Herr Steffen erstattete den Bericht der Verwaltung über die bisherige Umsetzung der Ziel­vereinbarung. Er wies insbesondere darauf hin, dass von Seiten der Stadt Kamen viele der Vorgaben der Zielvereinbarung 1999 erreicht worden seien.

 

So sei durch die Bildung des Fachbereichs Jugend und Soziales der organisatorische Ansatz eines hilfeplanmäßigen Handelns vorhanden. Die Zusammenarbeit innerhalb des Fach­bereich mit dem ASD könne als gut bezeichnet werden, ebenso die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Einrichtungen und Leistungsträgern.

 

Im Bereich der Vermittlung von Hilfeempfänger in sozialversicherungspflichtige Beschäfti­gungsverhältnisse sei bei der Stadt Kamen die laut Zielvereinbarung vorgegebene Quote von 7,5 % der Fälle mit 9,4 % mehr als erfüllt. Mit über 70 gemeinnützigen Stellen bei ver­schiedenen Trägern sei derzeit auch die Möglichkeit gegeben, vielen Personen, die nicht in andere qualifizierende oder beschäftigungsfördernde Maßnahmen vermittelt werden, eine gemeinnützige zusätzliche Arbeit anzubieten.

 

Die konsequente Anwendung des § 25 BSHG bei Arbeitsverweigerung würde in Kamen ebenfalls praktiziert, wobei hier stets von Bedeutung sei, ob eine Arbeitsverweigerung nicht auf andere ggf. krankheitsbedingte Ursachen zurückzuführen sei. Kürzungen der 1. Stufe seien recht häufig, würden aber sofort zurückgenommen, wenn der Hilfeempfänger seine Verweigerungshaltung aufgibt. Kürzungen der 2. Stufe kämen ca. zweimal monatlich vor. Eine gänzliche Einstellung wegen fortgesetzter Arbeitsverweigerung habe es in 1999 nur einmal gegeben, wobei diese Entscheidung auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand hatte.

 

Sowohl die Sollzahl von nicht mehr als 100 Leistungsfällen je Sachbearbeiter sei in Kamen ebenso erreicht wie die Einrichtung einer Stelle Hilfe zur Arbeit zur Unterstützung der Sozial­hilfe-Sachbearbeitung. Neben der bereits seit dem 03.11.1998 besetzten Stelle sei eine zweite Stelle, jedoch auf ein Jahr befristet, eingerichtet worden, die seit dem 16.08.1999 besetzt sei. Auch hinsichtlich der Fort- und Weiterbildung, der Schulung im Unterhaltsrecht und der technischen Ausstattung würden die Vorgaben der Zielvereinbarung eingehalten.

 

Bezüglich der vorgesehenen Außen- und Bedarfsprüfung wies Herr Steffen darauf hin, dass die Notwendigkeit einer weiteren Ausweitung der Ermittlungstätigkeit, über die bereits durch­geführten Hausbesuche hinaus, nicht gesehen würde. An den datentechnischen Möglich­keiten beteilige sich die Stadt Kamen bereits seit Jahren.

 

Im Bereich der Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend würde von der Stadt Kamen versucht, bei der Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme oder einer Arbeitsaufnahme die Problematik der Kindesver­sorgung zusammen mit den zuständigen Mitarbeitern der Jugendhilfe zu erarbeiten und einen gemeinsamen, für alle tragfähigen Weg zu finden. Hier würde regelmäßig ein Konsens gefunden, der als Ergebnis auch sein könnte, dass eine Qualifizierungsmaßnahme oder Arbeitsaufnahme noch für eine gewisse Zeit zurückgestellt wird.

 

Die Vorgabe der Zielvereinbarung von mindestens 6 % Unterhaltseinnahmen wird mit einer Quote von 10,03 % ebenfalls klar erreicht.

 

Bezüglich eines Vergleichsringes mit Kennzahlen auf Kreisebene sei eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, die bereits ein Datenprofil erarbeitet habe. Hier werde gegen­wärtig in Zusammenarbeit mit der ADV des Kreises und verschiedenen Gemeinden die technischen Voraussetzungen für diesen Datenabgleich geschaffen.

 

Bei der vorgesehenen Vermittlungsprovision von 600,00 DM pro vermittelter Person würden der Stadt Kamen laut Herrn Steffen bei 46 auf Regelarbeitsplätze vermittelte Personen ca. 27.600,00 DM zufließen. Die Prämien würden entsprechend der Zielvereinbarung für die zweite Stelle ‚Hilfe zur Arbeit‘ eingesetzt.

 

Herr Peske führte aus, dass die Reduzierung der Sozialhilfekosten von Seiten der Stadt Kamen dahingehend erreicht worden ist, dass die Nettosozialhilfeausgaben noch etwa 300.000,00 DM bis 500.000,00 DM unter dem bereits um 816.000,00 DM reduzierten Haus­haltsansatz für 1999 liegen. Für das Jahr 2000 würden Nettosozialhilfeausgaben von ca. 9,4 Mio. DM in den Haushaltsentwurf eingestellt, somit wiederum eine Verminderung des Ansatzes um ca. 767.000,00 DM. Ob diese aus Sicht der Stadt Kamen positiven Zahlen kreisweit ihre Fortsetzung finden und damit das Ziel der Verminderung der Kreisumlage erreicht wird, bleibt im kreisweiten Vergleich abzuwarten.