Frau Müller entschuldigte den Mitarbeiter des Ing.-Büros svt consult, der kurzfristig erkrankt sei und deshalb den Bericht nicht abgeben könne.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass der Inhaber des Ing.-Büros, Herr Pohnke, stattdessen einen umfangreichen Sachstandsbericht zugemailt habe.

 

Eingangs stellte Herr Brüggemann fest, dass nach Vorstellung der Machbarkeitsstudie durch Herrn Pohnke in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 11.03.2008 bis zur Erstel­lung des Signalplanes als Grundlage für die Ausschreibung der LZA` en eine Menge Zeit verstri­chen sei. Durch einen Antrag aus dem politischen Raum habe es nochmals eine Erörterung gegeben, die ebenfalls Einfluss auf die Zeitachse gehabt habe. In die weitere Bearbeitungszeit hinein, sei im Sommer 2009 auf Grundlage des im letzten Jahr in Kraft getretenen Behinderten-gleichstellungsgesetzes ein Leitfaden für Behinderte erschienen, welcher bei der Neuanlage von LZA` en den Einbau von akustischen und taktilen Signalen (Vibrationen in den Anforderungs­tastern) und das Einbauen von Bodenindikatoren vorschreibt.

 

Da der Landesbetrieb auf einer solchen Ausstattung bestehe, musste Herr Pohnke diese Sig­nalgruppen noch einmal zusätzlich in seine Planungen einfügen.

 

So erfolge an der 1. LZA eine Aufstockung von ursprünglich 19 Signalgruppen auf 41 Signal­gruppen und an der 2. LZA eine Aufstockung von ursprünglich 28 Signalgruppen auf 55 Signal­gruppen.

 

Bezüglich der geforderten Bodenindikatoren sei am 16.11.2009 mit der Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Behinderten-beirates ein Abstimmungsgespräch geführt worden, um abzuklären, welche Beschaffenheit die Bodenindikatoren haben sollten.

Dabei wurde das von der Verwaltung favorisierte System (s. unten stehende Aussage des Herrn Neunert) vorgestellt und als geeignete Grundlage für die Kreuzungen, an denen Bodenindikato­ren einzubauen sind, angesehen.

 

Nach Abstimmung mit den Vertretern des Behindertenbeirats sollen diese Art der Bodenindika­toren als Standard für alle zukünftigen Baumaßnahmen (z. B. Bahnhofsumfeld) dienen.

Die Verwaltung und insbesondere der Gutachter arbeiteten daran, dass die Ausschreibungsun­terlagen noch bis zum 30.11.2009 dem Landesbetrieb übergeben werden könnten, damit noch in 2009 eine Vergabe erfolgen könne.

 

Anschließend wurden von Herrn Neunert (Fachbereich Bauen) anhand einer Power-Point-Prä­sentation die Kreuzungen mit den geplanten taktilen Bodenplatten, die in Aufmerksamkeitsfelder und Richtungsfelder unterteilt werden, vorgestellt.

Ebenso erläuterte er im Detail auch die Querung von Radwegen.

 

Frau Müller erfragte, wer die Kosten der Bodenplatten zu tragen habe.

 

Herr Brüggemann erwiderte hierzu, dass die Kosten, die auf die Gehwegbereiche entfielen, von der Stadt Kamen getragen werden müssten, und diese sich auf ca. 60.000,00 € beliefen.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW habe für die Ausstattung der Gehwege mit taktilen Boden­platten Richtlinien erlassen.

Tatsache sei, dass nach den Richtlinien des Landesbetriebes NRW von der Stadt Kamen Bo­denplatten mit kleinen Hochborden eingebaut werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass die erst vor kurzem im Stadtgebiet abgeschlossene Maßnahme „Absenkung aller Bordsteine für Roll­stuhlfahrer und für Personen mit Rollatoren“ wieder überarbeitet werden müsste.

 

Um das zu vermeiden, würden zur Zeit mit dem Landesbetrieb Gespräche geführt.

Man gehe davon aus, dass der Forderung nach Abweichungen von den Richtlinien entsprochen werde.

Dies sei mit Blick darauf, dass die vorgestellte Ausstattung mit Boden-platten weitestgehend Standard in Kamen sein soll, sehr wichtig.

 

Die Anfrage von Frau Middendorf, ob denn bei einem Einbau von Bodenplatten die akustischen wie auch die taktilen Signale gleichwohl installiert würden, wurde von Herrn Brüggemann be­jaht.

 

Herr Liedtke verwies darauf, dass beabsichtigt sei, die vorgestellten Bodenplatten auch an den Gehwegen der geplanten Kreisverkehre im Bahnhofsumfeld und später auch an den Gehwegen des Kreisverkehrs Germaniastraße / Händelstraße / Robert-Koch-Straße / Wasserkurler-straße einzubauen.

 

Herr Meerkötter gab bekannt, dass seitens des Kreises Unna die für das Jahr 2009 eingestell­ten Haushaltsmittel für die Optimierung der in Rede stehenden Lichtzeichenanlagen ins Haus­haltsjahr 2010 übernommen würden.

Dies sei deshalb erforderlich, weil die Kreisverwaltung Unna sich an den Optimierungsmaßnah­men der LZA an der Einmündung Nordring / Stormstraße beteiligen müsse.

 

Die Mitteilungen wurden von den Mitgliedern des Straßenverkehrs-ausschusses positiv aufge­nommen.