Herr Breuer berichtete zunächst von der Stadtgebietsbereisung durch die Kommission der AGFS am 12.04.2010, die mit einem guten Ergebnis abschloss. Danach werde die Stadt Kamen zur Aufnahme in die AGFS vorgeschlagen. Für die Überreichung der entsprechenden Urkunde durch das Landesverkehrsministerium werde derzeit nach einem Termin gesucht.

 

Anschließend fasste Herr Breuer die wesentlichen Grundzüge der 46. Änderungsverordnung der StVO zusammen, die sich insbesondere auf den Radverkehr beziehen und für Radfahrer einen verbesserten Rechtsrahmen bedeuten (weitere Informationen unter http://www.fahrradakademie.de/stvo-novelle/index.phtml).

 

Frau Scharrenbach fragte in diesem Zusammenhang, welche Straße zur ersten Fahrradstraße umgewandelt werden soll und wer weiterhin die Einbahnstraßen auf Eignung als Fahrradstraßen prüft.

 

Herr Breuer antwortete, dass die Lenbachstraße die erste Fahrradstraße Kamens werden soll und sich eine verwaltungsinterne, interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe nach und nach mit weiteren Straßenprüfungen beschäftigen und Vorschläge dem Straßenverkehrsausschuss vorlegen werde.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift direkt Handlungsbedarf entstehe und damit Kosten auf die Stadt zukämen. Ferner fragte er, ob alle Straßen – egal welcher Klassifizierung und Baulast – gleich behandelt würden.

 

Herr Breuer sah derzeit keine Anhaltspunkte für direkte Folgekosten. Die wesentliche Neuerung bezieht sich auf die Frage der Benutzungspflicht für Radwege. Die vereinzelte Demontage von Schildern bedeute aber keinen Kostenfaktor. Um gemeinsame Standards für unterschiedlich klassifizierte Strassen bemühe man sich auf Kreisebene im Arbeitskreis Radverkehr.

                                                                                                                                

Ferner informierte Herr Breuer die Ausschussmitglieder über das neue Angebot der Radstation Kamen, das einen Gepäckservice, Informationen zu Bahn, Bus und Rad sowie zu Stadt und Tourismus enthalte. In diesem Zusammenhang antwortete er auf eine frühere Anfrage von Frau Schneider, wonach das kostenlose Parkangebot für Radfahrer an der Radstation Unna ein bis zum Jahresende befristetes Pilotprojekt des Zweckverbandes Ruhr-Lippe sei. Eine mögliche Fortführung in Unna oder Ausweitung auf weitere Radstationen sei derzeit aufgrund der fehlenden Finanzierung nicht absehbar.

 

Abschließend stellte Herr Breuer das in diesem Jahr noch erweiterte Fahrradbus-Angebot vor, an dem auch die VKU beteiligt ist. Dieses ermöglicht an allen Sonn- und Feiertagen zwischen dem 1. Mai und 26. September eine kostenlose Fahrradmitnahme im Fahrradbus auf der Strecke zwischen Nordkirchen und Fröndenberg.

 

Herr Kissing erinnerte an die positiven Wirkungen der Radverkehrsförderung, z.B. auch im Lärmschutz. Das relativ teure Fahrradbus-Angebot ziele aber auf den touristischen Radverkehr, wobei aus seiner Sicht die Förderung des alltäglichen Radverkehrs vorrangig sein müsse. Insofern regte er an, die Entwicklung genau zu beobachten und ggf. dieses Fahrradbus-Angebot einzustellen.