Frau Jauer stellte die Konzeption und die Arbeitsschwerpunkte der Koordinierungsstelle vor. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Frau Jauer ging besonders auf die Landesinitiative „Netzwerk W – Förderung der Aktivitäten regionaler Netzwerke zur Förderung der Berufsrückkehr“ ein. Im Rahmen dieser Landesinitiative stellte sie den Handlungsleitfaden für Unternehmen „Beruflichen Aus- und Wieder­einstieg strukturiert gestalten“ vor. Mit diesem Leitfaden sollen Personalverantwortliche einen Musterfahrplan erhalten, um qualifizierte Beschäftigte während und im Anschluss an die Eltern­zeit an den Betrieb zu binden. Genauso enthalte er aber auch eine Checkliste für Mitar­bei­terinnen und Mitarbeiter zur Planung des beruflichen Aus- und Wiedereinstiegs.

Des weiteren stellte sie den kreisweiten Wettbewerb „Pluspunkt Familie“ vor, der analog des Wettbewerbs für die Gemeinde Bönen im vergangenen Jahr, ausgeschrieben wurde. Bis zum 31.03.2010 haben Betriebe die Möglichkeit sich zu bewerben, um als familienfreundlichstes Unternehmen im Kreis Unna ausgezeichnet zu werden.

Als weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit präsentierte Frau Jauer die Ergebnisse der Beratungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Berufsrückkehr. Insgesamt habe sie im Jahr 2009 253 individuelle Beratungen durchgeführt, u.a. an 24 mobilen Beratungstagen in verschiedenen Kommunen des Kreises Unna. Darin enthalten seien 39 Beratungen für Kamener Bürgerinnen.

Bezogen auf die Beratungstage „vor Ort“ gab Frau Jauer an, diese im kommenden Jahr ein­schrän­ken zu müssen. Für jede Kommune seien 2 Beratungstage vorgesehen. Der nächste Termin in Kamen werde am 06.09.2010 stattfinden.

Frau Jauer führte weiter aus, dass sie gemeinsam mit ihrer Kollegin Frau Runkel, aktuell damit beschäftigt sei, im Rahmen des Ziel2 – Wettbewerbes „familie@unternehmen.nrw“ einen entsprechenden Antrag zu formulieren. Ihre vorgeschaltete Interessensbekundung sei bereits positiv bewertet worden.

 

Abschließend erklärte Frau Jauer, dass die Koordinierungsstelle Frau und Beruf zunächst bis Endes des Jahres gefördert werde und der Kreistag dann erneut entscheiden müsse.

 

Auf Nachfrage von Frau Mann, erklärte Frau Jauer, dass der Ziel2 – Antrag bis zum 12.03.2010 abgegeben sein müsse.

 

Herr Ebbinghaus erkundigte sich, ob die Koordinierungsstelle für Gründerinnen auch eine Darlehens-Beratung durchführt.

 

Frau Jauer antwortete, dass Existenzgründungen nicht zum Aufgabenfeld der Koordinierungs­stelle gehören. Sie und ihre Kollegin führen hierzu lediglich Erstgespräche. Frauen mit konkreten Gründungsideen werden an die Starter-Center verwiesen, wobei auch diese keinen Einfluss da­rauf haben, ob entsprechende Darlehen bewilligt werden.

 

Auf die Frage von Frau Kollmeier antwortete Frau Jauer, dass der Wiedereinstieg in den Beruf, eng mit den Kinderbetreuungsangeboten verknüpft sei. Je besser die Möglichkeiten, desto schneller kehren Frauen zurück. Ein großes Manko liege in der Randzeitenbetreuung.

 

Herr Silvester erkundigte sich, wie viel Frauen, die beraten worden seien, in den Beruf zurück­kehren.

 

Frau Jauer gab hierzu an, dass die Beratung ein freiwilliges Angebot sei und deshalb in der Regel keine Rückmeldung seitens der Frauen erfolge.

 

Herr Karnas bedauerte, dass sich im Namen der Koordinierungsstelle nicht widerspiegelt, dass das Angebot sich auch an Männer richte. Seiner Meinung nach manifestiere sich so das Bild, dass die Frau zuständig sei für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Frau Jauer erklärte, dass der Name seitens der Entscheidungsträger im Kreis Unna mit Ein­richtung dieser Stelle festgelegt worden sei. In Publikationen und Flyern werde der gesellschaft­lichen Entwicklung diesbezüglich Rechnung getragen. Im Flyer „Pluspunkt Familie“ sowie im „Handlungsleitfaden zum beruflichen Aus- und Wiedereinstieg“ sei deshalb bewusst eine Familie mit Mann und Frau abgebildet worden. Sie betonte, dass Männer, die sich an die Koordinie­rungs­stelle wenden, selbstverständlich auch beraten werden.

 

Frau Hartig ergänzte, dass Männer bei diesem Thema noch immer eine Minderheit darstellen und der Name der Koordinierungsstelle die Realität wieder gebe. Zukünftig könne sich das durch­aus anders darstellen.

 

Frau Grothaus ergänzte, dass sich diese Realität auch bei der Inanspruchnahme der Elternzeit zeige. Der Kreis Unna habe aktuell in der Presse veröffentlicht, dass die Zahl der Väter noch immer einen sehr geringen Teil ausmache. Zudem würden die Männer lediglich die Mindestzeit von zwei Monaten in Anspruch nehmen.

 

Auf die Frage von Frau Bollmann nach der Voraussetzung für die Bewilligung eines Bildungs­checks und einer Bildungsprämie, erläuterte Frau Jauer die Berechnungsgrundlage für diese beiden Förderprogramme.