Herr Eisenhardt erläuterte als Grund für diesen Tagesordnungspunkt die Tatsache, dass zu Beginn der Legislaturperiode einige neue Ausschussmitglieder hinzugekommen seien und daher eine Einführung in die Arbeit dieses Ausschusses erfolgen sollte.

 

Herr Brüggemann führte aus, dass der Rat der Stadt Kamen bereits seit Oktober 1979 einen Familien- und Sozialausschuss installiert habe. Der Aufgabenkreis der Ausschüsse würde im § 12 der Hauptsatzung geregelt. Demnach seien die Ausschüsse für die Beratung der Angelegenheiten zuständig, die in ihren Fachbereich fallen. Soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handele, seien mit der Hauptsatzung dem Ausschuss für Familien- und Sozialfragen die Verfügung über die im Haushaltsplan für Familien- und Sozialzwecke bereitgestellten Mittel übertragen.

 

Nach der Konstruktion der Ausschüsse, die der Rat gebildet habe, gäbe es auch vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Ansatzes selbstverständlich aus den Fachspezifika abzu­leitende Zuständigkeiten, d.h. die Ausschussarbeit finde ihre Grenzen für die unmittelbare Zuständigkeit an der Stelle, an der andere Ausschüsse eine originäre Beratungskompetenz haben.

 

Der Rat der Stadt Kamen habe für die laufende Legislaturperiode neben dem Haupt- und Finanzausschuss u.a. den Jugendhilfeausschuss, den Krankenhausausschuss, den Planungs- und Umweltausschuss, den Schul- und Sportausschuss, den Gleichstellungs­beirat und den Behindertenbeirat gebildet, die sich ebenfalls mittelbar oder unmittelbar mit familienpolitischen Themen beschäftigen.

Streitige Abgrenzungsproblematiken würde es nach Ansicht von Herrn Brüggemann mit Blick auf die Regelungen der Hauptsatzung und der parlamentarischen Gepflogenheiten nicht geben.

 

Über die für die Ausschusssitzung relevanten Tagesordnungspunkte entscheide in aller Regel der Ausschussvorsitzende, der die Tagesordnung im Benehmen mit der Verwaltung aufstellt und zu den Ausschusssitzungen einlädt. Er sei somit Herr des Verfahrens, wird sich aber im Kern an Beratungspunkte halten, die von der Zuständigkeit eindeutig und klar in die Kompetenz seines Ausschusses falle.

 

Wesentliche Aufgabe des Familienausschusses sei die Analyse der Lebenslage bestimmter Problemgruppen. Dies habe der Ausschuss in der Vergangenheit nach Einschätzung von Herrn Brüggemann hervorragend geleistet. Durch die Vorlage der Beratungspunkte sei zu erkennen, dass der Ausschuss regelmäßig durch Berichte über die Entwicklung der Sozial­leistungen informiert würde. Die Berichte seien derart differenziert, dass sich daraus zweifelsfrei auch das Erfordernis korrigierender Maßnahmen ablesen lasse.

 

Dies habe z.B. dazu geführt, dass die Angebote der Werkstatt Unna genutzt würden, um Qualifizierungs- und Orientierungsmaßnahmen für jene Bevölkerungsgruppen anzubieten, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, sich in den freien Arbeitsmarkt einzubringen. Die Konsequenzen, die sich aus den verschiedenen Analysen ergeben würden, seien allerdings dann wieder auf verschiedene Ebenen zu ziehen. So würde der Jugendhilfeausschuss beispielsweise auch über die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit im Besonderen diskutieren und entscheiden wollen.

 

Die Verwaltung habe ihre eigene Kompetenz in der strategischen Entwicklung von Maß­nahmen, aber gleichzeitig die Pflicht, z.B. über ein regelmäßiges Berichtswesen die Entwicklungsschwerpunkte im Ausschuss vorzutragen.

 

Die Verwaltung sei in engem Bezug auf die Ausschussarbeit gegliedert; so würden sowohl der Familien- und Sozialausschuss als auch der Behindertenbeirat und der Jugendhilfeaus­schuss durch den Fachbereich 50 begleitet, der durch Herrn Klaus Güldenhaupt geleitet wird. Gruppenleiter für den Bereich 50.1 – Jugend - und stellvertretender Fachbereichsleiter sei Herr Gerd Peske, Gruppenleiter für den Bereich 50.2 – Soziales - sei Herr Reiner Steffen.