Sitzung: 23.03.2010 Betriebsausschuss
3.1
Mitteilungen der Verwaltung
Herr
Kansteiner informierte, dass nach
der neuen Eigenbetriebsverordnung NRW der Jahresabschluss der Eigenbetriebe
jeweils spätestens nach drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vorgelegt
werden muss. Der ungeprüfte Jahresabschluss der Stadtentwässerung Kamen 2009
liegt einschließlich Anhang, Lagebericht und Betriebsabrechnung vor und wird
dem Betriebsausschuss und dem Bürgermeister bis Ende März zugestellt. Die
Prüfung des Jahresabschlusses wird im April erfolgen. Die Beratung über das
Jahresergebnis 2009 ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 10.05.2010
vorgesehen.
Herr
Kansteiner stellte die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses kurz vor:
Jahresabschluss Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) / Erfolgsplan
Erfolgsplan Gewinn 1.074.900,--
€
Jahresabschluss Gewinn 1.725.087,-- €
Verbesserung 650.187,--
€
bedingt durch:
geringere Zinsaufwendungen 280.000,-- €
geringere technische Abgänge 150.000,-- €
sonstige Positionen 220.000,-- €
Die Umsatzerlöse insgesamt
(Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr und Auflösung
Ertragszuschüsse) wurden fast zu 100 % erreicht (minus 25.000,--€).
Beim Schmutzwasser wurden jedoch 130.000,--
€ weniger an Erlösen erzielt, weil die Wasserverbräuche noch stärker gesunken
sind als bereits eingeplant.
Jahresabschluss Gewinn 1.725.087,-- €
./. Auflösung Ertragszuschüsse 471.244,-- €
Verbleiben 1.254.000,--
€
Bei dem erzielten Jahresergebnis ist die
geplante weitere Gewinnabführung von 1.000.000,-- € an den städtischen Haushalt
realisierbar. Der Ratsbeschluss zur Feststellung des Ergebnisses und der
Ergebnisverwendung müssen nach Eigenbetriebsverordnung innerhalb von 12 Monaten
nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen. Zu der Abführung eines Betrages in
Höhe von 3.700.000,-- € (bis einschl. Abschluss 2008) in 2010 liegt ein
entsprechender Ratsbeschluss vor.
Betriebsabrechung
In der Betriebsabrechnung gibt es keine
wesentlichen Veränderungen (Hinweis: Zinsaufwendungen und technische Abgänge
sind keine Positionen der Betriebsabrechung);
Wenn die Wirtschaftsprüfer Änderungen im
Jahresabschluss fordern, kann dies auch noch die Betriebsabrechnung
beeinflussen.
Die Betriebsabrechnung 2009 schließt mit einer Unterdeckung von
339.382,75 €.
Bei
diesem Ergebnis ist zu berücksichtigen, dass in der Kalkulation 2009 eine
Unterdeckung in Höhe von 300.000,-- € (Anrechnung eines Überschusses
630.000,-- € ./. betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre 330.000,--€)
vorgesehen war.
Somit ergibt sich eine in die Kalkulation der Folgejahre evtl.
einzustellende Kostenunterdeckung in Höhe von 39.382,75 €.
3.2 Anfragen
Herr
Gube berichtete, dass Bürger
oftmals von Firmen direkt aufgefordert werden, die bis 2015 spätestens zu
erfolgende gesetzliche Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Er fragte
nach, wie sich die Bürger verhalten sollten.
Herr Baudrexl wies darauf hin, dass über
dieses Thema schon häufig öffentlich informiert wurde und der kompetenteste
Ansprechpartner zu Fragen der Dichtheitsprüfung der Eigenbetrieb ist, der
geeignete und seriöse Unternehmen benennen kann.
Frau Dyduch fragte nach, ob Mitteilungen der
Verwaltung oder Anfragen für die nichtöffentliche Sitzung vorliegen. Da hier
kein Bedarf bestand, beendete sie die Ausschusssitzung.