Die Mitglieder des Krankenhausausschusses wurden durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rickwärtz-Naujokat, verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.