Sitzung: 23.11.1999 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 413/1999
Beschluss:
Den antragstellenden Kinder- und Jugendgruppen werden folgende Beihilfen gem. kommunalem Kinder- und Jugendförderungsplan der Stadt Kamen gewährt:
1. Dem
Rassegeflügelzuchtverein Westick
- Abtlg. Jugend - aufgrund des Antrages
vom 22.04.1999 für die Anschaffung
von Ausstellungskäfigen 712,45
DM
2. Dem
Blasorchester St. Marien Kaiserau
- Jugend - aufgrund des Antrages vom
27.04.1999 für die Anschaffung
eines Schlagzeuges mit Zubehör 370,67
DM
3. Der
Ev. Jugend, Kamen-Mitte, für Kindmobiliar
- aufgrund des Antrages vom 17.09.1999 788,20
DM
4. Der
Freiwilligen Feuerwehr Löschzug
Heeren-Werve - Jugendfeuerwehr - für die
Anschaffung von Zelten - aufgrund eines
Antrages vom 09.10.1999 522,17
DM
5. Dem
Posaunenchor Kamen-Mitte für die
Ausübung der musikalischen Tätigkeit mit
Kindern zur Anschaffung von Musikinstrumenten
– aufgrund ihres Antrages vom 07.10.1999 1.851,33
DM
6. Der
Ev. Kirchengemeinde, Kamen-Heeren-Werve,
für die Anschaffung von Lichtelementen für
Discoveranstaltungen - aufgrund ihres Antrages
vom 25.02.1999 355,92
DM
7. Dem
TuS Eichengrün 05 Kamen e.V. – aufgrund
des Antrages vom 21.02.1999 für die Anschaffung
eines Anhängers 1.321,80
DM
8. Der
Arbeiterwohlfahrt / Segelgruppe Möhnesee
- Kinder- u. Jugendgruppe - aufgrund des Antrages
vom 16.09.1999 für Reparaturarbeiten an den
Segelbooten 77,11
DM
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen