Beschlussempfehlung:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG) die Glückaufschule, Gemeinschaftsgrundschule, zum Ende des Schul­jahres 2012/13 (31.07.2013) aufzulösen.

2.    Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr gebildet.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Brüggemann erläuterte, dass die von der Verwaltung eingebrachte Vorlage die demogra­fische Entwicklung und den sich entwickelnden Elternwillen abbilde. Eine Klassenbildung sei an der Glückaufschule zum Schuljahr 2010/11 nicht mehr möglich gewesen. Die sich daraus erge­benden Konsequenzen seien von der Verwaltung, wie dargestellt, im Konsens mit der Schulauf­sicht und der Schulpflegschaft erörtert worden.

Diese Entwicklung sei bereits durch das im Jahr 2005 vorgelegte Schulgutachten aufgezeigt und nunmehr perspektivisch auch mit Blick auf die anderen Schulstandorte dargelegt worden. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Zügigkeit der Grundschulen habe die Verwaltung im Jahr 2007 bewusst vorgetragen, den aktuellen Raumbestand zunächst fortzuführen um dahinein eine Entwicklung des Elternwillens mit Blick auf ihr Schulwahlverhalten zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des nunmehr festzustellenden Elternwillens und des sich weiterhin vollziehenden demografischen Wandels, der im Jahr 2009 die Zahl der Neugeborenen vermutlich sogar auf rund 300 Kinder sinken lasse, sei die Aufgabe des Schulstandortes der Glückaufschule unumgänglich.

In einer vorbereitenden Besprechung mit dem Schulamtsdirektor seien die Fraktionen bereits informiert worden.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass eine Versorgung am Schulstandort bis zum letzten Schüler gewährleistet werden solle. Mögliche Einsparungen könnten derzeit noch nicht mitgeteilt werden, da hierfür abschließend noch keine scharfen Daten vorliegen würden. Diese würden von der Verwaltung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erarbeitet werden. Im Übrigen verwies er darauf, dass die Kosten bisher nicht im Fokus der Schulentwicklung gestanden hätten und bei dem Auflösungsbeschluss nicht als Motivation gedient hätten.

 

Herr Klanke sagte, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, obwohl eine Schulschließung nicht leicht falle. Diese sei der Demografie geschuldet, was auch die Geburtenentwicklung im Jahr 2009 verdeutliche. Die Entwicklung trete nicht überraschend ein, da man hierauf bereits durch das Schulgutachten vorbereitet worden sei.

Er bedankte sich bei der Verwaltung für die Moderation des schwierigen Verfahrens und wies darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über Kosten nicht anstehe.

Es sei zu betonen, dass durch die Auflösung der Glückaufschule keine unzumutbar großen Wege zu anderen Schulstandorten entstehen würden.

 

Frau Scharrenbach stellte fest, dass nunmehr der demografische Wandel auch in der Kamener Schullandschaft angekommen sei. Die Geburtenzahlen lägen im landesweiten Trend. Im Schul­gutachten seien für das Schuljahr 2010/11 noch 402 Kinder prognostiziert worden. Nunmehr würden jedoch nur 360 Kinder angemeldet. Die Schere vergrößere sich. Sie sagte voraus, dass bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2014 nicht nur bei den Grundschulen, sondern auch im Bereich der weiterführenden Schulen weitere Veränderungen zu verzeichnen sein werden.

Die Schließung eines Traditionsstandortes falle nicht leicht, die CDU-Fraktion werde vor dem beschriebenen Hintergrund dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Brüggemann wandte gegenüber den Ausführungen von Frau Scharrenbach ein, dass sich keine Diskussion über die Gesamtheit der Grundschulstandorte abzeichne. Wenn überhaupt müsste im Frühjahr 2010 über die weitere Entwicklung des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule beraten werden. Fakt sei hier, dass bisher lediglich 14 Anmeldungen zum Schuljahr 2010/11 vorliegen würden, jedoch auch nach der gesetzlichen Regelung 18 Kinder für eine Klassenbildung erforderlich seien. Durch die Schulleiterin müsse eine gleichmäßige Klassen­bildung gewährleistet werden. Mit der Schulleiterin und den Mitwirkungsgremien sei abgestimmt, dass eine Beschulung am Teilstandort bis zum Jahresende beworben werden soll und danach eine Entscheidung durch die Schulleitung getroffen werden müsse.

Die demografische Entwicklung verstärke in den nächsten Jahren dieses Problem. Die Verwal­tung trete nicht an, erklärte Herr Brüggemann, einen Schulstandort künstlich zu erhalten.

 

Die Notwendigkeit der Auflösung des Schulstandortes sei bedauerlich, werde nach Mitteilung von Frau Möller aber von der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen mit getragen. Die Auswirkungen des demografischen Wandels könnten mit den Worten „keine Kinder, keine Schule“ zusammen­gefasst werden. Die Verwaltung habe die Sachlage sehr ausführlich dargestellt. Aufschlussreich sei insbesondere der Blick auf die ehemaligen Schulbezirksgrenzen. Wünschenswert wäre zwar, den demografischen Wandel in einer Verringerung der Klassengrößen einfließen zu lassen, jedoch sei hier das Land gefordert.

 

Herr Klanke ging nochmals auf die Situation an der Astrid-Lindgren-Schule ein und erklärte, dass es der Schulleitung auf Dauer nicht zugemutet werden könne, jedes Jahr eine schwierige Diskussion zur Klassenbildung am Teilstandort zu führen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Hierdurch werde auch der innere Schulfrieden gefährdet. Es sei daher zielführend, über den Fortbestand des Teilstandortes im Frühjahr 2010 zu berichten.

 

Herr Bucek sprach ebenfalls sein Bedauern darüber aus, dass die Glückaufschule als Tra­ditionsstandort aufgelöst werden müsse. Schule sei immer auch ein kulturelles Merkmal in einer Stadt. Die Fraktion DIE LINKE/GAL stimme der Auflösung unter der Voraussetzung zu, dass keine unzumutbaren Wege zu den anderen Schulstandorten entstehen, was offensichtlich nicht der Fall sei.