Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Frau Schaumann erklärte sich befangen und nahm nicht an der Beratung und Beschlussfassung tei.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB i.V.m. § 16 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 13 für den räumlichen Geltungsbereich

 

Gemarkung Kamen; Flur 43; Flurstücke 198, 199, 220, 221, 229, 230, 231, 232, 233, 236, 237, 238, 239, 253, 255, 257, 260, 261, 262, 263, 265, 267, 268, 269, 270, 275, 276, 279, 283, 287, 288, 305, 334, 378, 379, 399, 400, 426, 427, 477, 478

 

 

im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 74 Ka „Gewerbegebiet Gutenbergstraße“, die der Rat der Stadt Kamen am 24.04.2008 gem. §§ 14, 16, 17 BauGB sowie § 41 GO NW erlassen hat.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Frau Schaumann erklärte sich für befangen. Sie nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Zunächst erläuterte Herr Liedtke die vorliegende Beschlussvorlage. Die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes bedarf großer Sorgfalt und umfangreicher Prüfungen im Vorfeld insbesondere mit Blick auf die Nutzungen. Die Verwaltung habe den, seit Erlass der Veränderungssperre ge­stellten Anträgen auf Nutzungsänderungen jedoch entsprochen und somit Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen. Die Verwaltung rechnet damit, bis Jahresende einen Be­bauungsplanentwurf vorlegen zu können.

 

Herr Kissing erkundigte sich, ob es Überlegungen gebe, das Gewerbegebiet Ost in diesem Zuge mit zu überplanen. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Leerstände großer Hallen hin.

 

Dazu teilte Herr Liedtke mit, dass es auch zu diesem Bereich aktuelle Überlegungen gebe. Auch hier sei ein zeitgemäßer Bebauungsplan aufzustellen.

 

Herr Naujoks kritisierte, dass Verzögerungen nicht zu Lasten von Eigentümern / Investoren ausgetragen werden dürfen. Er mutmaßte, dass ein wesentlicher Grund für die lange Bear­beitungszeit in der mangelhaften Personalausstattung der Verwaltung liege.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass die Verlängerung einer Veränderungssperre keinen ungewöhn­lichen Vorgang darstelle. Es handele sich vielmehr um ein normales Instrument. Die Aufstellung des Bebauungsplanes für dieses Gebiet sei sehr komplex, die Anforderungen sehr hoch und auch umfangreiche Aspekte der Rechtsprechung zu beachten. Mit diesem Bebauungsplan sollen Entwicklungen verhindert werden, die nicht der Bauleitplanung und Entwicklung des Ge­bietes entsprächen. Mit Personalabbau, der aufgrund der Haushaltskonsolidierung ein­her­gehe, sei dieser Sachverhalt nicht in Zusammenhang zu bringen.