3.1     Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Kansteiner informierte, dass nach der neuen Eigenbetriebs­verord­nung NRW der Jahres­abschluss der Eigenbetriebe jeweils spätestens nach drei Monaten nach Ende des Wirtschafts­jahres vorgelegt werden muss. Der ungeprüfte Jahresabschluss der Stadtentwässerung Kamen 2009 liegt ein­schließlich Anhang, Lagebericht und Betriebsabrechnung vor und wird dem Be­triebsausschuss und dem Bürgermeister bis Ende März zugestellt. Die Prüfung des Jahresab­schlusses wird im April erfolgen. Die Beratung über das Jahresergebnis 2009 ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 10.05.2010 vorgesehen.

 

Herr Kansteiner stellte die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses kurz vor:

 

Jahresabschluss Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) / Erfolgsplan


Erfolgsplan Gewinn                             1.074.900,-- €

Jahresabschluss Gewinn                   1.725.087,-- €

Verbesserung                                         650.187,-- €

 

bedingt durch:

 

geringere Zinsaufwendungen                 280.000,-- €

geringere technische Abgänge              150.000,-- €

sonstige Positionen                                220.000,-- €

 

Die Umsatzerlöse insgesamt (Schmutzwassergebühr, Niederschlags­wassergebühr und Auflösung Ertragszuschüsse) wurden fast zu 100 % erreicht (minus 25.000,--€).

 

Beim Schmutzwasser wurden jedoch 130.000,-- € weniger an Erlösen er­zielt, weil die Wasserverbräuche noch stärker gesunken sind als bereits eingeplant.

 

 

Jahresabschluss Gewinn                   1.725.087,-- €

./. Auflösung Ertragszuschüsse            471.244,-- €

Verbleiben                                           1.254.000,-- €

 

Bei dem erzielten Jahresergebnis ist die geplante weitere Gewinnabführung von 1.000.000,-- € an den städtischen Haushalt realisierbar. Der Ratsbe­schluss zur Feststellung des Ergebnisses und der Ergebnisverwendung müssen nach Eigenbetriebsverordnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen. Zu der Abführung eines Betrages in Höhe von 3.700.000,-- € (bis einschl. Abschluss 2008) in 2010 liegt ein entsprechender Ratsbeschluss vor.

 

Betriebsabrechung

 

In der Betriebsabrechnung gibt es keine wesentlichen Veränderungen (Hin­weis: Zinsaufwen­dungen und technische Abgänge sind keine Positionen der Betriebsabrechung);

 

Wenn die Wirtschaftsprüfer Änderungen im Jahresabschluss fordern, kann dies auch noch die Betriebsabrechnung beeinflussen.

 

Die Betriebsabrechnung 2009 schließt mit einer Unterdeckung von 339.382,75 €.

 

Bei diesem Ergebnis ist zu berücksichtigen, dass in der Kalkulation 2009 eine Unterdeckung in Höhe von 300.000,-- € (Anrechnung eines Über­schusses 630.000,-- € ./. betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre 330.000,--€) vorgesehen war.

 

Somit ergibt sich eine in die Kalkulation der Folgejahre evtl. einzustellende Kostenunterdeckung in Höhe von 39.382,75 €.

 

3.2     Anfragen

 

Herr Gube berichtete, dass Bürger oftmals von Firmen direkt aufgefordert werden, die bis 2015 spätestens zu erfolgende gesetzliche Dichtheits­prüfung durchführen zu lassen. Er fragte nach, wie sich die Bürger ver­halten sollten.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass über dieses Thema schon häufig öffentlich informiert wurde und der kompetenteste Ansprechpartner zu Fragen der Dichtheitsprüfung der Eigenbetrieb ist, der geeignete und seriöse Unternehmen benennen kann.

 

Frau Dyduch fragte nach, ob Mitteilungen der Verwaltung oder Anfragen für die nichtöffentliche Sitzung vorliegen. Da hier kein Bedarf bestand, beendete sie die Ausschusssitzung.