Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Frau Dyduch berichtete, dass die Vorlage bereits im Betriebsausschuss kritisch diskutiert worden sei. Die Gebührenerhöhung werde bedingt durch die Lippeverbandsumlage und die Abwasserabgabe an das Land. Beträge aus den handelsrechtlichen Gewinnen seien erstmalig nicht berück­sich­tigt.

Sie wies daraufhin, dass der Schmutzwasserverbrauch immer weiter abnehme. Dies sei zum einen mit dem demographischen Wandel der Bevölkerung, und zum anderen mit der größer werdenden Anzahl versiegelter Flächen zu erklären. Frau Dyduch hob hervor, dass die Kalku­lation der Gebühren nicht gewinnorientiert erfolgt sei, sondern den Gegebenheiten angepasst. Die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Er habe als beherrschende Zahl die Senkung der kalkulatorischen Zinsen wahrgenommen, so Herr Kissing. Würde man die kalkulatorischen Zinsen nicht senken, hätte dies eine nicht un­erhebliche Erhöhung der Abwassergebühren zur Folge.Im Lippeverband sehe er einen wesent­lichen Kostentreiber. Auch die Abwasserabgabe sei deutlich erhöht worden.

Bezogen auf das Pumpwerk in Massen und die noch unklaren Verhältnisse bat er zu klären, in­wieweit ein Verursacher herausgestellt werden könne. Dabei verwies er sowohl auf die Proble­matik der kostenmäßigen Zuordnung, als auch auf die bevorstehende Renaturierung der Seseke. Er äußerte die Vermutung, dass nur über die Kostenseite, bei Gebühren und ggf. Kürzungen, Druck in das langwierige Verfahren gebracht werden könne.

 

Herr Baudrexl gab den Hinweis, dass das Thema bereits intensiv im Betriebsausschuss dis­kutiert wurde. Dazu seien auch die zuständigen Stellen eingeladen worden, zuletzt Herr Werner von der Unteren Wasserbehörde.

Das Problem sei, dass von dem Pumpwerk Massen ca. 370.000 m³ belastetes Wasser nach Kamen geleitet werde. Auch wenn die Stadt dafür nicht verantwortlich sei, habe es Auswir­kun­gen auf die Abwassergebühr. Das Einlegen von Rechtsmitteln gegenüber dem Lippeverband hätte nur symbolische Bedeutung, stellte Herr Baudrexl klar. Es werde aber weiterhin Druck bei den zuständigen Stellen gemacht. Eine technische Möglichkeit das Wasser abzubinden, gebe es nicht.

 

Diese Angelegenheit sei für ihn unbefriedigend, weil keine Rechtsnachfolge vorhanden sei, so Herr Kissing. Nach Umfirmierungen und Eigentümerwechsel ist mittlerweile eine in den USA ansässige Firma Eigentümer. Diese Firma sei aus dem Bergbaubereich entstanden. Solche Firmen haben aus dem Bewusstsein der Rechtsnachfolgen aus dem Altbergbaubereich häufig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für Forderungen aus Sanierung und Schäden Rück­stellungen zu bilden. Er vertrat die Auffassung diesen Weg weiterzuverfolgen.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass der Kreis Unna aufgrund eines bereits verlorenen Rechts­strei­tes der Meinung gewesen sei, chancenlos zu sein. Man habe sich dort auch erneut mit dem Rechtsstreit befasst, und überdenke die bisherige Haltung.

 

Frau Scharrenbach bezog sich auf die Aussage, dass es bei dem Gebührenhaushalt Märkte nicht möglich sei den Haushalt mit dem Verlust von 9.000 Euro zu belasten, hier aber auf ein Prozentpunkt des kalkulatorischen Zinses und damit 451.000 Euro verzichtet werde. Sie fragte, ob dies keine Probleme mit der Aufsicht gebe.

 

Es werde keine Probleme mit der Aufsicht geben, so Herr Baudrexl. Bei der Wahl des kalkula­torischen Zinssatzes habe die Stadt einen Ermessensspielraum. Mit dem gewählten Zinssatz liege man im Vergleich nicht am unteren Bereich.

Er erachte die Absenkung in diesem Jahr als notwendige und abfedernde Maßnahme, da in der Kalkulation auf die Subventionierung verzichtet werde und eine Unterdeckung aus Vorjahren mit eingestellt werden müsse. Die Frage, ob der Zinssatz so bleibe, müsse in den nächsten Jahren erneut vom Betriebsaus­schuss und letztlich vom Rat entschieden werden.

 

Ihrer Meinung nach, so Frau Dyduch, habe der Vertreter des Kreises Unna mitgenommen, dass das Thema nicht mit seinem Vortrag erledigt sei. Der Betriebsausschuss werde sich auch weiter mit dem Thema beschäftigen und versuchen die offenen Fragen zu klären.

 

Herr Kloß merkte an, dass er der Diskussion entnommen habe, dass gerechnet werde um die Steigerung der Abgaben erträglich zu halten. Seiner Wahrnehmung nach seien die Abgaben in den letzten drei Jahren um 20 % gestiegen. Er werde sich bei der Beschlussfassung ent­halten.