Beschluss:

 

Zu den Sitzungen des Schul- und Sportausschusses sind Sachverständige, wenn Tages­ordnungspunkte zur Beratung und Beschlussfassung anstehen, bei denen die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten oder Interessen berührt werden, wie folgt einzuladen:

 

1.         Der zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamte oder die zuständige Schulleiterin bzw. der zuständige Schulleiter bei Angelegenheiten bzw. Interessen einer städtischen Schule.

2.         Der Vorsitzende / Die Vorsitzende des Sportverbandes Kamen e.V. bzw. der Stell­vertreter / die Stellvertreterin zur Mitwirkung bei Gegenständen, bei denen die Interessen des Sportverbandes Kamen e.V. oder der ihm angehörenden Vereine berührt werden bzw. die Meinung des Sportverbandes Kamen e.V. für die Beschlussfassung von Inte­resse ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorliegen der Voraussetzungen festzustellen und die Einladung auszusprechen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen