Herr Hunsdiek wies darauf hin, dass die auf dem Wochenmarkt verlegten Stromkabel häufig ein Gefahrenpotenzial darstellen würden. Weiterhin merkte er an, dass nach seiner Wahrnehmung die den behinderten Menschen zur Verfügung gestellten Parkplätze oftmals von nicht befugten Personen blockiert würden. 

 

Herr Brüggemann betonte, dass die Beanstandungen des Herrn Hunsdiek zu Recht erfolgen würden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch städtisches Personal allein reiche nicht aus, um die Nutzung der Behindertenparkplätze durch den berechtigten Personenkreis sicherzustellen. Hier eröffne sich ein gesellschaftliches Problem. Das Bewusstsein für das Fehlverhalten müsse geweckt werden. Da seien auch die Mitglieder des Gremiums aufgerufen mitzuwirken.

Die Problematik der unsachgemäß verlegten Kabel auf dem Wochenmarkt sei bereits in verschiedenen Sitzungen des Behindertenbeirates erörtert worden. Seitens der Verwaltung würden die Beschicker instruiert und Kontrollen durchgeführt. Weiterhin würde auf die Möglichkeit der Durchsetzung von Regressansprüchen in Falle des Eintritts von Schädigungen hingewiesen. Der Verwaltung obliege es, weiterhin Kontrollen durchzuführen und ggfls. Strafen zu verhängen.

 

Herr Gödecker monierte, dass durch die Anordnung der Buden auf dem Weihnachtsmarkt es ihm nicht möglich gewesen sei, die Querungshilfe vom Weihnachtsmarkt zum Hotel Stadt Kamen mit dem Rollstuhl zu benutzen. Weiterhin seien die Durchgänge zwischen den einzelnen Ständen mit Bäumen zugestellt. Dies sei nicht behindertengerecht.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass bei der Anordnung der einzelnen Stände ein Balanceakt zwischen Faktoren wie Wirtschaftlichkeit und Attraktivität mit Blick auf eine gewünschte Auslastung der verfügbaren Flächen zu bewältigen sei. Er halte die Forderung, den Durchgang zwischen den einzelnen Ständen zu ermöglichen, für realitätsfremd. Er empfände es als durchaus zumutbar, auch einmal einen Umweg in Kauf zu nehmen. Die Behauptung des Herrn Gödecker, die Querungshilfe sei für ihn mit seinem Rollstuhl nicht nutzbar, stellte Herr Brüggemann in Abrede.

 

 

Herr Gödecker erwiderte, er könne seine Behauptung mit von ihm gefertigten Fotografien belegen.

 

Herr Brüggemann bat darum, ihm diese Fotos zukommen zu lassen. Im Anschluss daran werde er sich bezüglich dieser Thematik mit Herrn Gödecker in Verbindung setzen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Unmittelbar nach der Sitzung fand ein Ortstermin statt, an dem Vertreter der Verwaltung und Herr Gödecker teilnahmen. Es wurde festgestellt, dass tatsächlich ein Befahren der Fläche auf dem Alten Markt unmöglich ist. Die Problemlagen wurden erörtert und sofern durchführbar sofort vor Ort geändert.