Sitzung: 10.11.2009 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 117/2009
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für
befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
- Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 Ka-Me aufgehoben.
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen