Beschluss:

 

Den antragstellenden Kinder- und Jugendgruppen werden folgende Beihilfen gem. kommunalem Kinder- und Jugendförderungsplan der Stadt Kamen gewährt:

 

1.      Dem Rassegeflügelzuchtverein Westick
- Abtlg. Jugend - aufgrund des Antrages
vom 22.04.1999 für die Anschaffung
von Ausstellungskäfigen                                                     712,45 DM

2.      Dem Blasorchester St. Marien Kaiserau
- Jugend - aufgrund des Antrages vom
27.04.1999 für die Anschaffung
eines Schlagzeuges mit Zubehör                                       370,67 DM

3.      Der Ev. Jugend, Kamen-Mitte, für Kindmobiliar
- aufgrund des Antrages vom 17.09.1999                          788,20 DM

4.      Der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug
Heeren-Werve - Jugendfeuerwehr - für die
Anschaffung von Zelten - aufgrund eines
Antrages vom 09.10.1999                                                   522,17 DM

5.      Dem Posaunenchor Kamen-Mitte für die
Ausübung der musikalischen Tätigkeit mit
Kindern zur Anschaffung von Musikinstrumenten
– aufgrund ihres Antrages vom 07.10.1999                    1.851,33 DM

6.      Der Ev. Kirchengemeinde, Kamen-Heeren-Werve,
für die Anschaffung von Lichtelementen für
Discoveranstaltungen - aufgrund ihres Antrages
vom 25.02.1999                                                                  355,92 DM

7.      Dem TuS Eichengrün 05 Kamen e.V. – aufgrund
des Antrages vom 21.02.1999 für die Anschaffung
eines Anhängers                                                              1.321,80 DM

8.      Der Arbeiterwohlfahrt / Segelgruppe Möhnesee
- Kinder- u. Jugendgruppe - aufgrund des Antrages
vom 16.09.1999 für Reparaturarbeiten an den
Segelbooten                                                                          77,11 DM

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen