegen sind, dies aber nur aufgrund der durchge­führten Gebührenerhöhung erfolgte. Da die tatsächlich veranlagten Frischwasserverbräuche noch stärker gesunken sind als im Wirtschaftsplan 2009 bereits veranschlagt, liegen die Schmutz­wassererlöse um rd. 130 T€ unter dem Planansatz. Die realisierte Niederschlags­wassergebühr übersteigt nur geringfügig den Planwert.

 

Bei der Erläuterung wesentlicher Aufwandspositionen wies Frau Grimme auf Folgendes hin:

 

Materialaufwand:

Der Materialaufwand in Höhe von 5.894 T€ besteht hauptsächlich aus den an den Lippeverband zu entrichtenden Umlagen und Abgaben, die sich in 2009 um 96 T€ auf 5.010 T€ erhöht haben.

 

Abschreibungen:

Die Abschreibungen wurden planmäßig nach der linearen Methode berechnet. Aufgrund der Investitionen liegen die Abschreibungen leicht über dem Vorjahresniveau.

 

Finanzergebnis:

Die Zinsbelastung hat sich nach den Investitionen der vergangenen Jahre nur unwesentlich verändert. In 2009 wurde ein abgeschlossenes SWAP-Geschäft ausgesetzt.

 

Zur Analyse der Vermögenslage (siehe Anlage 1 Seite 11) stellte Frau Grimme heraus, dass das Anlagevermögen, das im wesentlichen aus Abwassersammlungsanlagen besteht, insge­samt um 1.252 T€ gestiegen ist und auch der Anteil des Anlagevermögens insgesamt von 98,0 % in 2008 auf 98,4 % in 2009 gesteigert werden konnte. Für die durchgeführten Investi­tionen wurde ein Darlehn in Höhe von 1 Mio. € aufgenommen. Da in etwa gleicher Höhe Til­gungen gezahlt wurden, hat sich das Fremdkapital nur sehr geringfügig verändert. Der Gewinn führt zu einer Eigenkapitalerhöhung von rd. 1.757 T€; der Eigenkapitalanteil steigt von 49,8 % auf 51,5 %. Diesen Anteil bewertete die Wirtschaftsprüferin als mehr als „deutlich ausreichende“ Eigenkapitaldeckung, die auch nach der vorgesehenen Ausschüttung in Höhe von 4,7 Mio. € in 2010 eine angemessenen Eigenkapitalausstattung gemäß § 9 Abs. 2 EigVO NRW darstellt.

 

Zum Vergleich der Ergebnisse des Jahresabschlusses mit dem Wirtschaftsplan 2009 stellte die Wirtschaftsprüferin die wesentlichen Abweichungen vor (siehe Anlage 1 Seite 13-14) :

-          Mindererlöse aus der Schmutzwasserveranlagung wegen rückläufiger Mengen,

-          Minderaufwendungen bei der Unterhaltung, Reinigung und Untersuchung der Abwasseranlagen,

-          geringere technische Abgänge,

-          geringere Abschreibungen,

-          geringere Zinsaufwendungen für Darlehen,

-          höhere Auflösung von Sonderposten

-          und eine Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen.

 

Frau Grimme führte weiter aus, dass trotz des erzielten handelsrechtlichen Jahresüberschusses das Ergebnis der Betriebsabrechnung für 2009 (siehe Anlage 1 Seite 15 – 16) eine Unter­deckung von rd. – 366 T€ ausweist, die jedoch bereits in Höhe von – 300 T€ in der Kalkulation eingeplant war. Somit verbleibt eine Unterdeckung von rd. - 66 T€.

 

Die Wirtschaftsprüferin schloss ihren Bericht zur wirtschaftlichen Lage mit den Kernaussagen des Prognoseberichtes gemäß Wirtschaftsplan 2010 (siehe Anlage 1 Seite 17). In diesem Rah­men wies Sie nochmals darauf hinwies, dass die geplante Gewinnausschüttung an den Kern­haushalt in Höhe von 4,7 Mio. € durch den vorhandenen Gewinnvortrag voll gedeckt wird.

 

Die Vorstellung des Jahresabschlusses 2009 und der Jahresabschlussprüfung wurde von der Wirtschaftsprüferin mit den folgenden wesentlichen Prüfungsfeststellungen abgeschlossen:

 

-          Die Buchführung entspricht nach den Feststellungen der Wirtschaftsprüfer den gesetzlichen Vorschriften.

-          Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.

-          Die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht wird von den Wirtschaftsprüfern für zutreffend gehalten.

-          Es wurden keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt.

-          Es wurden keine Tatsachen , die den Bestand gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, festgestellt.

 

Als Prüfungsergebnis hat das Wirtschaftprüfungsunternehmen Ernst & Young GmbH dem Jahres­abschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zum 31. Dezember 2009 und dem Lagebericht daher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Mit diesen Feststellungen beendete Frau Grimme ihren Vortrag.

 

Die Vorsitzende Frau Dyduch regte an, wie bisher üblich, die beiden Tagesordnungspunkte A 1 (Jahresabschluss 2009) und A 2 (Betriebsabrechnung) gemeinsam zu diskutieren und zum Tagesordnungspunkt A 1 dann getrennt abzustimmen.

 

Herr Hasler bat um Erläuterung des hohen, negativen Marktwertes des Derivates, der Ursachen für die Mindererlöse aus Finanzerträgen und den Ursachen für die hohe Überschreitung des Ansatzes für Kanalkataster.

 

Herr Baudrexl erläuterte zunächst den ausgewiesenen Marktwert des CHF-Swaps zum 31.12.2009. Er wies darauf hin, dass die Stadtentwässerung auch ein Darlehn in Schweizer Franken hätte aufnehmen können, sich die Betriebsleitung aber dazu entschlossen hatte, die günstige langjährige Wechselkursentwicklung zwischen Schweizer Franken und EURO in Form eines Derivates zu nutzen. Wenn der Wechselkurs günstig ist, erhält die Stadtentwässerung einen zusätzlichen Ertrag, ist er ungünstig, entstehen Verluste. Seit der Wirtschafts- und Finanz­krise ist der Euro schwächer geworden, so dass Verluste eingetreten wären. Die sogenannten Fixing­termine, bei denen bereits absehbar war, dass hier Verluste eintreten, wurden daher seitens des Eigenbetriebes ausgesetzt. Die Dauer der SWAP-Laufzeit verlängert sich ent­sprechend. Bei Verlängerung der Laufzeit können evtl. zukünftige günstige positive Finanz­markt­ent­wicklungen insbesondere bei der Entwicklung der sogenannten Schwellenwerte genutzt werden, anstatt die Verluste zu tragen. Der Betriebsleiter führte weiter aus, dass die Banken die Marktwerte ihrer „Produkte“ nach Laufzeit und eigenen Prognosen bewerten. Bei einer vorzei­tigen Auflösung des Derivates erfolgt eine Zahlung durch die Bank, wenn der Marktwert positiv ist, bei einem negativen Marktwert liegt die Zahllast in gleicher Höhe beim Kunden. Der Be­triebs­leiter geht davon aus, dass sich langfristig der Wechselkurs zwischen Schweizer Franken und EURO wieder auf einem Level stabilisiert, der das Derivatgeschäft zugunsten der Stadtent­wässerung lenkt. Er wies abschließend darauf hin, dass der ausgewiesene Marktwert keinerlei Bedeutung für die Zahlungsströme an den Fixingterminen hat.

 

Herr Krebs ergänzte, dass sich der Marktwert der Banken aus verschiedensten Parametern zusammensetzt und der Wert des SWAPS unabhängig ist von dem zugrundeliegenden Dar­lehens­geschäft. Er wies darauf hin, dass bei dem derzeitigen negativen Verlauf des Siche­rungsgeschäftes die Zahlungen ausgesetzt wurden.

 

Herr Baudrexl erläuterte, Bezug nehmend auf die Anfrage von Herrn Hasler, dass die Aus­setzung des Swap-Geschäftes dazu geführt hat, dass keine Aufwendungen entstanden aber auch keine entsprechenden Finanzerträge erwirtschaftet werden konnten.

 

Auf die Frage von Herrn Hasler zu den Ursachen der Aufwandsüberschreitungen beim Kanal­kataster antwortete Herr Jungmann, dass für die Entwicklung der zentralen Entwässerungs­pla­nung umfangreiche Untersuchungen und Bestandsaufnahmen vorsorglich beauftragt wurden, um auf der Grundlagen ausreichend gesicherter Daten zu ermitteln, was zukünftig gemacht werden muss. Herr Baudrexl erinnerte daran, dass Herr Jungmann in früheren Wirtschaftsplä­nen stets höhere Ansätze eingebracht hatte, diese Anforderungen des technischen Betriebs­leiters jedoch offensichtlich zur Kostenreduzierung zu rigoros gekürzt wurden.

 

Bezug nehmend auf die Unterdeckung in der Betriebsabrechnung in 2009 wies Herr Baudrexl darauf hin, dass bei einem Nothaushalt gebührendeckend gearbeitet werden muss. Er geht da­von aus, dass die gewollte Unterdeckung in Höhe von 300 T€, für die ein Beschluss des Be­triebs­ausschusses und des Rates vorliegt, nicht in eine spätere Kalkulation eingestellt werden muss. Ob diese Ansicht auch von der Aufsichtsbehörde geteilt wird, ist offen. Die verbleibende Unterdeckung von rd. 66 T€ ist einzustellen.

 

Frau Dyduch sicherte die grundsätzliche Unterstützung des Ausschusses zu, um den Ratsbe­schluss zur geplanten Unterdeckung in 2009 in Höhe von 300 T€ zugunsten der Gebühren­zahler durchzusetzen.

 

Die Vorsitzende des Ausschusses bat, die Entwicklung der Pensionsrückstellungen zu erläutern. Herr Baudrexl führte aus, dass sich die Pensionsrückstellung ausschließlich auf Versorgungs­an­sprüche des ehemaligen, beamteten Werkleiters Herrn Schlockermann, der seit einigen Jahren in den Ruhestand getreten ist, beziehen. Die Stadtentwässerung hat 40 % der Ver­sorgungs­ansprüche zu tragen. Dieser Anteil wird an die Stadt überwiesen (=Inanspruchnahme), die für die Auszahlung der gesamten Versorgungsbezüge zuständig ist.

 

Herr Hasler bedankte sich für die gute Arbeit bei der im Ergebnis Punktlandungen erreicht wurd­en. So konnte das Eigenkapital trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten zufriedenstellend erhöht, der Aufwand gesenkt und mehr Investitionen mit eigenem Kapital finanziert werden, auch wenn nicht alles umgesetzt wurde, was geplant war. Positiv bewertete er auch, dass die Kreditaufnah­me der Tilgungsrate entspricht. Das negative Ergebnis der Betriebsabrechnung um rd. 67 T€ bei gleich­zeitiger Gewinnerhöhung des handelsrechtlichen Abschlusses um rd. 1.756 T€ belegt seines Erachtens deutlich, dass Reduzierungen des Eigenkapitals keine Auswirkungen auf die Gebühren haben. Herr Hasler sagte auch die Unterstützung der CDU-Fraktion zu, um dem Ge­bührenzahler die eingeplante Unterdeckung in Höhe von 300 T€ zukommen zu lassen. Er wies darauf hin, dass geplante Unterdeckungen zur Vermeidung von Gebührensprüngen in der Zu­kunft kaum möglich sind. Herr Hasler bewertete die Ergebnisse des handelsrechtlichen Ab­schlusses und der Betriebsabrechnung insgesamt als sehr zufriedenstellend und dankte den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Eigenbetriebes für ihre hervorragende Arbeit.

 

Auch Frau Hartig bewertete die Ergebnisse als gute, verlässliche und solide Arbeit, die auch be­legt, dass die Gründung des Eigenbetriebes eine gute Entscheidung war. Zudem bezeichnete sie es als erfreulich, dass bei der geplanten Gewinnausschüttung in Höhe von 4,7 Mio. € weiter­hin eine angemessene Eigenkapitalausstattung trotz des Hintergrundes eines Nothaushaltes zur Verfügung steht. Sie dankte ebenfalls den Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz. Diesem Dank schloss sich auch Herr Mork für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.

 

Der Betriebsleiter stellte fest, dass auch zukünftig keine Entlastungspotentiale für eine Stabili­sierung der Gebühren in Sicht sind. Die Zusatzbelastung von 67 T€, die weitere Reduzierung der Wassermengen, bei deren Kalkulation trotz rigoroser Absenkung immer noch keine Punkt­landung erreicht wurde und auch die Unsicherheiten zur weiteren Entwicklung der Lippever­bands­umlage, die ihren Scheitelpunkt voraussichtlich noch nicht erreicht hat, verstärken seines Erachtens den Druck auf die Abwassergebühren.

 

Herr Hasler bestätigte die Problemlage, dass aufgrund des hohen Fixkostenanteils das spar­same, ökologisch gewünschte Verhalten der Bürger zu einer unerwünschten Gebührenerhöhung beiträgt und die Faktoren, die zu Gebührenerhöhungen führen, kaum beeinflussbar sind.

In diesem Zusammenhang fragte er nach, ob auf Grund der dem Ausschuss bekannten Körne­proble­matik evtl. Einfluss auf den Lippeverband genommen werden kann, um die Abwasserab­gabe zu reduzieren.

 

Herr Henze fragte den Betriebsleiter, welchen Vorzug es hat, dass die Abwasserentsorgung bei der Stadt verbleibt und nicht zusammen mit den restlichen Versorgungsaufträgen von den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen Bergkamen Bönen durchgeführt wird.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass eine solche Aufgabenwahrnehmung gewählt werden kann, aber man sich dann auch die Frage stellen müsste, warum Straßenbau und Kanalbau getrennt werden, obwohl sie sachtechnisch enger zusammenhängen. Seines Erachtens ist es sinnvoll, dass Versorgungsunternehmen möglichst vor Ort anwesend sind, weil hierdurch leichtere Ab­stim­mungen ermöglicht werden. Die Abstimmung mit fremden Versorgern gestaltet sich meist wesentlich schwieriger. Nach seinen Erfahrungen erzeugt eine Bündelung von Aufgaben wie Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Unterhaltung von Telefonnetzen und die Abwasser­beseitigung jedoch kaum Synergien. Zudem wird die Gebühr auf Grund der Umsatzsteuerlast für den Bürger steigen. Eine fundierte Entscheidung zu einer optimierten Betriebsform für die Ab­wasser­beseitigung sollte nach seiner Auffassung nur auf der Grundlage von rein sachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten erfolgen und nicht allein auf Grund eines politischen Willens.

 

Bezug nehmend auf die Problematik des hohen Fixkostenanteils in Verbindung mit dem Rück­gang der Frischwasserverbräuche auf Grund der demographischen Entwicklung und mit Hinweis auf die festzustellende Ausfransung der Infrastruktur informierte Herr Mork über ein aktuelles Forschungsprojekt, das das Fraunhofer Institut zusammen mit dem Lippeverband und 4 Modell­kommunen durchführt. Das Forschungsprojekt (vorläufiger Arbeitstitel „Nachhaltige Weiterent­wicklung urbaner Wasserstrukturen unter sich stark ändernden Randbedingungen“) untersucht, ob es sinnvoller ist, das aufbereitete, wertvolle Frischwasser/Trinkwasser nicht über lange Strecken bis zum Nutzer zu transportieren, sondern das verschmutzte Wasser bis an die Ab­neh­mer heranzuführen und dezentral erst vor der direkten Nutzung aufzubereiten.

 

Herr Baudrexl bestätigte, dass der demographische Wandel und die Ausfransung der Infra­struktur starken Druck zur Gebührenerhöhung ausüben.

 

Bezug nehmend auf die Frage von Herrn Hasler zur Senkung der Abwasserabgabe des Lippeverbandes aufgrund der Körneproblematik berichtete der Betriebsleiter, dass die Stadtentwässerung Einspruch gegen den vorläufigen Beitragsbescheid des Lippeverbandes für 2010 eingereicht hat und der Lippeverband den Beitragsbescheid zur Zeit neu berechnet.

 

Er kritisierte, dass dem Lippeverband das Thema schon sehr lange bekannt ist, dieser aber erst nach dem politischen Druck durch den Betriebsausschuss in Verbindung mit der Veröffent­lichung in den örtlichen Medien begonnen hat, zusammen mit den zuständigen Institutionen und Behörden geeignete Problemlösungen zu entwickeln. Insgesamt rechnet der Betriebsleiter nicht mit einer schnellen Lösung.

 

Frau Hartig berichtete, dass sie den Medien entnehmen konnte, dass die Belastung der Körne doppelt so hoch ist wie angenommen und die Grenzwerte weit überschritten werden. Sie for­derte daher die Betriebsausschussmitglieder auf, weiterhin intensiv politisch Druck auszuüben, um möglichst zügig und nachhaltig den unhaltbaren, belastenden Zustand zu beenden.