Beschluss:

 

1.    Die Bürgeranregung des Türkischen Sportclub Kamen 1980 e.V. zum Bau eines Kunst­rasenplatzes auf der Sportanlage Lüner Höhe wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

2.    Der Bau von Kunstrasenplätzen wird in die weitere Sportstättenentwicklungsplanung auf­genommen. Das ist in eine Maßnahmenliste einzuordnen, deren Umsetzung unter dem Vorbehalt einer Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel steht.

3.    Der Schul- und Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch regelmäßige Unter­haltungs­arbeiten des Fachbereiches Servicebetriebe die Sportanlage Lüner Höhe, ins­besondere der vorhandene Tennenplatz, in einem bespielbaren Zustand gehalten wird.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach, in der Bürgeranregung werde der Zustand der Sport­platzanlage Lüner Höhe so dargestellt, dass auf Ziegelsteinen gespielt werden müsse, erklärte Herr Güldenhaupt, dass eine Bespielbarkeit durch den Fachbereich Servicebetriebe gewähr­leistet werde. Im Übrigen sei die Sportplatzanlage in diesem Jahr auch durch die Errichtung einer einseitigen Trainingsbeleuchtung aufgewertet worden.

 

Herr Brüggemann ergänzte, dass die Verwaltung an den Verein appelliere, die Bespielbarkeit gerade in der Schlechtwetterperiode durch übermäßige Nutzung nicht zu gefährden. Sollte dieses festgestellt werden, so werde der Trainingsbetrieb zeitweise wieder auf eine andere Sportplatzanlage verlegt. Hierzu stehe, wie auch vorher, die Sportplatzanlage des Schul­zen­trums weiterhin zur Verfügung.

 

Aus der Sicht des Sportverbandes sei, so Herr Kusber, die von der Verwaltung aufgezeigte Entwicklungslinie in Anbetracht der Haushaltslage nachvollziehbar. Das Konzept zur Errichtung von Kunstrasenplätzen sollte aber weiterverfolgt werden, sobald es der Haushalt der Stadt Kamen wieder ermögliche.