Frau Schwerdtfeger schilderte die Entwicklung der Tagesmütterqualifizierung seit ihrem Start vor 13 Jahren. Zum damaligen Zeitpunkt hatten die Gremien des VHS-Zweckverbandes auf­grund einer Anregung der AsF, die schlechte Bezahlung und die unzureichende Qualifizierung von Tagesmüttern zu verbessern, die Einrichtung eines Qualifizierungslehrgangs beschlossen.

Mit den Jugendämtern aus Kamen, Bergkamen, dem Kreis Unna und dem Tagesmütterverein habe man die notwendigen Kooperationspartner gefunden. Die VHS führe die Qualifizierung durch, während die Vermittlung der Tagesmütter über die Jugendämter bzw. über den Tages­mütterverein erfolge. Als Mitglied im zuständigen Ausschuss des Landesverbandes der Volks­hoch­schulen konnte sie den Landesverband für die Entwicklung der Qualifizierungsmaßnahme für Tagesmütter gewinnen. Bis zum Jahr 2004 habe die Qualifizierung im jährlichen Wechsel in Kamen und Bergkamen stattgefunden, seitdem erfolge die Maßnahme jährlich in beiden Städten. Hieran können jeweils Frauen aus beiden Städten sowie aus den Gemeinden des Kreises, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, teilnehmen. Seit Beginn der Qualifizierung sei der Lehrgang immer weiter entwickelt worden. Um das VHS-Zertifikat “Tagespflege“ zu erhalten, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mittlerweile 160 Unterrichtsstunden absolvieren. Nach einer Grundphase von 84 Std. haben alle Teilnehmenden eine Basis-Qualifikation und er­halten den „Tagesmutterpass“ bzw. den „Tagesvaterpass“. Erst nachdem die zweite Phase er­folg­reich absolviert wurde, werde das „Tagespflege-Zertifikat“ ausgehändigt.

Aktuell laufe der 9. Kurs, an dem 15 Personen teilnehmen und der im Sommer beendet sein werde. Insgesamt wurden bislang 86 Pässe und 75 Zertifikate erworben.

 

Auf Nachfrage von Frau Blecher erklärte Frau Schwerdtfeger, dass die Teilnahme zu 75% erfolgen müsse, um den Abschluss zu bekommen. Verpasste Module können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

Frau Knöpper und Frau Kollmeier erkundigten sich nach der Bezahlung und ob die Tätigkeit in Form eines Mini-Jobs ausgeübt werde.

 

Frau Schwerdtfeger gab hierzu an, dass der Verdienst und die finanzielle Situation noch nicht befriedigend gelöst sei. Die Bezahlung sei sehr unterschiedlich. Ob die Tagespflege in Form eines Mini-Jobs erfolge, hänge davon ab, wie viele Kinder betreut werden und ob die Tages­pflege über ein Jugendamt oder privatrechtlich organisiert sei. Erfreulich sei, dass mittlerweile auch Rentenbeiträge für die Tagesmütter entrichtet werden, deshalb empfehle die VHS den Tagesmüttern sich dem Tagesmütterverein anzuschließen.